Die Crit'Air-Plakette. Copyright: Ministère de la Transition Écologique et Solidaire

Crit’Air: die Umweltplakette für Frankreich

Crit’Air darf nicht fehlen: Wer heute mit dem Auto, Wohnmobil oder Motorrad nach Frankreich reist, kommt an einem kleinen runden Aufkleber kaum noch vorbei: Die Umweltplakette Crit’Air (certificat qualité de l’air) ist in nahezu allen französischen Ballungsräumen Pflicht. In diesem Beitrag erfahrt ihr alles über die aktuellen Verschärfungen, die korrekten Preise, wie ihr die Plakette in fünf Minuten offiziell bestellt und wie ihr kein Opfer von „Vignetten-Piraten“ werdet.

In Kampf gegen Smog und Feinstaub hat Frankreich seine Umweltgesetzgebung drastisch verschärft. Mit dem Gesetz Loi Climat et Résilience wurden alle Städte und Ballungsräume mit mehr als 150.000 Einwohnern dazu verpflichtet, dauerhafte Umweltzonen (ZFE-m – Zones à Faibles Émissions mobilité) einzurichten.

Das bedeutet für euch: Auch wenn ihr nur auf der Durchreise seid oder eine Stadt am Rand besuchst, ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass ihr eine ZFE-Zone durchfahrt. Ohne Plakette riskiert ihr empfindliche Bußgelder – auch beim Parken innerhalb solcher Zonen.

In Lyon beispielsweise dürfen Fahrzeuge mit Crit’Air 3, 4, 5 und nicht klassifizierte Fahrzeuge nicht mehr in die ZFE einfahren oder dort parken. Die Beschränkung gilt für Lyon, Caluire-et-Cuire, Teile von Villeurbanne, Bron und Vénissieux. Auch die Schnellstraßen M6, M7, der nördliche Ringboulevard und der Boulevard périphérique Laurent Bonnevay sind betroffen. Ausgenommen sind die Autobahnen A6 und A7 sowie der Fourvière-Tunnel – eine Durchfahrt auf diesen Strecken ist weiterhin erlaubt. In den meisten Großstädten des Landes gelten ähnlich strenge Regelungen wie in Lyon. Und werden weiter verschärft. Ab spätestens 2027 sollen alle Crit’Air 3-Fahrzeuge Fahrtverbote erhalten.

Frankreichs Umweltzonen

Frankreich hat zwei Arten von Umweltzonen eingerichtet.

ZFE-m (Permanente Zonen)

In den Zones à faibles émissions / ZFE ) ist die Plakette das ganze Jahr über Pflicht. Die Umweltzonen legen die Kommunen fest. Auf den Schildern, die die Zonen markieren, seht ihr auch, zu welchen Zeiten eine solche Zone befahren werden darf.

Seit 2025 gehören mehr als 100 Städte und Kommunen, u. a, auch

  • Aix-Marseille-Provence
  • Amiens
  • Angers
  • Annecy
  • Avignon
  • Bordeaux
  • Brest
  • Caen
  • Chambéry
  • Dijon, Nancy
  • Dunkerque
  • Grenoble
  • Le Havre
  • Le Mans
  • Lille
  • Limoges
  • Lyon & Villeurbanne
  • Metz
  • Montpellier
  • Mulhouse
  • Nantes
  • Nîmes
  • Nizza (Nice)
  • Orléans
  • Paris & Grand Paris (innerhalb des Autobahnrings A86)
  • Pau
  • Perpignan
  • Reims
  • Rennes
  • Rouen
  • Saint-Étienne
  • Strasbourg (Straßburg)
  • Toulon
  • Toulouse
  • Tours
  • Valenciennes

ZPA (Temporäre Zonen bei Luftverschmutzungsalarm)

Die Zones de Protection de l’Air (ZPA) sind temporäre Umweltzonen. Am dritten Tag einer Luftverschmutzung können dort – zeitlich begrenzt – Fahrverbote ausgesprochen werden.

