Die Trikolore vor der mairie von Vals. Foto: Hilke Maunder
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Les régionales: die Regionalwahlen in Frankreich

Alle sechs Jahren wählen die Franzosen ihr regionales Parlament. 2021 wurden die Wahlen pandemiebedingt mehrfach verschoben. Der ursprüngliche Termin im März  wurde auf April verfristet, dann auf Mitte Juni.  Nun sollen die Franzosen am 20. Juni 2021 zur Urne gehen. Sollte ein zweiter Wahlgang stattfinden, folgt am 27. Juni ein zweiter Urnengang.

Die Regionalwahlen sind ein Popularitätstest der Regierung. Sie gelten als wichtigster Gradmesser für die Parlamentswahlen, die im kommenden Jahr folgen werden. Im September 2022 wählt Frankreich sein neues Staatsoberhaupt. Der amtierende Präsident Emmanuel Macron und die rechtspopulistische Marine Le Pen liefern sich in Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen.

Wer darf wählen?

Am 20. Juni 2021 können die Wähler die Vertretungen in zwölf Regionen Frankreichs, den Überseegebieten Guadeloupe und La Réunion nach dem Verhältniswahlrecht wählen.  Korsika, Martinique und Französisch-Guayana sind  collectivités uniques  und führen als Territorien mit weitreichender Autonomie ihre Wahlen nach den gleichen Regeln wie die Regionalwahlen durch.

Wer an den Regionalwahlen teilnehmen möchte, muss:

• französischer Staatsbürger sein,
• 18 Jahre alt sein,
• bürgerliche und politische Rechte genießen,
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Anders als bei den municipales, den Kommunalwahlen, dürfen Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht wählen.

Die Wahl-Listen

Jede zur Wahl zugelassene Partei stellt eine Liste auf. Männer und Frauen müssen dort zu gleichen Teilen aufgeführt werden – sonst wird die Liste nicht zur Wahl zugelassen.

Der Spitzenkandidat nimmt den obersten Listenplatz ein. Danach folgen die Kandidaten, wieder abwechselnd Mann und Frau, gestaffelt nach Wahlerfolgschance. Je nach Stimmenanteil kommen alle (einstimmig gewählt) ins Parlament – oder es wird im Verhältnis der Stimmen abgeschnitten, bei 70 Prozent der Stimmen von beispielsweise zehn Kandidaten nur sieben ins Regionalparlament.

Die Fünf-Prozent-Hürde

Erzielt im ersten Wahlgang keine Liste die absolute Mehrheit, wird erneut gewählt. Und vorher gesiebt: Zugelassen werden dann nur Listen, die mindestens zehn Prozent der Stimmen erhalten haben.

Listen, die zwischen fünf und zehn Prozent der Stimmen erhalten haben, dürfen sich zusammenschließen und gemeinsam im zweiten Wahlgang auftreten. Listen, die im ersten Wahlgang an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, scheiden aus.

Prämie für den Sieger

Im zweiten Wahlgang wird wiederum nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Damit die Wahl jedoch einen klaren Sieger hervorbringt, erhält die Liste, die die meisten Stimmen erhalten hat, eine Prämie. Ihr werden 25 Prozent aller zur Wahl stehenden Sitze zugeschlagen.

Die restlichen Sitze werden nach den Stimmenanteilen der Listen, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten haben, proportional verteilt. Die Anzahl der Sitze bestimmt die Bevölkerungszahl.

Départements mit einer Einwohnerzahl von weniger als 100.000 haben mindestens zwei Regionalräte im Regionalrat (conseil régional). Départements mit einer Einwohnerzahl von mindestens 100.000 haben mindestens vier Regionalräte (conseillers régionaux ).

Der Regionalrat

Die Ratsmitglieder wählen einen Präsidenten des Regionalrats und eine ständige Kommission. Aus dem Kreis der Mitglieder der ständigen Kommission werden dann die Vizepräsidenten des Regionalrates gewählt. Die Anzahl der Vizepräsidenten darf 30 Prozent der Gesamtzahl der Mitglieder des Regionalrats nicht überschreiten. Der Präsident und die Vize-Präsidenten bilden die Exekutive der Region.

Der Präsident bereitet die Beratungen der Regionalversammlung vor und führt sie durch, verwaltet den regionalen Haushalt, sitzt dem regionalen Wirtschafts- und Sozialrat (CESR conseil économique et social régional ) vor und leitet die Regionalverwaltung. Er ist auch Vorsitzender des ständigen Ausschusses der Regionalversammlung.

Die Aufgaben der Region

Das Gesetz vom 7. August 2015 über die neue territoriale Organisation der Republik (NOTRe) legt die Kompetenzen der Region fest:

Der Regionalrat hat die Aufgabe, die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung der Region zu fördern, den Zugang zu Wohnraum und die Verbesserung der Wohnverhältnisse zu unterstützen, die Stadtpolitik und die Stadterneuerung zu unterstützen, die Bildungspolitik und die Entwicklung und Gleichstellung der Gebiete zu fördern sowie die Bewahrung der Identität und die Förderung der Regionalsprachen zu gewährleisten, wobei die Integrität, die Autonomie und die Zuständigkeiten der Départements und Gemeinden zu respektieren sind.

Die Regionen verwalten auch die Fördermittel und -programme der EU wie InterReg, die  bewährte regionale Wirtschaftsförderungsinstrumente sind.

Weiterlesen

Mehr über die Regionalwahlen und die Bedeutung der Regionen in der französischen Politik erfahrt ihr auf dieser staatlichen Info-Seite: www.vie-publique.fr.

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