Sterben in Frankreich: der Tod in 10 Punkten
Sterben in Frankreich – was nun? Der Tod trifft uns oft unvorbereitet, und wenn er in einem fremden Land eintritt, mischen sich zur Trauer noch Unsicherheit und Angst, etwas falsch zu machen. Was muss jetzt getan werden? Welche Fristen gelten? Wer hilft, wenn man sich in einem anderen Rechtssystem nicht auskennt? Eine erste Einführung.
In Frankreich begegnet man dem Tod mit eigenen Traditionen und Vorschriften, die sich spürbar von denen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden. Doch gerade in diesem sensiblen Moment fühlt sich vieles fremd und undurchschaubar an – ein Tabuthema, mit dem man sich lieber nicht beschäftigen möchte, bis man plötzlich muss.
Frankreich ist historisch stark von katholischen Werten geprägt, was sich auf die Trauerkultur und den Umgang mit dem Tod auswirkt. Auch heute, in einer zunehmend säkularen Gesellschaft, spiegelt sich diese Prägung in den Bestattungsritualen und der gesellschaftlichen Haltung wider.
Dieser Beitrag beleuchtet die spezifischen Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland im Umgang mit dem Tod – von der Feststellung des Todes bis hin zur Abwicklung des gesamten Sterbefalls.
Das Toten-Register
Seit 1970 führt Frankreich ein zentrales Verzeichnis der Verstorbenen. Dieser Fichier des personnes décédées dokumentiert alle Todesfälle im Land und enthält Informationen über die Verstorbenen, einschließlich des Geburtsortes, auch für im Ausland Geborene. Die Dokumentation von Sterbefällen in Frankreich vor 1970 erfolgte hauptsächlich über lokale Gemeinderegister, regionale Sammlungen und genealogische Plattformen.
Bereits seit 1792 gibt es in Frankreich ein Personenstandsregister, das Geburts-, Heirats- und Sterberegister der französischen Gemeinden. Diese Register sind lokal archiviert und können bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingesehen oder angefordert werden. Das Militär-Sterberegister (1914–1961) enthält Todesfälle von Personen, die bei Kämpfen in den französischen Streitkräften ums Leben gekommen sind, sowie Zivilisten, die in Frankreich während Kriegen getötet wurden. Sie umfasst auch Daten aus dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg.
In Frankreich sterben jährlich etwa 600.000 bis 700.000 Menschen, wobei die genaue Zahl je nach Jahr und besonderen Umständen wie Pandemien oder Hitzeperioden schwankt. Pro Tag sind es 1.626 Todesfälle in Frankreich. Die Sterberate liegt damit bei 8,9 Prozent (2024).
Urne statt Erdreich
Die Bestattungskultur in Frankreich zeigt: Der demografische Wandel, die zunehmende Urbanisierung und gesellschaftliche Veränderungen haben den Umgang mit dem Tod in den letzten Jahren sehr verändert. In städtischen Gebieten steigt der Anteil der Einäscherungen kontinuierlich an – in Städten wie Bordeaux liegt dieser bereits bei 20 bis 25 Prozent. Gründe dafür sind der Platzmangel auf städtischen Friedhöfen, die Individualisierung der Trauerzeremonien und ein wachsendes Bewusstsein für nachhaltige Bestattungspraktiken. Gleichzeitig dominieren in ländlichen Regionen weiterhin traditionelle Erdbestattungen.
Die Infrastruktur für alternative Bestattungsformen, wie Krematorien und Kolumbarien, hat sich in Frankreich insbesondere seit den 1990er-Jahren stark entwickelt. Gab es 1998 landesweit nur 74 Krematorien, waren es 2024 schon 118. Dutzende weitere Stätten für die Feuerbestattung sind im Bau, oftmals ergänzt durch Kolumbarien, stille Gedenkräume mit den Urnen der Asche verstorbener Menschen.
Groß im Kommen sind in Frankreich auch Waldbestattungen. So hat die Stadt Nancy beschlossen, auf einer 6.000 Quadratmeter großen Fläche des Südfriedhofs einen bepflanzten Bestattungswald einzurichten. Dennoch bleibt die Bestattungskultur in Frankreich von starken regionalen Unterschieden geprägt: Während in Großstädten innovative und platzsparende Formen bevorzugt werden, halten ländliche Gebiete stärker an der traditionellen Erdbestattung fest.
