Hahn und Henne in Saint-Just-et-le-Bézu. Hilke Maunder
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Briefe aus Saint-Paul: Der Ruf der Nacht

Der Ruf der Nacht zum Reinhören!

Hans-Jürgen Seevers. Foto: privat
Hans-Jürgen Seevers. Foto: privat

Mein Frankreich fürs Ohr: Hans-Jürgen Seevers hat diesen Beitrag für euch eingesprochen.

Hans-Jürgen Seeves lebt in der Metropolregion Hamburg – und lässt sich dort im Zweitberuf zum Sprecher ausbilden. Merci für den Audiobeitrag!


Cocorico! Cocorico ! Bis ins Mark erschüttert der Schrei die nächtliche Stille. 3 Uhr zeigt der Wecker. Pechschwarz ist die Nacht. Doch… huschen da nicht schon die ersten Sonnenstrahlen über die Felsspitzen meines Tales? Cococorico ! Cococorico !

Dann wieder Stille. Fünf Minuten lang. Bis plötzlich eine Tür knarzt. Schritte zu hören sind. Schlurfend. Hautnah kommen sie durch das geöffnete Fenster ins Schlafzimmer. In Puschen auf Filz, ausgetragen in vielen Jahren, schleicht mein Nachbar am Ende der Nacht zur Volière.

Cocorico statt Kikeriki

Er öffnet sie, wirft Futter hinein. Schlurft zurück, schließt die Tür. Cocorico! Cocorico! Jetzt hat der Hahn sich aufgeplustert, krakelt und schreit. Los, ihr Hennen, werdet wach! Die Nacht ist beendet, ein neuer Tag beginnt! Ein Scharren beginnt. Hennen picken, flattern umher, streiten sich ums hingeworfene Korn.

Ich mache mir einen Kaffee und erlebe am frühen Morgen Landleben in meiner kleinen Stadt.

Auf Antrag einiger Nachbarn und Beschwerden von Gästen, die hier Wanderurlaub machten, musste mein Nachbar zwei Hähne schlachten. Drei Gockel für 22 Hennen seien zu viel, gab das Gericht den Klagen nach.

Ländlicher Lärm als Welterbe?

Seit Donnerstag, 30. Januar 2020, gibt es Gegenwind. Die französische Nationalversammlung hat per Gesetz das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz gestellt.

Für Bruno Dionis du Séjour ist dies ein Sieg. Der Bürgermeister von Gajac (Gironde) hatte über Frankreich hinaus für Schlagzeilen gesorgt, weil er den „ländlichen Lärm Frankreichs“ als immaterielles Welterbe von der UNESCO anerkannt sehen wollte.

Glockenläuten, Hahnenkrähen, Kuhdung und Pferdeäpfel gehören einfach zum Landleben dazu, so das Unterhaus des französischen Parlaments.

Vorbeugung in eigener Sache: das Dorf Aunat beweist Humor. Foto: Hilke Maunder
Vorbeugung in eigener Sache: das Dorf Aunat beweist Humor. Foto: Hilke Maunder

Sinnliches Landleben geschützt

Der Gesetzentwurf reagiert damit auf mehrere Fälle, die in den letzten Jahren für Klagen sorgen. Berühmtester Streitfall der jüngsten Zeit war das Hahnenkrähen von Maurice auf der Île d’Oléron.

Am Donnerstag, 5. September 2019, fiel dort das Urteil zugunsten des Gockels aus. Das Magistratsgericht Rochefort verdonnerte die Klägerin mit Zweitwohnsitz in Saint-Pierre d’Oléron, der Hahnhalterin Corinne Fesseau 1.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Aber auch Pferdemist im Elsass sorgte für reichlich Ärger. Besonders Urlauber und Zugereiste, die meist den Stress der Stadt gegen die vermeintliche Ruhe auf dem Land getauscht hatten, zogen vor Gericht. Ihre Klagewelle hatte so manch einen Bürgermeister veranlasst, am Ortsschild  Warnhinweise anzubringen.

Die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes zum Schutz des sinnlichen Erbes der Landschaft obliegt den 101 Départements in Frankreich. Dort legen die Präfekturen fest, welche Regionen ländlich und welche Gerüche und Geräusche typisch sind – und damit schützenswert.

Kulturelle Identität: erhaltenswert!

