Frankreich 2025. Copyright: Hilke Maunder

Was sich in Frankreich 2025 ändert

Frankreich 2025: Das bedeutet Veränderungen und Neuerungen in zahlreichen Bereichen – von einheitlichen Tarifen im öffentlichen Verkehr und strengeren Umweltauflagen über die Erhöhung von Flug- und Stromsteuern bis hin zu verschärften Regeln bei der Vermietung von Immobilien und Reformen im sozialen Bereich.

Technologische Neuerungen wie KI-gestützte Blitzer zeigen, dass Frankreich 2025 immer stärker auf digitale wie auch automatisierte Prozesse setzt. So werden beispielsweise zunehmend Drohnen für verschiedene Überwachungsaufgaben eingesetzt. Diese umfassen unter anderem die Kontrolle von Verkehrsregeln und die Überwachung von Umweltschutzmaßnahmen.

Die Nutzung von Drohnen wird durch die EU-Drohnenverordnung geregelt, die seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft ist. Für landwirtschaftliche Kontrollen betreibt die EU die Sentinel-Satelliten, die im Rahmen des Copernicus-Programms Daten liefern, um landwirtschaftliche Flächen zu überwachen und Beihilfeanträge zu kontrollieren. Diese Satellitenbilder werden in Frankreich inzwischen automatisiert ausgewertet.

Diese Übersicht fasst die wichtigsten Entwicklungen zusammen und zeigt, welche Änderungen in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Energie, Wohnen, Soziales und Politik das neue Jahr bringt.

Frankreich 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Verkehr

Einheitliche Verkehrstarife in Île-de-France

Ab 1. Januar 2025 werden in der Region Île-de-France einheitliche Tarife für öffentliche Verkehrsmittel eingeführt. Ein Ticket für Métro, RER und Lokalbahn kostet dann 2,50 Euro, unabhängig von den zurückgelegten Zonen (außer Flughäfen). Ein Bus-Tram-Ticket wird einheitlich 2 Euro kosten. Der monatliche Navigo-Pass steigt um 2,8 Prozent von 86,40 Euro auf 88,80 Euro. Es wird nur noch digitale Tickets geben. Die Papiertickets sind abgeschafft.

Strenge Umweltauflagen für Fahrzeuge

Ab dem 1. Januar 2025 sind in Umweltzonen von Paris, Montpellier, Lyon und Grenoble Fahrzeuge der Klasse Crit’Air 3 in den Umweltzonen (ZFE – Zone à faibles émissions) verboten. Betroffen davon sind vor allem Benzin- und Hybridfahrzeuge, die zwischen 1997 und 2005 erstmals zugelassen wurden, Dieselfahrzeuge vor 2011 sowie Motorräder und Mopeds mit einer Zulassung vor 2006.

Das Verbot gilt rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Es betrifft sowohl das Fahren als auch das Parken innerhalb der ZFE. Allein in Lyon sind etwa 60.000 Fahrzeuge von dieser Maßnahme betroffen.

Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer mit Schichtarbeit und für pflegebedürftige Menschen. Paris plant einen Ausweis, der es Fahrern von Autos der Kategorie Crit’Air 3 erlaubt, 24 Tage im Jahr frei zu fahren.

Kein Durchschlängeln mehr

Eigentlich sollte die neue Regelung am 1. Januar 2025 beginnen, jetzt greift sie erst zum 31. Juli 2025. Ab dann gilt für Zwei- und Dreiräder: Sie dürfen sich nicht mehr zwischen den Autos durchschlängeln. Der 2016 eingeführte und 2021 auf 21 Départements ausgeweitete interfiles-Feldversuch endet damit- Die Praxis sollte ursprünglich im September 2024 enden, wurde dann aber unter strengen Auflagen bis Dezember 2024 verlängert.

Verschärfte technische Fahrzeugkontrollen

Seit 1992 gibt es in Frankreich verpflichtende technische Kontrollen für alle Fahrzeugen. Ab 2025 gelten strengere Auflagen – und wird dank neuer Diagnosegeräte noch strenger hingeguckt.

Das Ziel dieser Reform ist die Bekämpfung von technischem Betrug und Manipulationen an Abgasreinigungssystemen wie dem Ausbau von Partikelfiltern.