Seit 2017 dürfen die Präfekten der Départements auch temporäre Fahrverbote in sogenannten ZPA Zones de Protection de l’Air départementales (ZPAd) erlassen.

Dies erfolgt, wenn die zugelassenen Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Die Entscheidung für Fahrverbote erfolgt immer häufiger auch automatisiert von den Mess-Stationen. Im Rhonetal oder in Grenznähe). In diesem Fall dürfen dann meist nur Fahrzeuge mit den Kategorien 0, 1 und 2 fahren. Wer keine Plakette hat, darf dann gar nicht erst einfahren.

Kommunen mit temporären Umweltzonen (ZPA/ZPAd)

  • Annecy (Haute-Savoie)
  • Angers (Maine-et-Loire)
  • Auch (Gers)
  • Bordeaux (Gironde)
  • Chambéry (Savoie)
  • Chartres (Eure-et-Loir)
  • Clermont-Ferrand (Puy-de-Dome)
  • Dijon (Côte-d’Or)
  • Guéret (Creuse)
  • La Roche-sur-Yon (Vendée)
  • Lille und Metropolregion
  • Niort (Deux-Sèvres)
  • Orléans (Loiret)
  • Pau (Pyrénées-Atlantiques)
  • Poitiers (Vienne)
  • Rennes
  • Valence (Drôme)
  • Vallée de l’Arve (41 Gemeinden entlang des Arve-Flusses zwischen Contamine-sur-Arve (Autobahndreieck A40/A410) und Argentière). Ihr braucht sie, wenn ihr vom Autobahndreieck A40/A410 auf der Autobahn A40 bis La Fayet fahrt. Ebenso ist sie Pflicht auf der N205 bis zum Abzweig Mont Blanc Tunnel und auf der N1506 nach Chamonix und Argentière.

Wo ihr überall die Crit’Air-Plakette benötigt, zeigt auch diese Karte vom Echtzeit-Verkehrsportal Bison futé.

Ausnahmeregelungen für die Umweltzone (ZFE) in der Eurométropole Straßburg
In Straßburg gibt es einen 24-Stunden-Fahrpass ( Pass ZFE 24h ), der für gelegentliche Fahrten innerhalb der Eurométropole genutzt werden kann. Dieser ist fahrzeuggebunden und kann bis zu 24 Mal pro Jahr jeweils für 24 Stunden beantragt werden. Der Antrag erfolgt online, ist in deutscher Sprache möglich, wird meist innerhalb von 15 Minuten bewilligt und die Fahrzeugdaten werden direkt an die Kontrollbehörden weitergeleitet, sodass kein Ausdrucken nötig ist. Auch Unternehmen mit Fuhrpark können Anträge stellen. Voraussetzung ist die Erstellung eines Kontos auf der Plattform ( Créer un compte bedeutet „Benutzerkonto anlegen“, Courriel ist die E-Mail-Adresse, Mot de passe das Passwort). Den 24-Stunden-Pass gibt es auch für Fahrzeuge, die zu alt sind, um überhaupt eine Crit’Air-Plakette zu erhalten, oder nur die schlechteste Kategorie 5 bekämen. Diesen Pass gibt es auch für Wohnmobile und Oldtimer, die sonst von Fahrverboten betroffen wären.
• https://derogations-zfe.strasbourg.eu

Crit’Air: Pflicht für alle

Die Einfahrt in die Umweltzonen wird über eine Crit’Air-Vignette geregelt. Seit April 2017 ist sie auch für ausländische Fahrzeuge Pflicht. Achtung: Die deutsche grüne Feinstaub-Plakette wird in Frankreich nicht anerkannt!

Die Vignette an der Windschutzscheibe gibt es in sechs Kategorien, dargestellt durch sechs verschiedenfarbige Plaketten, in die die Fahrzeuge je nach Jahr der Erstzulassung, der Abgaswerte (nach europäischer Abgasnorm EURO) etc. eingeteilt werden.

