Droit à l'erreur: das Recht auf Irrtum- eine Illustration mit Waagschale der Justiz. Copyright: Hilke Maunder

Droit à l’erreur: das Recht auf Irrtum

Frankreichs Droit à l’erreur ist eine Premiere in Europa. Als erster Staat der EU verabschiedete Frankreich im Zuge der Modernisierung seiner Verwaltung mit der Loi pour un état au service d’une société de confiance oder kurz ESSOC sein wegweisendes „Gesetz für einen Staat im Dienste einer Vertrauensgesellschaft“. Seit dem 10. August 2018 schützt es Bürger und Unternehmen in Frankreich vor Sanktionen bei unbeabsichtigten Fehlern oder Unterlassungen gegenüber der Verwaltung.

Le Droit à l’erreur: ein Schritt zu mehr Vertrauen und Toleranz

Das Gesetz hat das Ziel, die Beziehung zwischen Bürgern und der Verwaltung zu verbessern. Es soll Vertrauen und Einfachheit fördern, Verwaltungsformalitäten erleichtern und eine Kultur der Fehlertoleranz schaffen. Es wird seit 2018 getestet, sprich, die Umsetzung begleitet und statistisch ausgewertet, um zu sehen, ob, wie und wann es zum Einsatz kommt.

Le Gouvernement veut transformer notre pays en profondeur : vers une société libérée, vers une société mieux protégée, vers une société de confiance. Ce projet de loi est une nouvelle pierre mise à l’édifice d’un État acteur de la transformation de notre société, d’un État moteur de progrès pour tous nos concitoyens, d’un État au service d’une société de confiance.

Die Regierung will unser Land tiefgreifend umgestalten: hin zu einer befreiten Gesellschaft, zu einer besser geschützten Gesellschaft, zu einer Gesellschaft des Vertrauens. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein im Gebäude eines Staates, der an der Umgestaltung unserer Gesellschaft mitwirkt, eines Staates, der der Motor des Fortschritts für alle unsere Mitbürger ist, eines Staates im Dienste einer Gesellschaft des Vertrauens.

Gérald Darmanin 2018, damals Minister für öffentliche Angelegenheiten und öffentliche Rechnungen ( ministre de l’Action et des Comptes publics )

Wann gilt das Gesetz?

Das Droit à l’erreur gilt unter bestimmten Bedingungen:

  • Guter Glaube: Der Fehler muss unbeabsichtigt und in gutem Glauben geschehen sein.
  • Erster Fehler: Wiederholte Fehler oder vorsätzliche Handlungen sind ausgeschlossen.
  • Meldung und Korrektur: Der Fehler muss der Verwaltung so schnell wie möglich gemeldet und korrigiert werden.
  • Keine schwerwiegenden Folgen: Der Fehler darf keine gravierenden Folgen für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt haben.

Ausnahmen bestehen jedoch in Bereichen, die durch internationale Übereinkommen oder EU-Recht geregelt sind.

Die Vorteile des Droit à l’erreur

Das Recht auf Irrtum bietet viele Vorteile:

  • Geringeres Risiko von Sanktionen: Bürger und Unternehmen können Fehler ohne Angst vor hohen Bußgeldern oder dem Verlust von Leistungen korrigieren.
  • Vereinfachte Verwaltung: Die Verwaltung kann sich auf wichtigere Aufgaben konzentrieren, statt geringfügige Fehler zu verfolgen.
  • Förderung der Einhaltung: Das Gesetz motiviert, Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Das Droit à l’erreur ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und Verbesserung der Beziehungen zwischen Bürgern und der Verwaltung in Frankreich. Es fördert Vertrauen, Toleranz und die Einhaltung von Gesetzen.

Das Verwaltungsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz basiert auf dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Demnach muss die Schwere der Sanktion dem Ausmaß des Fehlers angemessen sein.

In diesen drei Ländern gibt es kein vergleichbares Recht auf Irrtum, das Bürger bei einem ersten Fehler vor Sanktionen schützt. Dort wird bereits das kleinste Versehen mit einem Bußgeld oder einer Strafe gegebenenfalls geahndet und lässt sich nicht mehr ohne Folgen straffrei korrigieren.

Frankreich hingegen zeigt mit dem Droit à l’erreur, dass ein Verwaltungsakt auch menschlich sein kann. Ein unbeabsichtigter Fehler soll keine Angst, sondern eine Chance zur Korrektur und zum Lernen sein. Frankreich setzt auf Vertrauen und Toleranz seiner Verwaltung: ein historischer Paradigmenwechsel.

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Im Web

Der Gesetzestext zum Droit à l’erreur ist auf Frankreichs nationalen Portal aller Gesetze zu finden : www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTEXT000037307624

Im Blog

Alle Beiträge zu aktuellen Themen und typisch französischen Dingen findet ihr in in der Rubrik So tickt Frankreich.

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