Neue KI-Blitzer

Frankreich führt 2025 neue Radarfallen ein. 46,3 Millionen Euro sind im Haushalt eingeplant, um die Zahl der fest installierten Radarfallen von derzeit etwa 4.000 auf 4.160 zu erhöhen. Diese zusätzlichen neuen Radargeräte werden mit künstlicher Intelligenz (KI) ausgestattet, um mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig zu erfassen. Dazu gehören u. a. die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands, Verstöße gegen die Gurtpflicht, das Essen am Steuer oder und die Benutzung des Handys bei eingeschaltetem Motor.

Die neuen KI-gestützten Blitzer sollen in der Lage sein, nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen zu registrieren, sondern alle anderen Verstöße automatisch zu ahnden. Autofahrer können so für mehrere Verstöße gleichzeitig bestraft werden, was die Bußgelder drastisch erhöht. Wer beispielsweise zu schnell fährt, nicht angeschnallt ist und am Handy telefoniert, riskiert ein Bußgeld von 540 Euro.

Die Ankündigung dieser neuen Technologien hat bereits zu Protesten geführt. Kritiker befürchten, dass dies vor allem die staatlichen Einnahmen erhöhen soll und nicht unbedingt die Verkehrssicherheit.

Tipp

Welche Blitzer in Frankreich 2025 fest installiert sind, seht ihr auf dieser offiziellen Regierungsseite: https://radars.securite-routiere.gouv.fr/#.

Flux Libre

Das Free-Flow-Mautsystem ( péage en flux libre ) wird in Frankreich 2025 auf folgenden Autobahnen eingeführt oder erweitert:

  • A69 Castres-Toulouse (53 km)
  • A412
  • Achsen A41 Nord, A410, A43, A48 und A49 (Lyon Annecy, Lyon Grenoble und Grenoble Valence), Einrichtung eines Free-Flow-Systems nur an den Einfahrten mit Beibehaltung der Schranken an den Ausfahrten, schrittweise zwischen 2025 und 2029
Flux-Libre-Planungen
  • A 40 bis 2027, erstes Teilstück Passy-Annemasse
  • A412, Vorbereitungen laufen, Machilly-Thonon, ca. 16 km, Inbetriebnahme frühestens 2026
  • A154, Ausbau der RN154 auf 2×2 Spuren + Neubauabschnitte zwischen A10 / A11 (Chartres) und der RN154 nördl. von Dreux, Streckenlänge ca. 90 km, Inbetriebnahme frühestens 2028.
  • CER Autobahnumfahrung Rouen, neue Trasse von ca. 40 km zwischen der A28 im Norden und der A13 im Süden; Inbetriebnahme frühestens 2030

Die Umstellung auf das Free-Flow-System erfolgt schrittweise. Frankreich plant, das gesamte Mautsystem auf dieses neue System umzustellen.

Bereits umgestellt sind:

  • A13/A14 von Paris nach Caen (vollständig seit 10. Dezember 2024)
  • A79 im Département Allier
  • A4 bei Boulay

Die Einführung des Free-Flow-Systems ist Teil der französischen Bemühungen, den Verkehrsfluss zu verbessern, Wartezeiten zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern.

Höhere Flugticketsteuer

Die französische Regierung hat für das Jahr 2025 eine Erhöhung der bestehenden Flugticketsteuer angekündigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, zusätzliche Einnahmen zur Förderung des Eisenbahnsektors zu generieren. Insgesamt sollen dadurch Investitionen in Höhe von 100 Millionen Euro in die Schieneninfrastruktur finanziert werden.

Die Erhöhung baut auf der seit 2006 bestehenden „Solidaritätssteuer“ auf Flugtickets auf. Die genauen Details zur Höhe der Steueranpassung stehen zwar noch aus, jedoch erwartet die Regierung, dass die Einnahmen im Jahr 2025 rund eine Milliarde Euro betragen werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 werden Einnahmen von etwa 460 Millionen Euro prognostiziert.

Diese Steueranpassung soll in Frankreich 2025 wirksam werden. Dass sie kommt, ist unstrittig, nur wann, dies ist nach dem Misstrauensvotum gegen Michel Barnier und der Ernennung von François Bayrou, zuvor Bürgermeister von Pau, als sechstem Premier der Regierung Macron noch völlig offen. Die Erhöhung der Flugticketsteuer ist Teil der Regierungsstrategie, den Bahnverkehr als umweltfreundliche Alternative zum Flugverkehr auszubauen.