  • Crit’Air 0 (Grün): Elektro- und Wasserstofffahrzeuge (emissionsfrei).
  • Crit’Air 1 (Lila): Gasfahrzeuge, Plug-in-Hybride und Benziner (Euro 5 & 6, Zulassung ab Jan. 2011).
  • Crit’Air 2 (Gelb): Benziner (Euro 4), Diesel (Euro 5 & 6, Zulassung ab Jan. 2011).
  • Crit’Air 3 (Orange): Benziner (Euro 2 & 3), Diesel (Euro 4, Zulassung Jan. 2006 bis Dez. 2010). Achtung: Diese Kategorie wird in Paris und Straßburg bereits zunehmend ausgeschlossen!
  • Crit’Air 4 (Rot): Diesel (Euro 3, Zulassung Jan. 2001 bis Dez. 2005).
  • Crit’Air 5 (Grau): Diesel (Euro 2, Zulassung 1997 bis 2000).
  • Fahrzeuge vor 1997 (PKW) oder 2000 (Motorräder): Diese erhalten in der Regel keine Plakette und haben somit Fahrverbot in den meisten ZFE-Zone

Fahrzeuge für Behinderte und Oldtimer können auf Antrag von der Vignettenpflicht befreit werden (siehe Sonderregelungen).

Die Einstufung erfolgt nach dem Tag der Erstzulassung und der Euro-Norm. Es gibt sechs Farben:Die Crit’Air-Vignette ist unbefristet gültig und muss nicht erneuert werden, solange sich die Fahrzeugdaten (z. B. Abgasnorm, Erstzulassung) nicht ändern. Sie ist fest an das jeweilige Fahrzeug gebunden und bleibt auch bei Halterwechsel gültig. Sollte sich die Klassifizierung des Fahrzeugs durch neue EU-Abgasnormen oder technische Änderungen (z. B. Umrüstung) ändern, muss eine neue Vignette beantragt werden.

Bei einem Elektroauto gibt es keine Schadstoff-Norm, das Feld kann aber freigelassen werden; beim CO₂-Ausstoß könnt ihr eine Null eintragen.

Private Abzocke – günstig beim Staat

Für Preise von bis zu 50 Euro könnt ihr die Crit’Air-Vignette bei einem kommerziellen Anbieter online bestellen.

Viel preiswerter ist die Vignette auf dem offiziellen staatlichen Portal Frankreichs zur Umweltplakette: www.certificat-air.gouv.fr. Dort kostet die Plakette seit März 2018 unverändert 3,11 Euro plus Porto.
Wird sie in Frankreich zugestellt, beträgt der Preis 3,11 Euro + 0,70 Euro Porto = 3,81 Euro. Bei Versand in der EU kostet sie 3,11 Euro + 1,80 Euro Porto = 4,91 Euro.
Online ist inzwischen auch eine deutsche Webseite für die Umweltplakette. Ihr findet sie hier.  Es wimmelt von unseriösen Angeboten im Netz für die Plakette. Fallt nicht darauf rein!

Crit’Air beantragen: Schritt-für-Schritt

  1. Vorbereitung: Haltet euren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bereit. Macht Sie ein Foto oder einen Scan der Vorderseite (Format: PDF, JPG oder PNG; Dateigröße max. 400 KB!).
  2. Eingabe: Wählt „Fahrzeug im Ausland zugelassen“. Gebt eure Fahrzeugdaten exakt so ein, wie sie im Schein stehen. Den Kohlenstoffdioxid-Wert findet ihr im Feld V7 der Zulassungsbescheinigung, sonst online.
  3. Bezahlung: Nur per Kreditkarte oder PayPal möglich.
  4. Bestätigung: Ihr erhaltet sofort eine Bestätigung per E-Mail. Nach ca. 24–48 Stunden folgt eine zweite E-Mail mit der Rechnung. Auf dieser Rechnung ist die Plakette bereits abgebildet.
  5. Tipp: Druckt euch diese Rechnung aus und legt sie hinter die Windschutzscheibe, falls ihr bereits morgen losfahrt – sie gilt als offizieller Nachweis, bis der Aufkleber per Post eintrifft.
  6. Versand: Die physische Plakette kommt meist innerhalb von 5 bis 10 Werktagen per Post an eure Adresse … aber zu Ferienzeiten kann es auch deutlich länger dauern!

