Symbolbild zum Thema Telefonmarketing, erstellt mit Nano Banana 2. Copyright: Hilke Maunder

Telefonwerbung: Frankreich zieht den Stecker

Nervige Telefonwerbung und betrügerische numéro masqué : Mit einem neuen Gesetz will Frankreich Spam-Anrufen einen Riegel vorschieben.

Morgens zum Frühstück, mittags beim déjeuner oder abends zum Feierabend: Wer in Frankreich eine Rufnummer hat, kennt diese Nerverei. Ohne Rücksicht auf die Privatsphäre bombardieren Telefonmarketing-Akteure – persönlich oder als KI-Agentin – Festnetz und Mobiltelefon. Ab dem 11. August 2026 soll ein neues Gesetz diesem Ungemach ein Ende setzen: Werbeanrufe ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung sind dann grundsätzlich verboten.

Ein Anruf, eine Pariser Vorwahl, eine freundliche Stimme: „Guten Tag, gute Nachrichten – Sie haben Anspruch auf die Isolation à un euro, die Wärmedämmung für einen Euro.“ Der Trick ist alt, doch er funktioniert noch immer. Wer auflegt, ist fein raus. Wer zuhört, landet oft in einer Kette aus Anrufen, die inzwischen so professionell klingt, dass selbst Geübte ins Grübeln geraten.

Die Maschen: Dringlichkeit, Autorität, Angst

Am häufigsten kursiert in Frankreich derzeit die Masche rund um energetische Sanierung. Betrüger geben sich als Berater der staatlichen Beratungsstelle France Rénov‘ oder als Vertreter des Förderprogramms MaPrimeRénov‘ aus und versprechen Dämmung, Wärmepumpe oder Solaranlage praktisch zum Nulltarif, finanziert komplett durch staatliche Zuschüsse.

Die Verbraucherschutzseite von France Rénov‘ warnt ausdrücklich: Ein echter Berater ruft nie unaufgefordert an, und wer von kostenlosen Rundum-Sorglos-Angeboten hört, sollte hellhörig werden. Wichtig für die Einordnung: Telefonwerbung für energetische Sanierung ist in Frankreich seit dem 1. Juli 2025 grundsätzlich verboten – jeder entsprechende Anruf ist damit per se illegal, unabhängig vom Inhalt.

Eine zweite verbreitete Masche zielt auf das persönliche Weiterbildungskonto CPF ( Compte personnel de formation ). Anrufer drängen darauf, das angesparte Guthaben sofort für eine Fortbildung „zu nutzen, bevor es verfällt“ – dabei läuft das Guthaben laut Wirtschaftsministerium gar nicht ab. Am Ende steht oft eine wertlose Onlineschulung, für die das Konto geplündert wurde. Auch dieses Vorgehen ist seit 2022 per Gesetz verboten.

Eine dritte, besonders perfide Variante nutzt gefälschte Absenderkennungen: Auf dem Display erscheint die echte Nummer der Steuerbehörde oder der eigenen Bank, tatsächlich sitzt am anderen Ende ein Betrüger. Die Technik dahinter heißt Spoofing – die Fälschung der angezeigten Rufnummer. Die Regulierungsbehörde Arcep registrierte dazu allein 2025 fast 18.000 bis 19.000 Meldungen über ihre Plattform J’alerte l’Arcep, ein dramatischer Anstieg gegenüber gerade einmal 531 Fällen im Jahr 2023. Betroffene berichten von kuriosen Situationen: Weil ihre eigene Nummer missbraucht wurde, riefen wütende Fremde bei ihnen an – wegen Anrufen, die sie nie getätigt haben.

Bloctel – Frankreichs Robinsonliste

Erst verblüfft, dann genervt reagierte ich auf den Telefonterror. Auf einen Tipp der mairie trug ich mich in Bloctel ein, das französische Pendant zur deutschen Robinsonliste. Ab 2016 konnten sich Verbraucher dort kostenlos registrieren, um Werbeanrufe zu unterbinden. Die Wirkung blieb überschaubar.

Laut einer Umfrage des Verbraucherschutzverbands UFC-Que Choisir vom Oktober 2024 ärgern sich rund 97 Prozent der Französinnen und Franzosen über Telefonwerbung. Nur etwa 35 Prozent der bei Bloctel Eingetragenen bemerkten überhaupt einen spürbaren Rückgang der Anrufe. Am Ende halfen nur eigene Strategien – einzig Rufnummern aus dem Adressbuch annehmen, alles Unbekannte klingeln lassen, verdächtige Vorwahlen blockieren. Oder, ganz radikal: rausstöpseln.

