MIt dem neuen Anti-Airbnb-Gesetz will Frankreich als Hochburg in Europa die Kurzzeitvermietungen einschränken. Foto: Hilke Maunder

Frankreich neues Anti-Airbnb-Gesetz

Frankreich verschärft die Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Frankreich deutlich strengere Regeln für Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb.

Das neue Gesetz, das oft als „Anti-Airbnb-Gesetz“ bezeichnet wird, zielt darauf ab, den Wohnungsmarkt zu stabilisieren, den Tourismus besser zu regulieren und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Es wurde am 19. November 2024 verabschiedet und tritt am 1.1.25 in Kraft.

Steuerliche Verschärfungen

Einer der zentralen Punkte im Anti-Airbnb-Gesetz ist die Verschärfung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Vermieter.

Das Gesetz ändert vor allem das sehr vorteilhafte Micro-BIC-Steuersystem für möblierte Ferienwohnungen, eines der Airbnb-Steuerschlupflöcher. Auch für Privatpersonen, die ihre Wohnung nur gelegentlich vermieten, sinkt die jährliche Einkommensfreigrenze auf 15.000 Euro.

Überschreitet der Umsatz aus möblierter Vermietung 23.000 Euro, steigt man vom LMNP (loueur en meublé non professionnel) zum LMP loueur en meublé professionnel (LMP) auf und muss als professioneller Vermieter zusätzlich Sozialabgaben zahlen.

Absetzbarkeit von Betriebsausgaben nach dem neuen Anti-Airbnb-Gesetz

  • 30 Prozent für nicht klassifizierte möblierte Wohnungen bis zu einem jährlichen Mietertrag von 15.000 Euro
    (2024: 50 Prozent bis zu einem jährlichen Mietertrag von 77.700 Euro).
  • 50 Prozent für klassifizierte möblierte Wohnungen und Gästezimmer bis zu einem jährlichen Mietertrag von 77.700 Euro
    (2024: 71 Prozent bis zu einem jährlichen Mietertrag von 188.700 Euro).

Diese neuen Abschlagssätze gelten für Mieteinnahmen, die ab 2025 erzielt werden. Für Einkünfte aus dem Jahr 2024 gelten die aktuellen Sätze. Diese Abschläge werden automatisch angewendet, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Steuergerechtigkeit herzustellen und sicherzustellen, dass Vermieter einen angemessenen Beitrag zur öffentlichen Finanzierung leisten.

Energetische Anforderungen

Neben den steuerlichen Änderungen stellt das Anti-Airbnb-Gesetz auch strengere energetische Anforderungen an Ferienwohnungen. Ab 2025 müssen diese mindestens die Energieeffizienzklasse F aufweisen. Bis 2028 soll die Klasse E erreicht werden, und ab 2034 sind nur noch Wohnungen der Klassen A bis D zulässig. Diese Maßnahmen dienen dem Klimaschutz und sollen dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken.

Stärkere kommunale Befugnisse

Das Anti-Airbnb-Gesetz stärkt auch die Bürgermeister. Städte erhalten künftig deutlich mehr Handlungsspielraum, um die Entwicklung des Tourismus in ihrem Gebiet zu steuern. Sie können in bestimmten Vierteln oder sogar ganz entscheiden, Kurzzeitvermietungen zu verbieten. Zudem müssen Vermieter in Zukunft eine Genehmigung der Stadt einholen, bevor sie ihre Wohnung über Plattformen anbieten können.

Bürgermeister können zudem neue Verwaltungsstrafen verhängen: bis zu 10.000 Euro für die Nichtregistrierung einer Ferienwohnung und bis zu 20.000 Euro für eine falsche Erklärung oder die Verwendung einer falschen Registrierungsnummer. Kommunen können auch Quoten für Ferienwohnungen festlegen.