Das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Es zielt nicht nur darauf ab, die kulturelle Identität der Gebiete zu studieren und zu bewerten, sondern nahm erstmals auch den Begriff der anormalen Nachbarschaftsstörung in das Zivilgesetzbuch auf.

Kaum verabschiedet, hat das Gesetz große Zustimmung von den Bürgermeistern erhalten. Auch bei Pascal Lavergne aus dem Département Gironde. Bei ihm waren es die vielen Frösche, die mit ihrem Quaken in der Nacht für viel Ärger gesorgt hatten

Ländliches Kulturerbe

Mit knapp einem Jahr Verspätung hat auch der Senat nach der Nationalversammlung am Donnerstag der Gesetzesvorlage zugestimmt. Hahnenschrei, Muhen und Schafsblöcken gehören jetzt in Frankreich ebenso zum Kulturerbe wie Kirchenläuten, Grillenzirpen und der Geruch von Schweine- oder Pferdeställen.

In Frankreich hatte es zuletzt zahlreiche Prozesse von Zugezogenen gegen diese typisch ländlichen Geräusche und Gerüche gegeben.

In meiner Reihe „Briefe aus Saint-Paul“ stelle ich Momentaufnahmen aus meiner Wahlheimat vor.

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23 Kommentare

  1. Unsere Nachbarin in der Bretagne hat auch – wie viele dort – Hühner in ihrem Garten. Wobei der Garten groß ist und das Hühnergehege ganz am Ende liegt. Sie hatte 2 Hennen und einen Hahn, auf die sie sehr stolz war, da es keine „normalen“ Hühner waren, sondern eine besondere Art (sie gestand mir ein wenig beschämt, dass sie die 3 wegen der Schönheit ausgesucht hatte).

    Der Hahn wurde eines Tags in ihrer Abwesenheit heimlich gemeuchelt und sie war tagelang in heller Aufruhr und konnte sich einfach nicht vorstellen, wer das getan hatte. Da kam die Rede auch auf die selbst in der abgelegenen Bretagne zunehmenden Klagen von Menschen, die aufs Land ziehen und sich dann dort über die fürs Landleben typischen Geräusche beklagen. Wir konnten das beide nicht verstehen, wer diese Geräuschkulisse nicht erträgt, sollte sich nicht dort niederlassen. Außerdem hatte ich ihren Hahn selbst als direkte Nachbarin noch nie wirklich wahrgenommen (ok, direkt und Entfernungen sind dort ja relativ). Ehe das Rätsel in langen Diskussionen gelöst wurde, traf sie eines Tages den Übeltäter unerwartet im Hühnergehege an, als er sich gerade Huhn Nummer 2 einverleibte. Es war der freilaufende Hund eines etwas entfernt lebenden Nachbarn (dieser, als der Hund sowie 2 weitere, stellt eh ein schon länger schwelendes Ärgernis dar). Als sie das Gehege betrat sprang der Hund behende über die etwa 1,80m hohe Umzäunung und verschwand. Das dritte Huhn blieb nun zitternd und allein zurück (und verstarb einige Tage danach, offenbar am Schock). Tja, Landleben ist eben nicht immer nur idyllisch.

    Bises, Sylvie

    1. Oh je!!!! Hier hat gerade mein Nachbar beschlossen, seinen Garten in einen Parkplatz zu verwandeln. Ein Bagger versucht jetzt nach dem Abtragen der Erde, den harten Fels zu zerkleinern. Das Glas im Küchenschrank bebt… Bises! Hilke

      1. Ist nicht wahr?!? Ohje, du Arme, das ist ja gruselig! Nicht nur jetzt mit dem fiesen Lärm, ich meine, wie kann man einen Garten in einen Parkplatz verwandeln? Ich hoffe, du hast Ohropax im Haus für die Bauphase? Das brauche ich sogar in der Bretagne gelegentlich, wenn Erntezeit ist und die Bauern mit ihren Monstermaschinen bis weit in die Nacht hinein unterwegs sind. Aber da weiß man ja wenigstens, wozu das gut ist.

      2. Für spezielle Nachbarn bin ich die Fachfrau … gern nehme ich deinen in meiner Sammlung mit auf ;-)). Vielleicht klappt es ja 2022 mit Besuchen?