Air France hat aufgrund der geplanten deutlichen Erhöhung der französischen Flugticketsteuer (TSBA Taxe sur les Billets d’Avion) für Flüge ab 2025 eine präventive Maßnahme ergriffen. Die Fluggesellschaft schlägt daher schon seit dem 24. Oktober 2024 die erhöhte Steuer auf alle Tickets für Flüge ab dem 1. Januar 2025 auf, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Energie

Energiesteuer steigt um mehr als 50 Prozent

Die französische Stromsteuer, bekannt als TICFE Taxe intérieure sur la consommation finale d’électricité, wird im Februar 2025 von derzeit 33 Euro auf etwa 50 Euro pro Megawattstunde (MWh) erhöht – und damit um 51,52 Prozent.

Die Steuer war während der Energiekrise gesenkt wurde, um die Verbraucher zu entlasten. Die Regierung hat angekündigt, dass trotz dieser Steuererhöhung die Stromrechnungen für die meisten Haushalte nicht steigen werden, da die Großhandelspreise für Strom voraussichtlich niedrig bleiben.

Wohnen und Bauen

Au revoir, Loi Pinel

Am 31.12.24 geht eine Ära zu Ende: Die beliebte Steuervergünstigung Loi Pinel, die seit Jahren Mietinvestitionen in Frankreich gefördert hat, wird in Frankreich 2025 eingestellt. Dieser Schritt soll den Weg für neue, zielgerichtetere Maßnahmen ebnen, die den Wohnungsmarkt gerechter und bezahlbarer gestalten sollen.

Der Fokus der neuen Wohnungspolitik liegt auf dem mittleren Mietwohnungsbau. Anstatt vorrangig Luxuswohnungen zu fördern, sollen künftig verstärkt Mietwohnungen im mittleren Preissegment entstehen. Diese sollen eine attraktive Alternative zu Sozialwohnungen darstellen und gleichzeitig bezahlbar bleiben. Zudem wird die Förderung auf 100 zusätzliche Gemeinden ausgedehnt, um den Wohnungsbau auch in Regionen anzukurbeln, die bisher weniger im Fokus standen. Die durch die Streichung der Loi Pinel frei werdenden Mittel sollen in weitere wohnungspolitische Maßnahmen investiert werden.

Anti-Airbnb-Gesetz tritt in Kraft

Frankreich ist in Europa der wichtigste Markt für Airbnb. Die Kurzzeitvermietungen indes bescheren immer mehr Probleme. Ein neues Gesetz schränkt sie in Frankreich 2025 massiv ein. Wer selbst ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Häuschen an Urlauber vermietet, sollte die neuen Auflagen kennen, die ab 1.1.25 gelten – sonst drohen hohe Bußgelder. Hier gibt es ausführliche Infos.

Vermietungsverbot

Ab dem Jahreswechsel ist es in Frankreich 2025 verboten, Wohnungen zu vermieten, die bei den DPE (diagnostics de performance énergétique) als G eingestuft wurden.. So sieht es das Gesetz climat et résilience vor, das im August 2021 verabschiedet wurde und einen schrittweisen Plan zur Bekämpfung von energieintensiven Immobilien festgeschrieben hat.

Bereits seit dem 1. Januar 2023 dürfen Wohnungen mit einem Energieverbrauch von mehr als 450 kWh/m² pro Jahr, die als G+ klassifiziert sind, nicht mehr vermietet werden. Wohnungen mit der Einstufung F werden ab 2028 und solche mit der Einstufung E ab 2034 ebenfalls von den Vermietungsbeschränkungen betroffen sein.

Seit 2023: Vermietung von Wohnungen der Klasse G+ verboten.
Ab 2025: Vermietung von Wohnungen der Klasse G verboten.
Ab 2028: Vermietung von Wohnungen der Klasse F verboten.
Ab 2034: Vermietung von Wohnungen der Klasse E verboten.

Das Verbot gilt in Frankreich 2025 nicht für bestehende Mietverträge, sondern tritt nur bei der Erneuerung, stillschweigenden Verlängerung oder Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags in Kraft.

Diese Maßnahmen sind Teil der umfassenden Strategie Frankreichs zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, um die Klimaziele des Landes zu erreichen.