Gründe für die Reform

Die rasante Zunahme von Kurzzeitvermietungen in den vergangenen Jahren hat zu einer Verknappung des Wohnraums in vielen Städten geführt, die Mieten in die Höhe getrieben und die soziale Mischung beeinträchtigt. Das neue Anti-Airbnb-Gesetz soll diesem Trend entgegenwirken und den Wohnungsmarkt für Einheimische wieder stabilisieren.

Airbnb hat in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung in Frankreich erlebt und ist zu einem festen Bestandteil der Tourismuslandschaft geworden. Die Plattform ermöglicht es Reisenden, Unterkünfte bei privaten Gastgebern zu buchen und bietet eine Alternative zu traditionellen Hotels. Doch der Erfolg von Airbnb hat auch zu Herausforderungen geführt, die zu einer intensiven Debatte über Regulierung und ihre Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und den Tourismus geführt haben.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben zahlreiche Städte und Regionen in Frankreich in den vergangenen Jahren schon lange vor dem Anti-Airbnb-Gesetz eigene Regulierungsmaßnahmen eingeführt.

So wurden beispielsweise Obergrenzen für die Anzahl der Vermietungstage oder eine verpflichtende Registrierungspflicht für Vermieter eingeführt. Paris und Bordeaux verbieten bereits touristische Vermietungen von Zweitwohnsitzen. Lyon plant, im historischen Stadtgebiet die Zulassungen erheblich einzuschränken. Marseille kündigte an, die „strengste Regelung Frankreichs“ einzuführen.

Marktpräsenz und Wachstum

Frankreich ist für Airbnb der wichtigste Markt in Europa. Insbesondere in Großstädten wie Paris hat die Plattform eine hohe Marktdurchdringung erreicht. Im Ballungsraum der französischen Hauptstadt, der wichtigsten Hochburg für Airbnb in Frankreich, werden über Airbnb und ähnliche Plattformen rund 70.000 Buchungsadressen angeboten. Allein im Stadtgebiet Paris gibt es mehr als 41.000 Adressen mit etwa 75.000 Betten.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass das Angebot an privaten Unterkünften das Angebot traditioneller Übernachtungsbetriebe fast entspricht. Die Vermietung über Airbnb ist für Eigentümer oft lukrativer als normale Mietverträge, was zu Verdrängungseffekten in beliebten Stadtvierteln führt. In Paris ist die Vermietung auf maximal 120 Tage pro Jahr begrenzt, was jedoch oft umgangen wird

Wirtschaftliche Auswirkungen

Der Erfolg von Airbnb hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Schätzungen zufolge erwirtschaftet Airbnb France mehr als 150 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Die Steuerleistung in Frankreich beträgt jedoch nur etwa 70.000 Euro, was auf aggressive Steuervermeidungsstrategien zurückzuführen ist.

Seit 2019 müssen Buchungsplattformen wie Airbnb die Einnahmen ihrer Anbieter direkt dem französischen Fiskus melden. Auch die Anbieter ignorieren gerne den Fiskus: Nur etwa 15 Prozent von ihnen deklarieren ihre Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen ordnungsgemäß.

Das Anti-Airbnb-Gesetz: die Infos

Der Gesetzestext im Original: www.legifrance.gouv.fr

Erläuterungen und Hintergrund zum Anti-Airbnb-Gesetz: www.vie-publique.fr

Haftungsausschluss

Mein Artikel zum Anti-Airbnb-Gesetz dient ausschließlich zu Informationszwecken und wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er stellt keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für konkrete rechtliche oder steuerliche Fragen wendet euch bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

14 Kommentare

  1. Danke für den sehr informativen Bericht. Wir haben einen Zweitwohnsitz in der Aude, den wir eigentlich ab diesem Jahr vermieten wollten, wenn wir nicht selber da sind.
    Da wir unsere Einkommenssteuer ja in Deutschland zahlen und sowieso nichts absetzen können, ändert sich bis auf die Meldepflicht bei der Gemeinde doch gar nichts, oder doch?
    Viele Grüße
    Martin

