Riesige Hortensien schmücken die Fassaden. Foto: Hilke Maunder

Haus-Kauf in Frankreich: das müsst ihr wissen

Es war das größte Abenteuer seit langem: mein zweites Zuhause in St-Paul-de-Fenouillet, einem 1.880-Einwohner-Städtchen im weiten Tag des Agly in den Pyrénées-Orientales. 2011 hatte ich mich bei einem Haustausch mit Mickey und Carl Odin, zwei Amerikanern aus Oregon, völlig in ihr 270 Jahre altes Häuschen im alten Ortskern verliebt.

Als ich 2014 im tiefsten Winter abends in Hamburg auf Facebook las, sie wollten sich vergrößern und daher ihr Haus verkaufen, schrieb ich spontan: Ich kauf’s! Was dann passierte, habe ich hier erzählt.

Viele haben mich seitdem gebeten, doch einmal einen kleinen Ratgeber zum Hauskauf in Frankreich zu verfassen. Le voilà, zusammengestellt nach bestem Wissen und Gewissen. Er gibt eine grobe Linie vor, ersetzt aber im konkreten Fall keine rechtliche Beratung.

Suchen & finden

Wie findet ihr in Frankreich euer Wunschhaus? Vor jeder Recherche nach einem passenden Objekt: Fahrt hin! Entdeckt die Region, die Stadt oder das Dorf, die Landschaft ringsum und die Menschen.

Blickt nicht mit den Augen eines begeisterten Urlaubers auf euren Wunschort, sondern ganz praktisch: Wie sieht es mit Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten aus? Ärzten, Geschäften, Kultur- und Sportangeboten? Gibt es eine déchetterie (Recyclinghof) und Handwerker vor Ort. Wie hoch sind die Abgaben in der Kommune? Wie sind Lärm- und Verkehrsbelastung? Wo wird demnächst wie, was, wo gebaut? Und fragt euch, ob ihr euch dort uach in zehn Jahren noch gut aufgehoben fühlen würdet

À vendre

À vendre – zu verkaufen: Solche Schilder schmücken allerorten in Frankreich Häuser, die zum Verkauf stehen. Nicht nur Makler und Vermittler hängen sie an Fenster und Balkone, sondern auch die Eigentümer. Ein Stück Pappe, beschriftet mit dickem Edding, muss da reichen.

Vendu heißt: verkauft – diese Immobilie ist nicht mehr auf dem Markt.

Beliebt in Frankreich: le contrat viager

In Frankreich viel beliebter als in Deutschland ist der Immobilienkauf gegen Leibrente, der so genannte contrat viager.

Das Prinzip ist ganz einfach: Eine Senior oder eine Seniorin verkauft seine Immobilie auf Leibrente an einen Käufer. Jener ist verpflichtet, dem Eigentümer oder der Eigentümerin eine lebenslange Rente bis zum Tod – und einen gewissen Grundbetrag, der bouquet genannt wird, Blumenstrauß. Der Verkäufer heißt im Amtsfranzösisch Zessionar bezeichnet, der Käufer ist der Debitor .

Es gibt verschiedene Arten von Leibrenten-Verträgen. Alle jedoh müssen zwingend diese acht Elemente enthalten:

• vollständige Familienstand des Verkäufers
•  vollständige Familienstand des Erwerbers
• die Angabe „Herr oder Frau X verkauft an Herrn oder Frau Y, der/die akzeptiert…“
• die detaillierte Bezeichnung des verkauften Gutes ;
• den Preis (er muss dem Marktwerkt entsprechen!) und die Zahlungsbedingungen
• eine Klausel zur Indexierung der Rente
• eine  Auflösungsklausel, die den Verkauf rückgängig macht, wenn die Leibrente nicht gezahlt wird
• die sogenannte „Requisitionsklausel“

Die 20-Tage-Pflicht

Der Leibrentenvertrag hat eine unsichere Variable: Wie lang wird der Verkäufer wohl noch am Leben bleibt? Verträge, die mit dem Ableben aufgrund von Alter oder Krankreit innerhalb von 20 Tagen rechnen, sind unwirksam.