Sterben in Frankreich: So erfolgt die Abwicklung eines Todesfalls
1. Feststellung des Todes
- In Frankreich:
- Der Tod muss von einem approbierten Mediziner festgestellt werden (obligatorisch). Folgende Ärzte dürfen dies tun:
- In Gesundheitseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen (Krankenhaus, Klinik, Altersheim) stellt der zuständige Arzt der Abteilung das Todesfeststellungszertifikat aus.
- Außerhalb von Einrichtungen können auch niedergelassene Ärzte oder Notärzte die Todesfeststellung vornehmen.
- Ein Totenbeschauschein ( certificat de décès ) wird ausgestellt. Dieser ist notwendig für alle weiteren Schritte.
In Frankreich gibt es ein einheitliches System für die Leichenschau, während in Deutschland 16 verschiedene Totenscheine existieren, die von Bundesland zu Bundesland variieren.
2. Benachrichtigung der Angehörigen und Behörden
- In Frankreich:
- Die Familie ist verpflichtet, den Todesfall innerhalb von 24 Stunden beim Standesamt (mairie) zu melden.
- Ein Bestattungsunternehmen ( pompes funèbres ) kann mit der Abwicklung beauftragt werden, übernimmt jedoch nicht automatisch die Meldung beim Standesamt.
- Es gibt strenge Fristen, die einzuhalten sind (z. B. für die Beerdigung).
- In Deutschland:
- Die Meldung erfolgt beim Standesamt, meist durch die Familie oder das Bestattungsunternehmen.
- Fristen sind oft etwas flexibler, insbesondere in Bezug auf die Beerdigung.
Wichtiger Unterschied: In Frankreich ist die Meldung mit der 24-Stunden-Frist strenger geregelt als in Deutschland.
3. Umgang mit dem Leichnam
- In Frankreich:
- Der Leichnam darf bis zu sechs Tage nach dem Tod im Haus oder in einer Leichenhalle bleiben.
- Eine Einbalsamierung ( thanatopraxie ) ist in bestimmten Fällen vorgeschrieben, z. B. bei Überführung ins Ausland oder längeren Aufbewahrungszeiten.
- In Deutschland:
- Aufbahrungen zu Hause sind in einigen Bundesländern erlaubt und regional üblich.
- Einbalsamierungen sind selten und in der Regel nicht vorgeschrieben.
Wichtiger Unterschied: In Frankreich spielt die Einbalsamierung eine größere Rolle, während in Deutschland die Traditionen flexibler sind.
4. Organisation der Bestattung
- Fristen für die Beisetzung:
- Frankreich: Die Bestattung muss innerhalb von sechs Tagen nach dem Tod erfolgen (ohne Sonn- und Feiertage).
- Deutschland: Fristen variieren je nach Bundesland, meist zwischen vier und zehn Tagen.
- Bestattungsarten:
- In Frankreich dominiert die Erdbestattung, doch die Einäscherung ( crémation ) wird zunehmend beliebter.
- Anonyme oder Naturbestattungen sind in Frankreich weniger verbreitet als in Deutschland.
- Kosten:
- Bestattungen in Frankreich sind häufig teurer, da viele Dienstleistungen gesetzlich geregelt sind und die Einbalsamierung oft vorgeschrieben ist.
- In Deutschland gibt es mehr kostengünstige Optionen (z. B. Friedwälder oder anonyme Urnengräber).
Wichtiger Unterschied: Die Fristen zur Beisetzung sind in Frankreich kürzer, und die Kosten für Bestattungen sind tendenziell höher. Die höchsten Kosten verursachen:
- Bestatter: Grundlegende Dienstleistungen wie Überführung, Einsargung und Organisation der Beerdigung.
- Friedhofsgebühren: Kosten für die Grabnutzung und Bestattung, regional unterschiedlich und können bis zu 3500 € betragen.
- Grabstein: Je nach Ausführung zwischen 500 € und 3500 €.
- Sarg oder Urne: Ein Sarg kann bis zu 3500 € kosten, Urnen sind in der Regel günstiger
5. Urnenbestattung
Beim Sterben in Frankreich ist die Feuerbestattung auf dem Vormarsch. Das sorgt dafür, dass auch dort die Vorschriften strenger werden. In Frankreich unterliegt die Einäscherung und die Aufbewahrung von Urnen strengen gesetzlichen Regelungen. Seit dem Gesetz von 2008 darf die Asche eines Verstorbenen nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. Die Asche muss entweder:
- auf einem Friedhof (z. B. in einer Kolumbariumsnische) beigesetzt,
- in einem Gedenkgarten verstreut oder
- in der Natur verstreut werden, sofern dies den örtlichen Vorschriften entspricht.
