Hahn und Henne in Saint-Just-et-le-Bézu. Hilke Maunder
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Cocorico: der Streit um den Hahn

Cocorico! Cocorico ! Bis ins Mark erschüttert der Schrei die nächtliche Stille. 3 Uhr zeigt der Wecker. Pechschwarz ist die Nacht. Doch … huschen da nicht schon die ersten Sonnenstrahlen über die Felsspitzen meines Tales? Cocorico ! Cocorico !

Dann wieder Stille. Fünf Minuten lang. Bis plötzlich eine Tür knarzt. Schritte zu hören sind. Schlurfend. Hautnah kommen sie durch das geöffnete Fenster ins Schlafzimmer. In Puschen auf Filz, ausgetragen in vielen Jahren, schleicht mein Nachbar am Ende der Nacht zur Volière.

Cocorico statt Kikeriki

Er öffnet sie, wirft Futter hinein. Schlurft zurück, schließt die Tür. Cocorico! Cocorico ! Jetzt hat der Hahn sich aufgeplustert, krakelt und schreit. Los, ihr Hennen, werdet wach! Die Nacht ist beendet, ein neuer Tag beginnt! Ein Scharren beginnt. Hennen picken, flattern umher, streiten sich ums hingeworfene Korn.

Ich mache mir einen Kaffee und erlebe am frühen Morgen Landleben in meiner kleinen Stadt.

Auf Antrag einiger Nachbarn und Beschwerden von Gästen, die hier Wanderurlaub machten, musste mein Nachbar zwei Hähne schlachten. Drei Gockel für 22 Hennen seien zu viel, gab das Gericht den Klagen nach.

Ländlicher Lärm als Welterbe?

Seit Donnerstag, 30. Januar 2020, gibt es Gegenwind. Die französische Nationalversammlung hat per Gesetz das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete unter Schutz gestellt.

Für Bruno Dionis du Séjour ist dies ein Sieg. Der Bürgermeister von Gajac (Gironde) hatte über Frankreich hinaus für Schlagzeilen gesorgt, weil er den „ländlichen Lärm Frankreichs“ als immaterielles Welterbe von der UNESCO anerkannt sehen wollte.

Glockenläuten, Hahnenkrähen, Kuhdung und Pferdeäpfel gehören einfach zum Landleben dazu, so das Unterhaus des französischen Parlaments.

Vorbeugung in eigener Sache: das Dorf Aunat beweist Humor. Foto: Hilke Maunder
Vorbeugung in eigener Sache: das Dorf Aunat beweist Humor. Foto: Hilke Maunder

Sinnliches Landleben geschützt

Der Gesetzentwurf reagiert damit auf mehrere Fälle, die in den letzten Jahren für Klagen sorgen. Berühmtester Streitfall der jüngsten Zeit war das Hahnenkrähen von Maurice auf der Île d’Oléron.

Am Donnerstag, 5. September 2019, fiel dort das Urteil zugunsten des Gockels aus. Das Magistratsgericht Rochefort verdonnerte die Klägerin mit Zweitwohnsitz in Saint-Pierre d’Oléron, der Hahnhalterin Corinne Fesseau 1.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Aber auch Pferdemist im Elsass sorgte für reichlich Ärger. Besonders Urlauber und Zugereiste, die meist den Stress der Stadt gegen die vermeintliche Ruhe auf dem Land getauscht hatten, zogen vor Gericht. Ihre Klagewelle hatte so manch einen Bürgermeister veranlasst, am Ortsschild  Warnhinweise anzubringen.

Die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes zum Schutz des sinnlichen Erbes der Landschaft obliegt den 101 Départements in Frankreich. Dort legen die Präfekturen fest, welche Regionen ländlich und welche Gerüche und Geräusche typisch sind – und damit schützenswert.

Kulturelle Identität: erhaltenswert!

Das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Es zielt nicht nur darauf ab, die kulturelle Identität der Gebiete zu studieren und zu bewerten, sondern nahm erstmals auch den Begriff der anormalen Nachbarschaftsstörung in das Zivilgesetzbuch auf.

Kaum verabschiedet, hat das Gesetz große Zustimmung von den Bürgermeistern erhalten. Auch bei Pascal Lavergne aus dem Département Gironde. Bei ihm waren es die vielen Frösche, die mit ihrem Quaken in der Nacht für viel Ärger gesorgt hatten

Ländliches Kulturerbe

Mit knapp einem Jahr Verspätung hat auch der Senat nach der Nationalversammlung am Donnerstag der Gesetzesvorlage zugestimmt. Hahnenschrei, Muhen und Schafgeblöcke gehören jetzt in Frankreich ebenso zum Kulturerbe wie Kirchenläuten, Grillenzirpen und der Geruch von Schweine- oder Pferdeställen.

In Frankreich hatte es zuletzt zahlreiche Prozesse von Zugezogenen gegen diese typisch ländlichen Geräusche und Gerüche gegeben.

Zum Reinhören

Hans-Jürgen Seevers. Foto: privat
Hans-Jürgen Seevers. Foto: privat

Mein Frankreich fürs Ohr: Hans-Jürgen Seevers hat diesen Beitrag für euch eingesprochen.

Hans-Jürgen Seeves lebt in der Metropolregion Hamburg. Der hauptberufliche Polizist lässt sich dort im Zweitberuf zum Sprecher ausbilden. Merci für den Audiobeitrag!


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Im Blog

In meiner Reihe „Briefe aus Saint-Paul stelle ich Momentaufnahmen aus meiner Wahlheimat vor.