Diese 20-Tage-Frist beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde.  Doch auch, wenn nach Ende der 20-Tage-Frist ein Zusammenhang zwischen dem Ableben des alten Menschens und einer einer Krankheit hergestellt werden kann, die vor der Unterzeichnung des Vertrages vermutet wurde, kann der Vertrag für ungültig erklärt werden.

Erst nach einer Frist von drei Monaten kann der Vertrag nicht mehr annulliert werden.

Immobilienmakler  ( agent immobilier )

Der Makler hat in Frankreich  weitreichende Aufgaben.  Er

• vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer
• organisiert Besichtigungen
• und – das ist anders als bei uns – prüft die Seriosität eines Käufers. Fragen nach Gehaltsabrechnungen, Unterhaltszahlungen oder andere finanziellen Einkünften und Verpflichtungen sind daher durchaus üblich!
• darf wie der Notar einen Vorvertrag aufsetzen

Ihr könnt bei der Objektsuche nur einen Makler ( mandat exclusif ) oder mehrere Makler  ( mandat simple / non exclusif ) beauftragen. Üblich ist, dass der Verkäufer, nicht der Suchende, einen Makler beauftragt.

Immobilien-Vermittler ( marchand de listes )

Kostengünstiger als ein Makler ist ein Immobilienvermittler. Er nimmt euer Gesuch auf und gibt euch –gegen Zahlung einer Gebühr – eine Liste mit Objekten, deren Ausstattungsmerkmale und Preise euren Suchkriterien entsprechen. Um Besichtigungen und etwaige Verträge müsst ihr euch selber kümmern.

Notar

Auch ein Notar ( notaire ) darf in Frankreich Immobilien vermitteln – und macht dies meist, wenn ein Eigentümer verstorben ist.

Internet

In Frankreich gibt es zig Online-Portale zur Hauskauf. Sie sind vom Grundaufbau sehr ähnlich und unterscheiden sich meist nur bei den Filterfunktionen und etwaigen regionalen Schwerpunkten.

Logi-Immo gehört zu den ganz großen Maklerbüros in Frankreich und bewirbt seine Objekte nicht nur in kostenlosen Broschüren, die allerorten ausliegen, sondern auch online.

Von privat an privat ist das Motto der Hauskauf-Portale De Particulier à Particulier (www.pap.fr) und Entre Particuliers (www.entreparticuliers.com).

Um ein Gefühl für Immobilienpreise in Frankreich zu erhalten, besucht zum Auftakt die Webseite von www.meilleursagents.com.

Auf der carte des prix könnt ihr für jede Kommune die Preise sehen Ebenfalls aufgezeigt wird die Preisentwicklung von Ort und Département in den letzten Jahren.

So stellt Meilleurs Agents die Immobilienpreis von Duilhac (Aude) vor. Copyright: Meilleurs Agents.
So stellt Meilleurs Agents die Immobilienpreis von Duilhac (Aude) vor. Copyright: Meilleurs Agents.
Der Immobilienmarkt einer Stadt am Beispiel Amiens. Copyright: Meilleur Agents.
Der Immobilienmarkt einer Stadt am Beispiel Amiens. Copyright: Meilleurs Agents.
Die Immobilienpreise in Frankreich auf einer Karte. Copyright: Meilleur Agents.
Die Immobilienpreise in Frankreich auf einer Karte. Copyright: Meilleurs Agents.

Beliebte Immobilienportale in Frankreich

www.fnaim.fr
www.paruvendu.fr
https://immobilier.lefigaro.fr

Immobilien bieten auch diese Kleinanzeigen-Portale an:

www.topannonces.fr
www.leboncoin.fr

Vorvertrag

Ihr habt euer Wunschhaus gefunden? Dann wird es Zeit für den Vorvertrag. In Frankreich gibt es davon zwei Arten:

promesse unilatérale de vente
compromis de vente, auch promesse synallagmatique de vente genannt.