- Es ist auch möglich, die Asche ins Meer zu streuen – oder vom Flugzeug aus in alle Winde zu verteilen.
6. Urnen-Überführung in die Heimat
Eine Überführung der Urne nach Deutschland ist möglich, erfordert jedoch bestimmte Dokumente:
- Ein internationales Kremationszeugnis.
- Eine Ascheannahmebestätigung des Zielbestatters oder Friedhofs, da in Deutschland eine Friedhofspflicht besteht.
- Der Transport kann im Handgepäck erfolgen, sofern die Fluggesellschaft informiert wird und die erforderlichen Papiere vorliegen. Alternativ kann die Urne auch per Auto oder Zug transportiert werden, jedoch nicht durch Privatpersonen übergeben werden.
- Wichtig: Die Einhaltung der deutschen Friedhofspflicht bedeutet, dass die Urne nicht privat aufbewahrt werden darf.
7. Überführung und internationale Aspekte
Stirbt ein Angehöriger, der einen Teil seines Lebens – ob Urlaub oder zweites Zuhause – in Frankreich verbracht hat, wird meist die Rückkehr des Toten in seine Heimat gewünscht. Dies ist ein bürokratischer Kraftakt!
Erforderliche Dokumente für die Überführung
- Internationale Sterbeurkunde:
- Diese wird vom französischen Standesamt ausgestellt.
- Sie enthält Informationen in mehreren Sprachen und ist international anerkannt.
- Leichentransportgenehmigung ( autorisation de transport de corps )
- Wird vom Präfekten des Départements ausgestellt, an dem der Sarg verschlossen wird.
- Einbalsamierungszertifikat:
- Bestätigt, dass der Körper für den Transport vorbereitet wurde. Bei Überführungen per Flugzeug ist ein hermetisch verschlossener Sarg (Metallbox) obligatorisch.
- Für die Überführung von Asche: Die Genehmigung wird vom Präfekten des Départements der Einäscherung oder des Wohnorts des Antragstellers erteilt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Bestätigt, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen.
- Reisepass des Verstorbenen
- Genehmigung zur Ausreise aus Frankreich
- Einreisegenehmigung des Ziellandes (falls erforderlich)
- Identifikationsdokument der für die Überführung verantwortlichen Person
Wichtiger Unterschied: Frankreich hat strengere Regeln für Überführungen, insbesondere ins Ausland.
8. Erben und andere rechtliche Unterschiede
Beim Sterben in Frankreich gilt seit 2015 die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012, auch bekannt als Europäische Erbrechtsverordnung oder Brussels IV. Sie ermöglicht es EU-Bürgern, das Erbrecht ihres Herkunftslandes zu wählen, auch wenn sie in einem anderen EU-Land leben. Das gewählte Recht gilt dann für den gesamten Nachlass, unabhängig davon, in welchem EU-Land sich die Vermögenswerte befindet.
- In Frankreich:
- Das französische Erbrecht unterscheidet sich vom deutschen. Es gibt eine Pflichtteilsregelung (réserve héréditaire), die den Kindern des Verstorbenen einen festen Anteil sichert.
- Das französische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich vom deutschen. Eine französische Schenkung auf den Todesfall (donation-partage) kann die Pflichtteilsansprüche nach deutschem Recht beeinflussen.
- In Frankreich gelten andere Regeln für die gesetzliche Erbfolge als in Deutschland. Die Reihenfolge der Erben ist festgelegt: Kinder, Eltern, Geschwister und dann andere Vorfahren.
- Nach französischem Erbrecht werden Stiefkinder als nicht verwandt betrachtet. Sie erhalten nur einen geringen Freibetrag von 1.594 € und zahlen den höchsten Steuersatz von 60% auf alles darüber. In Deutschland hingegen werden Stiefkinder steuerlich wie leibliche Kinder behandelt. Sie erhalten einen Freibetrag von 400.000 € und zahlen Steuersätze zwischen 7% und 30%, je nach Höhe des Erbes.
- In Frankreich hat der überlebende Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge eine besondere Stellung. Neben gemeinsamen Kindern hat der Ehegatte die Wahl zwischen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder 1/4 des Nachlasses zu Eigentum.
