Seit 1995 in Frankreich in Kraft: der Plan Vigipirate. Foto: Hilke Maunder

Plan Vigipirate: Frankreichs Terror-Schutz

Le Plan Vigipirate : Als Dreieck in Rot-Weiß-Schwarz warnt er in Frankreich vor Terror. Je nach Sicherheitslage ergänzt mit einem Zusatz wie risque d’attentat, Anschlags-Risiko. Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 sind die Symbole dieses Sicherheitskonzeptes in Frankreich im Straßenbild deutlich sichtbar. Seine Ursprünge liegen jedoch deutlich früher.

Geschichte des Plan Vigipirate

Der Plan Vigipirate wurde im Jahr 1978 als Reaktion auf die Entführung eines israelischen Flugzeugs durch palästinensische Terroristen in Entebbe, Uganda, eingeführt. Das Ziel des Plans war es, die Sicherheit von Flughäfen und anderen öffentlichen Einrichtungen in Frankreich zu verbessern.

Im Laufe der Jahre wurde der Anti-Terror-Plan mehrfach angepasst und erweitert. So wurde er nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten und in Paris im Jahr 2015 deutlich verstärkt.

Bedeutung des Namens

Der Name Vigipirate setzt sich aus den französischen Wörtern vigilance (Wachsamkeit) und protection des installations contre les risques d’attentats terroriste à l’explosif  (Schutz von Einrichtungen gegen das Risiko terroristischer Sprengstoffanschläge) zusammen. Damit soll die ständige Aufmerksamkeit und Bereitschaft zur Abwehr von Bedrohungen durch Terroristen zum Ausdruck gebracht werden.

Die rechtlichen Grundlagen

Der Plan Vigipirate basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, darunter:

  • Gesetz Nr. 2004-811 vom 13. August 2004 zur inneren Sicherheit (Loi n° 2004-811 du 13 août 2004 relative à la sécurité intérieure): Dieses Gesetz ermächtigt die Regierung, im Falle einer terroristischen Bedrohung besondere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Dekret Nr. 2015-1478 vom 14. November 2015 über die Organisation des Plan Vigipirate (Décret n° 2015-1478 du 14 novembre 2015 relatif à l’organisation du plan Vigipirate): Dieses Dekret legt die Organisation und die Funktionsweise des Plan Vigipirate fest.
  • Erlass vom 14. November 2015 über die Stufen des Plan Vigipirate (Arrêté du 14 novembre 2015 relatif aux niveaux du plan Vigipirate): Dieser Erlass definiert die verschiedenen Stufen des Plan Vigipirate und die jeweiligen Maßnahmen, die auf jeder Stufe ergriffen werden.

 Das Gesetz von 2004 bildet die übergeordnete Ermächtigungsgrundlage, während das Dekret und der Erlass von 2015 die konkreten Strukturen und Stufen des Vigipirate-Plans regeln.

Die Stufen des Plans Vigipirate

Der Plan Vigipirate besteht aus verschiedenen Stufen, die je nach der aktuellen Bedrohungslage aktiviert werden. Jede Stufe beinhaltet spezifische Sicherheitsmaßnahmen, die dann Behörden und Bevölkerung ergreifen müssen. Bis 2014 waren die Stufen in den Farben weiß, gelb, orange, rot und scharlachrot markiert. Von 2014 bis 2016 gab es nur die zwei Stufen Vigilance und Alerte attentat.  Seit dem 1. Dezember 2016 sieht der Plan nur ein dreistufiges Bedrohungsszenario vor.

Die drei Stufen des Plan Vigipirate:

  • Vigipirate-Symbol ohne Zusatz (wie auf dem Titelfoto): Dauerhafte Wachsamkeit gegen eine lang andauernde, aber diffuse Bedrohung. Diese Stufe gilt als Normalzustand und beinhaltet keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen.
  • Vigipirate-Symbol mit Zusatz: sécurité renforcé – risque d’attentat: verstärkter Schutz gegen ein hohes Bedrohungsniveau. Diese Stufe gilt bei einer erhöhten Bedrohungslage und beinhaltet einige Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. verstärkte Polizeipräsenz und Kontrollen an öffentlichen Orten.
  • Vigipirate-Symbol mit Zusatz: urgence attentat: unmittelbar bevorstehende Bedrohung durch Terroranschläge. Diese Stufe gilt bei einer sehr hohen Bedrohungslage und beinhaltet eine Reihe von sehr strengen Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Schließung von öffentlichen Einrichtungen, Ausgangssperren und Verhängung des Ausnahmezustands.

Seit 2024 befindet sich der Plan Vigipirate in der Stufe Sécurité renforcée – risque d’attentat (erhöhte Sicherheit – Terrorgefahr).

Auswirkungen des Plans Vigipirate

Der Plan Vigipirate hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens in Frankreich. So werden an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren verstärkte Sicherheitskontrollen durchgeführt. Auch die Polizeipräsenz auf den Straßen ist erhöht.

Üblich sind seitdem Personen- und / oder Taschenkontrollen bei Museen und Sehenswürdigkeiten, Festivals und anderen Events. Auch die Kameraüberwachung wurde ausgebaut. Innenminister Gérald Darmanin drängt darauf, die biometrische Augenauswertung zuzulassen. Derzeit ist sie in der EU (noch) verboten. Dies liegt daran, dass die Technologie noch nicht ausgereift ist und es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gibt.

Kritik am Plan Vigipirate

Der Plan Vigipirate wird nicht von allen positiv bewertet. Kritiker bemängeln, dass er zu einer Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten führe und die Bevölkerung unnötig verunsichere. In Anspielung auf die Vichy-Diktatur von Pétain in den 1940-er Jahren sprechen sie provokativ von einem Plan Vichypirate.

Gibt es Vergleichbares in Deutschland?

In Deutschland gibt es keinen direkten Vergleich zum Plan Vigipirate. Die Bundesrepublik hat jedoch ebenfalls Sicherheitskonzepte und Notfallpläne für den Katastrophen- und Terrorfall auf Bundes- und Länderebene. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Nationale Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen (UP KRITIS) zur Abwehr von Cyber-Angriffen auf kritische Infrastrukturen.
  • Die Amtshilferichtlinie Innere Sicherheit, die den Einsatz der Bundeswehr im Inland bei Terrorlagen regelt.
  • Die Strategie der Bundesregierung zur Cybersicherheit.
  • Landesspezifische Sicherheitskonzepte wie der Rahmenplan „Gefahrenabwehr Terrorismus“ in Bayern.

Während der Plan Vigipirate ein zentrales, nationales Konzept ist, sind die deutschen Sicherheitsmaßnahmen stärker auf verschiedene Pläne und Strategien verteilt, die Bund und Länder gemeinsam erarbeitet und die Länder mit eigenen Maßnahmen ergänzt haben.

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Im Web

In Deutschland informiert das Auswärtige Amt zur Sicherheitslage in Frankreich hier, das österreichische Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten hier, das Schweizer EDA auf eda.admin.ch.

Im Blog

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