Das DPE ist der gesetzlich vorgeschriebene Energiepass für Immobilien in Frankreich. Es bewertet den Energieverbrauch eines Gebäudes und ordnet es in eine Energieeffizienzklasse von A (sehr effizient) bis G (sehr ineffizient) ein.

Eigentümer von Immobilien, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sind verpflichtet, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der französische Staat bietet verschiedene Förderprogramme an, um Eigentümer bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.

Soziales

SMIC (Mindestlohn)

Anders als in den Vorjahren wird es zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung des Mindestlohnes smic (salaire minimum de croissance) geben. Dies liegt daran, dass bereits am 1. November 2024 eine „vorgezogene“ Erhöhung um zwei Prozent stattgefunden hat, was leicht über der für Januar 2025 geschätzten automatischen Anpassung von 1,95 Prozent liegt.

Der smic beträgt 2025:

  • Brutto-Stundensatz: 11,88 Euro
  • Brutto-Monatslohn: 1.801,80 Euro (bei 35-Stunden-Woche)
  • Netto-Monatslohn: 1.426,30 Euro

Wer es nachrechnen möchte: Bei einer 35-Stunden-Woche setzt Frankreich 151,67 Arbeitsstunden pro Kalendermonat an.

Die jährliche Anpassung des smic erfolgt in der Regel automatisch und orientiert sich an der Entwicklung der Kaufkraft und der Verbraucherpreise.

Arbeitspflicht für Langzeitarbeitslose

Die bisher in einigen Regionen erprobte Verpflichtung für RSA-Empfänger (RSA = Revenu de solidarité active), mindestens 15 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen, wird in Frankreich 2025 zum 1. Januar landesweit eingeführt. Die Reform zielt darauf ab, die Erwerbstätigkeit von Langzeitarbeitslosen zu fördern und die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu verringern. Die Art der Tätigkeit ist dabei flexibel und kann von Praktika über den Erwerb von Führerscheinen bis hin zu ehrenamtlichen Tätigkeiten reichen. France Travail, die französische Arbeitsagentur, soll die Reform begleiten und individuelle Betreuungspläne für die Betroffenen erstellen.

Wirtschaft

Porto wird teurer

Das Porto für die lettre verte, den grünen Standard-Brief im Inland, wird in Frankreich 2025 zum Jahreswechsel von 1,29 Euro auf 1,39 Euro erhöht. Das Porto für einen eingeschriebenen Brief steigt von 5,36 Euro auf 5,74 Euro.

Der Tarif für den roten E-Brief bleibt unverändert bei 1,49 Euro. Die Colissimo-Tarife steigen im Durchschnitt um 5,2 Prozent für alle Zielorte im In- und Ausland.

Tabak wird teurer

Auch Tabak wird teurer in Frankreich 2025. Ab dem 1. Januar kann der Preis für eine Schachtel eine Schachtel mit 20 Zigaretten um mehr als einen Euro steigen. Die meisten Packungen kosten damit dann mehr als 12,50 Euro. Die Preiserhöhung gilt auch für Zigarren, Tabaksticks für Heets ( tabac à chauffer ) und Packungen mit Drehtabak.

Gewerbliche Verpackungen

Ab 1. Januar 2025 tritt das Gesetz Article L541-10-1 in Kraft und erweitert die Herstellerverantwortung (RER responsabilité élargie des producteurs ) auf gewerbliche Verpackungen. Damit sind Unternehmen in Frankreich 2025 für die Rücknahme und das Recycling von gewerblichen Verpackungen verantwortlich. Die Regelung umfasst alle professionellen Verpackungen, einschließlich Transportverpackungen und Verpackungen aus der Logistikbranche.

Politik

Härteres Einwanderungsgesetz

Die Regierung plant eine umfassende Reform des Einwanderungsrechts, die in Frankreich 2025 zu einer deutlich restriktiveren Politik führen wird. Die Änderungen zielen darauf ab, die Migration besser zu kontrollieren, die Integration zu fördern und den Arbeitsmarkt zu schützen. Es bleibt nach dem Regierungswechsel abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Lebensbedingungen von Migranten in Frankreich haben werden.

Das neue Einwanderungsgesetz will Frankreich 2025 trotz aller Turbulenzen noch im Frühjahr ins Parlament einbringen. Es sieht neben der Einführung einer Migrationsquote und der Verlängerung der Haftzeit für Migranten ohne Papiere von 90 auf 210 Tage deutliche Einschränkungen bei Ansprüchen für Migranten ohne Papiere, insbesondere in Bezug auf die Familienzusammenführung vor.