- Ohne Kinder und Eltern wird der Ehegatte Alleinerbe.
- Im Vergleich zum deutschen Erbrecht wird der überlebende Ehegatte im französischen Erbrecht gegenüber den Nachkommen und Blutsverwandten des Erblassers tendenziell benachteiligt. Beispielsweise ist es nach französischem Recht nicht möglich, den Ehegatten als Alleinerben einzusetzen, wenn Kinder vorhanden sind.
- Testamentarische Regelungen werden oft durch französisches Recht eingeschränkt.
- In Deutschland:
- Die Testierfreiheit ist umfangreicher, und Pflichtteilsansprüche sind weniger starr geregelt.
Wichtiger Unterschied: In Frankreich sind die Rechte der Nachkommen stärker geschützt, während in Deutschland die Testierfreiheit größer ist.
9. Sterbehilfe in Frankreich
In den letzten Jahren gab es in Frankreich intensive Diskussionen über Sterbehilfe, insbesondere angesichts von Fällen schwerkranker Menschen, die nur mit Hilfe von Maschinen am Leben erhalten wurden und sterben wollten. Ein besonders bekannter Fall, der internationale Schlagzeilen machte, war der von Alain Cocq.
Alain Cocq litt an einer unheilbaren Krankheit, die ihm immer mehr Schmerzen bereitete. Er versuchte, seinen Sterbeprozess live auf Facebook zu übertragen, um auf die Problematik der Sterbehilfe aufmerksam zu machen. Facebook blockierte jedoch die Übertragung, woraufhin Cocq die künstliche Ernährung zunächst wieder aufnahm.
Dieser und ähnliche Fälle haben die Debatte um Sterbehilfe in Frankreich neu entfacht. Sie führten zu intensiven Diskussionen in der Gesellschaft und im Parlament über die ethischen und rechtlichen Aspekte der Sterbehilfe. Als Reaktion darauf wurde ein Bürgerkonvent einberufen, bei dem etwa 200 zufällig ausgewählte Franzosen anderthalb Jahre lang über legale Hilfen beim Sterben in Frankreich berieten.
Die Debatte um Sterbehilfe in Frankreich ist nach wie vor kontrovers. Während einige eine Liberalisierung der Gesetze fordern, warnen andere vor den ethischen Implikationen einer „medizinisch verabreichten“ Sterbehilfe.
Deutschland
In Deutschland ist die Rechtslage zur Sterbehilfe wie folgt:
- Passive Sterbehilfe ist legal, wenn der Patient sie verlangt hat.
- Aktive Sterbehilfe, einschließlich der Verabreichung tödlicher Substanzen, ist illegal.
- Assistierter Suizid ist seit 2020 nicht mehr strafbar, nachdem das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Regelung für verfassungswidrig erklärt hat1
- Es gibt keine Beschränkung auf schwerkranke Personen; der freiverantwortliche, ernsthafte Beschluss einer suizidwilligen Person ist ausschlaggebend.
Frankreich
In Frankreich ist die Situation derzeit im Wandel:
- Bisher verbietet das Claeys-Leonetti-Gesetz von 2016 assistierten Suizid, erlaubt aber eine „tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod“ für Schwerstkranke.
- Ein Gesetzentwurf zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe und Suizidbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen wurde im April 2024 vorgelegt und wird derzeit im Parlament diskutiert. Premierminister François Bayrou hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in zwei separate Texte aufzuteilen, um zwischen Sterbehilfe und Palliativmedizin zu unterscheiden.
- Der neue Gesetzentwurf sieht vor, aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe unter bestimmten Bedingungen zu erlauben:
- Patienten müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie müssen die französische Staatsbürgerschaft besitzen oder legal in Frankreich leben
- Eine unheilbare, kurz- bis mittelfristig lebensbedrohliche Krankheit muss vorliegen
- Der Patient muss „voll zurechnungsfähig“ sein
- Ein unabhängiger Arzt muss den Patienten für „geeignet“ erklären
- Der Nationale Ethikrat Frankreichs hat eine Empfehlung zur Zulassung aktiver Sterbehilfe unter strengen Bedingungen ausgesprochen.
- Laut einer IFOP-Umfrage vom Juni 2024 befürworten 90 Prozent der Franzosen eine Sterbehilfe.
Frankreich liegt im europäischen Vergleich bei der Anzahl der stationären Palliativeinrichtungen pro Million Einwohner im unteren Mittelfeld, ähnlich wie Deutschland, Italien und die Schweiz.