Die promesse unilatérale de vente

Diese Art des Vorvertrages ist selten geworden – denn er bindet nur den Verkäufer. Jener verpflichtet sich einseitig, die Immobilie zum vereinbarten Preis zu verkaufen.

Der compromis de vente

Häufiger ist der compromis de vente, bei dem beide Seiten eine Verpflichtung eingehen. Der Verkäufer erklärt schriftlich, sein Objekt zum vereinbarten Preis zu verkaufen – der Käufer, jene zu den vereinbarten Konditionen zu erwerben.

Der  Vorvertrag wird von beiden Parteien unterschrieben. Wichtig: Jede Seite des Vertrages müssen Käufer und Verkäufer mit ihrem Kürzel beziehungsweise mit den Anfangsbuchstaben ihres Vor- und Nachnamens ( paraphe ) abzeichnen. Die Unterschriften müssen nicht vor Ort beim Notar erfolgen, sondern können auf dem Postweg ausgetauscht werden.

Das muss in den Vorvertrag

Jede Art von Vorvertrag muss enthalten

• Kontaktdaten von Käufer und Verkäufers
• sämtliche Angaben zum Objekt: Adresse, Größe, Umfang, Ausstattung, ferner ggf. vorhandene Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise ein Wegerecht
• Frist bis zur Unterzeichnung des Hauptvertrages
• Datum der Eigentums-/Schlüsselübergabe
• bei Makler/Notar: Höhe der Provision und Angabe, wer die Courtage zahlt
• Rückstritt-Bedingungen (conditions suspensives): In Frankreich gesetzlich geregelt ist beim Immobilienkauf das Rücktrittsrecht nur, wenn eine Finanzierung platzt. Mitunter macht es jedoch Sinn, weitere aufschiebende Bedingungen zu vereinbaren. Diese könnten beispielsweise auch Auflagen von Baubehörden sein (wichtig bei alten Gebäuden).
• Kaufpreis und Zahlungen: wann ist wieviel zu zahlen? Üblich ist eine Anzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises bei Abschluss des compromis de vente – es besteht jedoch keine rechtliche Pflicht zur Zahlung einer Anzahlung!

Nach Abschluss des compromis de vente habt ihr ein Widerspruchsrecht. Achtung: Dieses Recht steht euch nicht zu, wenn ihr ein unbebautes Grundstück außerhalb eines Wohngebietes (hors lotissement) gekauft habt!

Achtung! Der compromis de vente stellt ein „gegenseitiges Verkaufsverspechen“ dar und ist damit bindend. Anders als in Deutschland braucht es weder eine notarielle Beurkundung noch den Eintrag ins Grundbuch. Ist das siebentägige Rücktrittsrecht verstrichen, ist der Kauf rechtsgültig.

Gutachten

Vor dem Abschluss des Vorvertrages stehen zahlreiche Gutachten. Die Kosten dieser diagnostiques techniques trägt üblicherweise der Verkäufer.

  • Blei im Baumaterial ( constat de risque d’exposition au plombCREP ): für alle Häuser, die vor dem 1. Januar 1949 erbaut wurde
  • Asbest im Baumaterial ( état d’amiante ): Pflicht für alle Häuser, die vor Juli 1997 gebaut wurden.
  • Bestehende Elektroinstallationen ( état de l‘installation intérieure d‘électricité ): Pflicht für alle Stromleitungen, die älter als 15 Jahre sind.
  • Bestehende Gasinstallationen ( état de l’installation intérieure de gaz ): Pflicht für alle Gasleitungen,  als 15 älter als 15 Jahre sind.
  • Naturgefahren ( état des risques et pollutions ): Drohen Überschwemmungen, Erdbeben oder ähnliches im Gebiet der Immobilie?
  • Energiebilanz der Immobilie (diagnostic de performance énergétique – D.P.E.)
  • Nur in Regionen, die es betrifft: Schädlingsbefall durch Termiten ( état parasitaire relatif aux termites ) bzw. durch echten Hausschwamm ( diagnostic mérule )