In diesem Zusammenhang wird diskutiert, die automatische Verleihung der Staatsbürgerschaft durch Geburt abzuschaffen. Um die Integration zu fördern, sollen die Anforderungen an die französischen Sprachkenntnisse erhöht werden.  Bei bestimmten Straftaten soll zudem die französische Staatsbürgerschaft aberkannt werden.

Erleichterungen will das neue Migrationsgesetz für medizinisches Personal schaffen. Angesichts des eklatanten Versorgungsmangels besonders in ländlichen Räumen sollen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen aus Nicht-EU-Ländern auf schnellem Wege eine vierjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten.

23 Kommentare

  1. Guten Morgen Hilke,
    zunächst einmal ganz lieben Dank für die immer so tollen Artikel. Ich warte immer gespannt auf die nächste Mail von Ihnen.

    Als häufiger Frankreichbesucher kenne ich die Strecke Luxemburg/Fréjus ganz gut.

    Heute Nacht habe ich geträumt, dass KI auch bei den Autos angekommen ist und diese dann autonom die Strecke fahren, so ganz ohne Blitzerrisiko.
    Und weil dann die alten Autos mit der schlechten crtite air garnicht mehr auf die Straße dürfen, hat sich das mit den intelligenten Blitzern erledigt.🤪
    Das wäre doch mal vorausschauende Politik!!
    Gruß Michael

    1. Lach, lieber Michael, ein schöner Traum! Ich träume von Autos, die mich über Nacht selbstfahrend zu meinem Ziel fahren… Bonne et belle journée! Hilke

  2. Die critair wird Reisenden noch echte Probleme bereiten.
    Die Metropole Aix-Marseiile hat sich wegen verbesserten Luftqualität beschlossen Crit air 3 noch zu zulassen.
    Dann müsste man um ans Meer zu kommen sehr große Umwege fahren oder ganz woanders hin.

    Und nicht zu vergessen, ein Auto, dass in Deutschland eine geüne Plakette “ 1″ hat,
    weil in den FahrzeugPapieren Euro 4 aufgrund der Abgaswerte steht,
    bekommt im Frankreich nur ein „3“ weil es dort nach Baujahr geht.

    1. Danke, lieber Juju, für den Hinweis auf die Unterschiede bei den Bewertungskriterien!

  3. Hallo Hilke,
    Dir ein gutes neues Jahr!

    Danke für die Indos.
    Dass die Franzosen mit Verkehrsregeln manchmal etwas „eifrig“ sind, ist ja nicht neu.
 Was dann in der Praxis daraus gemacht wird… 

    Spontan fallen mir das die Alco-Puste-Prüfer ein oder die „Bestrafung“ der Motorradfahrer falls die Bekleidung nicht soundsoviel-Prozent Reflektionsfläche hatte oder falsche Handschuhe getragen wurden.

    Wenn KI und Automatismus im Spiel ist wird es allerdings haarig. Ich hoffe da mal auf die Gelbwesten.

    Ich pers. kann mir nicht vorstellen, dass von nun an für jeden Schluck Wasser oder jeden Apfel auf der nächsten Autobahnraststätte angehalten wird. Oder es soll eine staatliche Förderung der entsprechenden Bewirtschaftungsbetriebe sein? Der Biss ins Baguette ist strafwürdig, das Rauchen im KFZ prinzipiell aber nicht?

    Das Durch“schlängeln“ der 2-Räder auf dem Pariser Ring ist in der Tat eine Nummer für sich und oft haarsträubend. Auf der Autobahn dagegen war bis jetzt das „durch die Gasse fahren“ bei Stau erlaubt. Wird das zukünftig weiter so sein?

    Das ist zu hoffen. Erstens zeigen sich Franzosen dabei sehr entgegenkommend (was man in D so nicht unbedingt sagen kann) was somit zu keinen (von mir gesehenen) Komplikationen geführt hat. Die Sperrung einer Autobahn kann für Motorradfahrer äußerst unangenehm werden. Das wäre jetzt aber eine andere Geschichte (Stichworte: Häufigkeit von Ausfahrten, Temperatur unter der Kleidung/Helm, Fahrzeugschlange an Mautstation (von 3-spurig auf 2 Zahlstellen usw.).