Es gibt mehrere große Pflegeheimbetreiber in Frankreich, die auch Palliativversorgung anbieten:
- Die Korian-Gruppe ist Marktführer in Frankreich; www.korian.fr
- Die Emeis( früher: Orpea)-Gruppe betreibt rund 1.000 Pflegestandorte in Europa, viele davon in Frankreich; www.emeis.com/fr
- Die DomusVi-Gruppe, 1983 in Frankreich gegründet, betreibt mehr als 500 Einrichtungen in sieben Ländern, darunter Frankreich; www.domusvigroup.com
- Die Colisée-Gruppe bietet 372 Pflegestandorte in Europa an, mit starker Präsenz in Frankreich; www.colisee-group.com
Beratung und Hilfe bei diesem Thema bieten Organisationen, die Ehrenamtliche in der Hospiz- und Palliativversorgung in Frankreich vertreten:
Hilfe und Beratung findet ihr bei beispielsweise diesen Organisationen, die Ehrenamtliche in der Hospiz- und Palliativversorgung in Frankreich vertreten:
- JALMALV (Jusqu’à la mort accompagner la vie), www.jalmalv-federation.fr
- SFAP (Société française d’accompagnement et de soins palliatifs), eine nationale Dachorganisation; www.sfap.org
10. Sterben in Frankreich: die rechtlichen Grundlagen
- Code Général des Collectivités Territoriales (CGCT):
- Artikel R. 2213-39 regelt die Bestattung und Überführung von Leichnamen sowie die Aufbewahrung von Asche.
- Artikel L. 2223-18-2 beschreibt die Anforderungen für Beisetzungen auf Privatgrundstücken.
- Gesetz vom 18. Dezember 2008:
- Dieses Gesetz regelt die Einäscherung und den Umgang mit Asche beim Sterben in Frankreich.
- EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung Nr. 650/2012):
- Diese Verordnung legt fest, welches Erbrecht bei grenzüberschreitenden Todesfällen innerhalb der EU anzuwenden ist.
Sterben in Frankreich: Hier gibt es weitere Informationen
Ich hoffe, meine kleine Übersicht zu einem Thema, das für viele sehr schmerzhaft ist und tiefe Trauer bedeutet, gibt eine erste Orientierung zum Sterben in Frankreich – er kann jedoch keine rechtliche oder anderweitige professionelle Beratung ersetzen. Bei konkreten Fragen zu rechtlichen oder organisatorischen Aspekten im Todesfall, insbesondere bei bi-nationalen Bezügen, empfehle ich dringend, euch an entsprechende Fachleute oder Behörden zu wenden.
Stirbt ein Angehöriger in Frankreich, solltet ihr bei allen Fragen zum weiteren Vorgehen beim Sterben in Frankreich als erstes die Botschaft oder das Konsulat des Heimatlandes des Verstorbenen kontaktieren. Sie bieten neben grundlegende Informationen auch handfeste Unterstützung bei Todesfällen von Staatsangehörigen in Frankreich.
Für deutsche Staatsbürger hat das Auswärtige Amt sehr informativ und kompakt alle wichtigen Fragen und Antworten hier zusammengefasst. Dort gelistet sind auch französische Bestattungsunternehmen sowie international agierende Branchenvertreter aus Deutschland. Für Schweizer gibt es die Infos hier, für Österreicher hier.
In Grenzregionen gibt es Bestattungsunternehmen, die sowohl auf deutscher als auch auf französischer Seite tätig sind. Diese bieten oft zweisprachige Dienste an und haben meist Erfahrung mit grenzüberschreitenden Fällen.
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Im Blog
Sterben in Frankreich ist auch Thema dieses Beitrags im Blog, der einige der schönsten Friedhöfe Frankreichs vorstellt.
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welch eine gute reportage. merci für die vielen wertvollen Hinweise. auch wenn man diese Gedanken gerne weit von sich schiebt, ist eine gute vorplanung essentiel…
Gern geschehen, lieber Udo!
Vielen Dank für diese vielen Infos. Ich arbeite in D in der Palliativmedizin und bin dementsprechend auch an Sterben und Tod nah dran. Deswegen ist es wichtig und interessant, zu wissen, wie das in F geregelt ist.
Oh, dann kannst du ja gut vergleichen! Es ist bestimmt eine sehr anspruchsvoll wie unglaublich interessante Arbeit! Herzlich, Hilke