Ein Vierteljahrhundert Flickwerk

Die Geschichte der französischen Regulierung liest sich wie eine lange Serie von Nachbesserungen. 2014 schuf das Loi Hamon die Grundlage für Bloctel. 2020 verschärfte das Loi Naegelen die Sanktionen und verbot Kaltakquise im Bereich energetischer Gebäudesanierung, einem der größten Betrugsfelder.

Seit demselben Gesetz vom 24. Juli 2020 sind französische Netzbetreiber zudem verpflichtet, Anrufe technisch zu authentifizieren – über ein System namens Mécanisme d’Authentification des Numéros, kurz MAN. Jeder Betreiber bestätigt darin digital, dass ein Anruf tatsächlich von der angezeigten Nummer stammt, und reicht diese Bestätigung an den nächsten Betreiber in der Kette weiter. Seit Oktober 2024 gilt das System flächendeckend für Festnetz- und Mobilnummern.

Seit 2023 schreibt die Arcep außerdem vor, dass kommerzielle Anrufe nur noch über eigens dafür reservierte Vorwahlen erfolgen dürfen – 0162, 0163, 0270, 0271, 0377, 0378, 0424, 0425, 0568, 0569, 0948 und 0949 in Kontinentalfrankreich, dazu eigene Blöcke für die Überseegebiete. Mobilnummern mit den Vorwahlen 06 oder 07 dürfen für démarchage – so der französische Fachbegriff für Kaltakquise per Telefon – seither nicht mehr genutzt werden.

Dekrete aus den Jahren 2022 und 2023 begrenzten zudem die erlaubten Anrufzeiten: werktags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen gar nicht. Wer schon damals in Frankreich ein Telefon besaß, weiß: Genau an diese Zeitfenster hielten sich längst nicht alle Anbieter.

Die Lücke im Display

Eine Lücke blieb bis vor Kurzem: Anrufe aus dem Ausland, die eine französische Mobilnummer vortäuschten, ließen sich kaum abfangen. Genau das hat die Arcep zum Jahreswechsel geschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Betreiber Anrufe aus dem Ausland, die eine französische 06- oder 07-Nummer zeigen, aber nicht authentifiziert werden können, automatisch als numéro masqué – unterdrückte Nummer – anzeigen.

Wer also heute noch einen scheinbar französischen Handyanruf aus Marokko oder Osteuropa bekommt, sieht im besten Fall gar keine Nummer mehr, sondern nur den Hinweis auf Unterdrückung. Das erklärt auch, warum viele Nutzer inzwischen häufiger „Nummer unterdrückt“ statt einer gefälschten Nummer sehen: Es handelt sich nicht mehr zwangsläufig um einen anonymen Anrufer, sondern häufig um einen technisch nicht verifizierbaren Auslandsanruf.

Ganz durchschlagend ist auch das noch nicht. Ende Januar 2026 eröffnete die Arcep eine verwaltungsrechtliche Untersuchung gegen sämtliche französischen Netzbetreiber, weil Betrüger die Authentifizierungskette trotz allem immer wieder umgehen. Die Behörde will herausfinden, an welcher Stelle der komplexen Verbindungswege zwischen den zahlreichen beteiligten Anbietern die Kontrolle versagt. Ergänzend betreiben die vier großen Anbieter eigene Spam-Filter und Melde-Hotlines – etwa die kostenlose Nummer 33700, über die verdächtige Anrufe und SMS gemeldet werden können.

Der große Bruch: Opt-in statt Opt-out

Noch einen Schritt weiter geht das Gesetz, das am 30. Juni 2025 vom französischen Parlament verabschiedet wurde – und den Betrug bei öffentlichen Fördermitteln per Telefon unterbinden will. Ab dem 11. August 2026 gilt in Frankreich ein grundsätzliches Verbot der Telefonwerbung – branchenübergreifend, ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen. Bloctel wird zu diesem Stichtag abgeschafft.