    1. Hallo Martin, bitte informiere Dich bei eurer Kommune, ob eine Vermietung über Airbnb weiterhin gestattet ist – jede Kommune hat inzwischen eigene Auflage, was die Vermietdauer o.ä. angeht. Entscheidend für das Ja bei der Vermietung ist auch die energetische Einstufung eures Objekts. Viele Grüße, Hilke

      1. Danke liebe Hilke, unser Bürgermeister freut sich über Menschen in unserem Dorf, aber es muss jetzt wirklich angemeldet werden, wer vermietet, damit nachvollzogen werden kann, ob Brandschutzauflagen bzw. Energieeffizienzklassen und deren Auflagen eingehalten werden. Wir sind „E“ und dürfen bis 2034. Ob wir mehr Steuerabgaben haben, konnte ich noch nicht herausfinden. Bislang haben wir auch noch nie vermietet, würden das aber gern demnächst tun, einfach aus Freude.
        AirBnB hat ja auch durchaus den Vorteil, dass unser Dorfrestaurant und die Epicerie sowie die vielen kleinen Winzer profitieren. Zum lauten Feiern kommt hier vermutlich niemand hin.
        Danke für deinen tollen Blog!

      2. Ja, das Problem betrifft eher Orte wie Paris, wo es einfach kaum noch Wohnraum gibt, wie auch entlang der Côte d’Azur. Für die kleinen Dörfer bringt Airbnb, solange es im Rahmen bleibt, eine Belebung – das merke ich auch in meinem 1800-Einwohner-Dorf. Schönes Wochenende!

  2. Für mich/uns, als Spontan Urlauber kommt AirBnB oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht in Frage.
    Alles viel zu Kompliziert.
    Deshalb: Hotel-Gastsein-Geniessen-und weiter.

    1. Lieber Günther, vielen Dank für Deine Einschätzung! Schöne Weihnachtszeit! Hilke

  3. Also wir sind froh das es AirBNB gibt. Wir sind regelmässig in der Bretagne und in der Normandie und geniessen es unsere Ferien nicht in einem Hotel zu verbringen.

    1. Lieber Maurice,
      Es stimmt: Airbnb hat das Angebot an Unterkünften sehr bereichert. Das Gesetz wendet sich nicht grundsätzlich gegen die Kurzzeitvermietung, sondern gegen die Tatsache, dass die Balance zwischen Kurzzeit- und Langzeitmiete, zwischen Wohnraum für Einwohner und Wohnraum für Gäste, droht, ins Negative zu kippen. Davor soll dieses Gesetz schützen. Auch ich habe dank Airbnb schon Unterkünfte gefunden und genossen – niemand möchte ein solches Angebot auch in Frankreich nicht missen. Schöne Festtage! Hilke

      1. Liebe Hilke
        Du hast natürlich absolut Recht. Zumal es noch wie Rainer KÖNIG schreibt Gäste UND Gäste gibt. Dir auch schöne Festtage. Maurice

    2. Wir nutzen in der Bretagne auch regelmäßig gemietete – und offiziell geführte – Ferienhäuser – allerdings nicht von Airbnb, sondern von Gites de France oder fewo direkt.

  4. ENDLICH….
    Wir leben an der Rance, südlich Saint Malo der zunehmend von AirBNB heimgesucht wird. Eine echte Plage.
    Alte Häuser werden nicht mehr an Privat verkauft sondern an AirBNB-Berreiber.. Für deren Nachbarn wird es in den Sommermonaten laut, weil jede Woche neue Mietergruppen feiern.

    Euer Exilschwabe aus der Bretagne

    1. Lieber Rainer, Danke für deine ergänzenden Hinweise aus der Bretagne! Herzliche Grüße und schöne Festtage! Hilke

      1. Vielen Dank für den tollen informativen Artikel 🙏🏼
        Meine Freundin und ich sind große Paris Fans und überlegen auch eine Wohnung zu kaufen und dann evtl zu vermieten.
        Falls du noch weitere spannende Tipps hast, gerne her dabei 😍🙏🏼

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