      3. hach, das sollten wir wirklich planen – lass uns uns dazu per Mail austauschen (info@maunder.de). Ich muss unbedingt auch mal wieder mehr Bretagne im Blog bringen. 🙂

  2. Leider schwappen außer den Berichten zu der Klage zum Hahn Maurice und zu dem kürzlichen Urteil des „Mörders“ von Hahn Marcel nicht viel über die eigentlich wichtige Diskussion und die Erfolge der Gesetzgebung zu diesem brisanten „Problem-Thema“ der Urbanisierung, nicht nach Deutschland rüber.

    Auch die Euphorie der Franzosen zu ihrem „sinnlichen Erbe der Landschaft“ fehlt den Deutschen…-aber auch hier werden wir es langsam aber stetig noch schaffen unser Landleben zu schützen!

    Schön dass wenigsten hier über dieses so wichtige Thema aus Frankreich berichtet wurde!
    Auch hat der französische Präsident Frau Merkel wohl Anfang des Jahres ein Huhn als Gastgeschenk mitgebracht, aber der Wink mit dem Zaunpfahl ist noch nicht angenommen😉
    Zumindest nicht bei der Deutschen Presse…

    Daher danke für diesen tollen Blogg, der unserer Petition Rückhalt durch das Vorbild Frankreichs gibt!
    Hier der Kurzlink, der schon oben in den Kommentaren erwähnten Petition😉
    https://openpetition.de/!hahn

      1. Liebe Hilke,
        aus den Links lese ich heraus, dass es sich um einen Gesetzesentwurf handelt der von der Generalversammlung angenommen wurde, aber eben nur einen Entwurf….
        Gibt es seither weitere Entwicklungen? Wurde der Entwurf bereits rechtskräftig umgesetzt?
        Ich finde leider nichts in google, aber ich kann leider auch kein französisch, da gestaltet sich die Suche schwierig… Ein Link zum geltenden Gesetz wäre toll. Den Rest schafft der Übersetzer… 😉
        Vielen Dank!
        Christina

      2. Hallo Christina, ja, das Gesetz ist einstimmig angenommen worden(https://www.lafranceagricole.fr/actualites/ruralite-les-bruits-et-les-odeurs-de-la-campagne-proteges-par-la-loi-1,12,76766447.html#:~:text=Le%2030%20janvier%202020%2C%20l,rural%20devraient%20ainsi%20%C3%AAtre%20prot%C3%A9g%C3%A9s.) und ist bei Legifrance online aufzufinden (https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000041514212/). Zum Übersetzen empfehle ich Dir deepl.com – ist deutlich besser als der Google Translator.
        Alles Gute, Hilke

  3. Was es alles gibt! Ich habe noch nie geklagt. Jedenfalls vor Gericht. Eher schon auf hoher See. My Hahn is My castle. Bei mir hört man S-Bahn, Airbus, sechsspurige Chaussee und Kirchenglocken. Ich würde zwar nicht mit Kuhglocken oder Gockeln tauschen wollen, aber das Verstänndnis fürs Klagen fehlt mir einfach.

    1. Hallo Reiner, so, wie die urbane Kulisse zur Stadt gehört, so gehören Kuh und Hahn zum Land. Und gerade diese vielen lokalen Unterschiede, Gerüche, Eindrücke und Farben machen doch erst das Leben so vielfältig, so spannend und so überraschend. Bises, Hilke

  4. Nicht nur französische Dörfer haben Hühner – und Hähne! Aber hier, im Herzen Rheinhessens, bin ich wohl die einzige, die innerorts noch Hühner hält. Drei Hennen und Roberto: Ein stolzer Bresse-Hahn, weiß, mit blauen Beinen, wie sich das gehört. Und er kräht zweisprachig. Die Nachbarn finden´s OK.

  5. Das erinnert mich an die Etancheauds an der Gironde, die Hühner hatten, von denen eines stets den Kopf schüttelte, wenn unsere Söhne, damals fünf und sieben Jahre alt, „Huhn!“ riefen. Ob Etancheauds noch Hühner haben? Ob wieder ein Kopfschütteler dabei ist? Ob der große Kirschbaum noch steht, den die Vögel trotz herrlich reifer Früchte nicht anflogen?Ist lange her. Wie gerne führe ich mal wieder hin!

  6. Eine sehr gute Sache. Es wurde höchste Zeit, dass sich jemand dieser „unzumutbaren ländlichen Lärmbelästigung“ annimmt. Meine Hochachtung an die schlauen Richter. Wer ein steriles Landleben will soll eigentlich nicht aufs Land ziehen. Hoffentlich macht dieses Beispiel überall Schule.

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