Bußgeld vermeiden!

Achtet darauf, dass die Plakette gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht ist, um Bußgelder zu vermeiden. Fehlt die Vignette, drohen 68 Euro (Pkw und Motorräder) bzw. 135 Euro (Lkw und Busse) Bußgeld.

Wichtig: Frankreich installiert derzeit automatisierte Kamerasysteme (Radars ZFE), die Kennzeichen scannen und automatisch mit der Datenbank abgleichen. Auch Paris überwacht den Verkehr innerhalb der Umweltzone per Video – und lässt rigoros abschleppen, wenn man ohne Plakette einfährt und den Wagen parkt. Die Zeit der „milden Kontrollen“ durch Polizisten vor Ort geht langsam zu Ende.

Crit’Air-3.“Lernphase“ 2026 in Paris

Die Métropole du Grand Paris hat die ZFE (Zone à Faibles Émissions) für Fahrzeuge mit Crit’Air 3 bis Ende 2026 ohne Sanktionen zu verlängern.​ Seit 1. Januar 2026 gilt eine einjährige phase pédagogique (1. Januar bis 31. Dezember 2026) in den 77 Gemeinden der ZFE Grand Paris, in der keine Bußgelder verhängt werden – weder für Crit’Air 3 noch für schlechtere Klassen.​ Die Kontrollen sind 2026 ausgesetzt, um Autofahrer beim Übergang zu unterstützen; dies basiert auf dem Polizeirecht der Loi Climat et Résilience (2021).​ Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für den Ballungsraum Paris. Andere ZFEs wie Grenoble, Lyon oder Toulouse haben strengere Regeln für Crit’Air 3 seit 2025.

Sonderregelungen

Menschen mit Behinderung

Wer einen blauen Parkausweis besitzt, darf trotz Fahrverboten in die Zonen einfahren. Aber: Die Crit’Air-Plakette muss dennoch am Auto kleben, um die Identifizierung zu ermöglichen.

Oldtimer (H-Kennzeichen)

Es gibt keine landesweite Ausnahme für Oldtimer. Privat registrierte Oldtimer können auf Antrag von der Plakettenpflicht befreit werden. Wie und ob das möglich ist, entscheidet jede Umweltzone individuell. Dazu muss das Fahrzeug im Fahrzeugschein bei „Sonstiges“ als Oldtimer( voiture de collection ) eingestuft sein.

In Paris oder Straßburg benötigt ihr eine Sondergenehmigung oder einen Pass ZFE (Tagespass). Beides kann online bei der jeweiligen Kommune beantragt werden. Deutsche H-Kennzeichen werden oft respektiert, aber ohne Plakette oder Pass bleibt ein Restrisiko für ein Bußgeld.

Wohnmobile

Schwere Wohnmobile (>3,5t) werden oft wie LKW eingestuft, was strengere Verbote nach sich ziehen kann. Prüfen Sie vorab die Euro-Norm in Ihren Papieren

Petit rouleur

Petit rouleur bedeutet wörtlich übersetzt „kleiner Fahrer“ und meint all jene, die ihr Fahrzeug eher selten nutzen, beispielsweise für Urlaubsreisen oder gelegentliche Besuche. Die Ausnahmegenehmigung soll verhindern, dass Menschen mit geringerem Einkommen, die sich kein neues Auto leisten können, benachteiligt werden. Sie gestattet eine begrenzte Anzahl an Fahrten (Paris: 48, Lyon: 52) und muss online bei der Verkehrsbehörde der jeweiligen Stadt beantragt werden – auch hier gibt es keine zentrale Plattform.

Die Crit-Air-Kategorien 2021. Copyright: Ministère de la Transition Écologique. Foto: Hilke Maunder
Die Crit’Air-Kategorien. Copyright: Ministère de la Transition Écologique. Foto: Hilke Maunder

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