Der Systemwechsel ist fundamental. Bisher gilt das Opt-out-Prinzip: Wer nicht widerspricht, darf angerufen werden. Ab August 2026 gilt das Gegenteil, das Opt-in-Prinzip: Nur wer aktiv und nachweisbar zugestimmt hat, darf noch kontaktiert werden. Das Gesetz verlangt eine Zustimmung, die laut Gesetzestext „frei, spezifisch, informiert, eindeutig und widerrufbar“ sein muss – und die Beweislast dafür liegt bei den Unternehmen, nicht bei den Verbrauchern. Wer künftig eine Beschwerde einreicht, muss also nicht mehr belegen, dass er nie zugestimmt hat. Das Unternehmen muss belegen, dass er es doch getan hat.

Eine wichtige Ausnahme bleibt: Firmen dürfen weiterhin bestehende Kunden anrufen, wenn es um den laufenden Vertrag geht, etwa um Zusatzleistungen, ein Upgrade oder den technischen Support. Wer beim Mobilfunkanbieter unter Vertrag steht, kann also weiterhin mit einem Anruf zum Festnetz-Upgrade rechnen. Wer nie Kunde war, darf gar nicht mehr angerufen werden – es sei denn, er hat es ausdrücklich erlaubt. Ganz verboten bleibt Telefonwerbung schon jetzt in zwei besonders betrugsanfälligen Bereichen: energetische Sanierung und alters- beziehungsweise behindertengerechter Wohnungsumbau, seit dem 1. Juli 2025 auch per SMS, E-Mail und Social Media. Berufsbildung, insbesondere rund um das CPF, zählt ebenfalls zu den gesperrten Feldern.

Hohe Bußgelder

Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen. Für Privatpersonen drohen Bußgelder bis 75.000 Euro, für Unternehmen bis 375.000 Euro. Bei Wiederholung oder erwiesenem Ausnutzen von Schwäche und Unerfahrenheit können die Strafen laut Berichterstattung auf bis zu 500.000 Euro und fünf Jahre Haft steigen. Zusätzlich gilt: Jeder Vertrag, der aus einem unerlaubten Werbeanruf entsteht, ist automatisch nichtig.

Im Parlament ließ Handelsministerin Véronique Louwagie an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „ Ce démarchage téléphonique use nos concitoyens “ – Telefonwerbung zermürbe die Menschen im Land. Die Zahlen geben ihr recht: 2025 gingen bei der Verbraucherschutzbehörde DGCCRF ( Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes ) mehr als 150.000 Meldungen zu unerlaubter Telefonwerbung ein.

Call-Center trommeln für Telefonwerbung

Ganz reibungslos wird der Übergang allerdings nicht. Die Callcenter-Branche warnt, ein abruptes Verbot gefährde bis zu 30.000 Arbeitsplätze in Frankreich, und macht dafür Lobbyarbeit. Der Gesetzestext muss zudem noch durch den Senat, der Änderungen vornehmen könnte, bevor die endgültige Fassung im August in Kraft tritt. Bis dahin bleibt die alte Rechtslage in Kraft: Zeitfenster von 10 bis 13 und 14 bis 20 Uhr, reservierte Vorwahlen, Eintrag bei Bloctel – ein Übergangsjahr, in dem Unternehmen ihre Systeme auf die Einholung dokumentierter Zustimmung umstellen sollen.

Und danach? Wer sich nach dem 11. August 2026 trotzdem unerlaubt melden lässt, kann das über das Portal SignalConso oder die gebührenfreie Nummer 08 09 54 05 50 melden – die DGCCRF kann dann ermitteln.

Ganz wird sich das Problem so schnell nicht lösen. Ein erheblicher Teil der Betrugsanrufe kommt weiterhin aus dem Ausland, wo französisches Recht nicht greift, und Betrüger nutzen internetbasierte Telefonie, um immer neue Wege um die technischen Sperren herum zu finden. Die Kombination aus dem neuen Einwilligungsprinzip ab 11. August 2026, der Nummernauthentifizierung und der laufenden Aufsicht durch Arcep und DGCCRF verschiebt die Kräfteverhältnisse trotzdem spürbar – weg vom Anrufer, hin zum Angerufenen.

Die Pointe dieser Geschichte liegt in ihrer Ironie: Ein Land, das die Kunst der genussvollen Pausen perfektioniert hat, brauchte am Ende zwölf Jahre, drei Gesetze, mehrere Dekrete und eigens reservierte Telefonvorwahlen, um genau diese Pausen vor dem eigenen Telefon zu schützen.