    VG der Micha

    1. Hallo Micha, das Durchschlängeln wurde jetzt bis Juli verlängert – ist im Text bereits angepasst. Viele Grüße und frohes Neues! die Hilke 😉

  4. Moin Hilke,
    ein ereignisreiches Neues JA! wünsche ich dir aus Hamburg. Und danke für deine ausführlichen Informationen, die es in sich haben.
    Herzlich Gisela Sophie

    1. Dank, liebe Gisela, und grüße in meine Geburtsstadt, die mich immer begleitet, egal, wo ich bin. Bonne et belle année! Hilke

  5. Hallo Hilke, Dein Newsletter ist mein erster gelesener Text im Jahr 2025 – sehr informativ, Danke! Eine Frage habe ich noch: Wie funktioniert das Mautsystem Flux Libre? Einmal registrieren, digital erfasst werden und Abrechnung über die Kreditkarte? Oder anders? Herzliche Grüße von Jens

  6. Liebe Hilke, ein frohes neues Jahr und vielen Dank für die vielen Infos! Leider ist mir unklar, wie ich mit einer Crit´air 3 Vignette ab jetzt Lyon passieren kann. Darf ich den Autobahnring noch benutzen? Herzliche Grüße, Claudia

    1. Liebe Claudia, Dir auch ein frohes neues Jahr! das Fahrverbot gilt für folgende Bereiche:
      Lyon
      Caluire-et-Cuire
      Teile von Villeurbanne, Bron und Vénissieux innerhalb des Boulevard périphérique Laurent Bonnevay
      Die Straßen M6 und M7
      Der nördliche Ringboulevard von Lyon (Boulevard périphérique Nord)
      Der Boulevard périphérique Laurent Bonnevay
      Die Stadt Lyon hat eine Info-Tell., allerdings nur Mo.-Fri: 04 78 63 40 00. Ich würde sicherheitshalber Lyon großräumig umfahren, wird eh sehr stauig werden, meint Bison futé. Bises & bonne route! Hilke

      1. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es bleibt mir also nur die A46, richtig?

      2. Liebe Claudia, ja, bislang… bonne route! Hilke

  7. Ein frohes neues Jahr, liebe Hilke!
    Ich suche im Internet vergeblich wie ich mit einer Crit´air 3 Vignette ab heute um Lyon herum gelange. Darf ich den Autobahnring noch befahren? Mitten durch die Stadt geht ja nicht mehr.
    Herzliche Grüße, Claudia

  8. Sehr informativ und interessant. Allerdings weiß ich nicht, wie folgende Rechnung zum Mindestlohn aufgeht: „Der Brutto-Stundensatz beim Mindestlohn beträgt seit 1. November 2024 11,88 Euro, d. h. 1.801,80 Euro monatlich auf der Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit von 35 Wochenstunden.“ Man errechnet die monatliche Arbeitszeit mit 4,2 x die Wochenstunden. Also 35 x 4,2 = 147 Monatsstunden x 11.88€ = 1.746,36 . Wie kommt man da auf den genannten Betrag?

    1. Hallo Kerstin, die Monatsstunden sind zu niedrig angesetzt, daher kommst Du nicht auf das Ergebnis. Bei einer 35-Stunden-Woche setzt Frankreich 151,67 Arbeitsstunden pro Kalendermonat an. Ich nehme es, denke ich, am. besten gleich noch mit in die Info zum smic mit auf, da ja auch vielleicht noch andere Leser:innen nachrechen. Viele Grüße, Hilke

      1. Vielen Dank für die Info. Mein Fehler, ist wohl in D auch so, ich hatte 4,2-fach im Kopf.

      2. Jetzt ist es ja geklärt, die Frage hatten bestimmt auch andere stille Mitleser! Bonne et belle année, Hilke

    2. Hallo,
      Erstmal ein gutes neues Jahr!
      Du rechnest mit 4,2 Wochen pro Monat mal die Wochenstunden. Richtig sind 4,33 Wochen (52 Wochen pro Jahr durch 12 Monate).

      1. Hallo Rüdiger, danke für Deinen Hinweis. Ich rechne, wie im Text erwähnt, mit den Daten, die Frankreich zur Berechnung nimmt – oder habe ich mich da verrechnet? Frankreich rechnet so: 35 Stunden pro Woche * 52 Wochen / 12 Monate ≈ 151,67 Stunden. Bises, Hilke

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