Wenn ihr eine Wohnung in einer Anlage oder als Teil eines Hauses erwerbt, müssen euch für solch eine acquisition de copropriété noch folgende Dokumente vorgelegt werden:

• Teilungserklärung ( règlement de copropriété ). Sie legt fest, was wem gehört ( état descriptif de division )
• Gutachten zur Größe des erworbenen Miteigentums ( diagnostic métrage loi Carrez )
• Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre ( procès-verbaux des assemblées générales )
• Nachweise zur Instandhaltungsmaßnahmen ( carnet d’entretien )
• Hausordnung

Hauptvertrag

Rund zwei, drei Monate später ist alles bereit für die Unterzeichung des Hauptvertrages ( contrat de vente définitif ). Er macht euch zum neuen Hausherrn. Die Grundbuch-Eintragung danach ist reine Formsache.

Der Abschluss des Hauptvertrages erfolgt stets beim Notar. Alle Notare des Landes dürfen frankreichweit tätig werden und sind nicht an Amtsbezirke gebunden. Es ist in Frankreich üblich und erlaubt, dass jede Partei einen eigenen Notar nimmt, um den Kauf abzuwickeln. Welche französischen Notare deutsch sprechen, seht ihr in dieser Liste.

Der Notar überweist die vollständige Kaufsumme erst dem Eigentümer, wenn ihr als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid. Das ist meist rund einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrages der Fall.

Tipp

Ein Notarvertrag kann heutzutage auch digital zustande kommen. Das regelt in Frankreich das „elektronische Urkundengesetz“ oder EAA. Das elektronische Dokument  besitzt den gleichen Beweiswert hat wie ein Papierdokument (Artikel 1366 des Zivilgesetzbuches).

Wie beglaubigt der Notar die elektronische Urkunde (EAA)?
Der Notar, der die Urkunde erhält, identifiziert sich dank des Real-Schlüssels, der das gleiche Format wie ein USB-Stick hat. Dieser Schlüssel ist für ihn persönlich und ermöglicht es ihm, die Urkunde wie auf Papier durch Unterschrift und Stempel zu beglaubigen.

Was ist mit der elektronischen Urkundenrolle (EAA)?
Als Kunde erhaltet ihr ein Papierzertifikat des Kaufvertrags wie bei einer traditionellen Unterschrift sowie, auf Wunsch, eine digitale Kopie des elektronischen Kaufvertrags.

Wie wird die elektronische öffentliche Urkunde (EAD) gespeichert?
Nach der Unterzeichnung wird das Dokument aufgezeichnet, verschlüsselt und über das Netzwerk des Notars an die Zentrale Elektronische Registratur des Notars (MICEN) gesendet, zu der nur der unterzeichnende Notar Zugang hat. Von diesem Platz aus kann er die Urkunde und ihre Anlagen jederzeit abrufen und Kopien ausstellen.

www.topannonces.fr

Kosten und Gebühren

Notargebühren

Auch in Frankreich richten die Kosten für den Notar nach einer Gebührentabelle. Die Beurkundung des Hauptvertrages  kostet meist 1 % vom Kaufpreis. Weitere Dienstleistungen werden extra berechnet.

Grunderwerbsteuer

Die droits de mutation sind eine Steuer, die der Staat beim Kauf der Immobilie erhebt.

Katastersteuer

Die taxe de publicité foncière deckt die Kosten für den Grundbucheintrag.

Neu oder gebraucht?

Der Kauf eines Neubaus ist von den Gebühren her günstiger als die Kosten von Häusern, die bereits bewohnt wurden. Bei gebrauchten Immobilien belaufen sich die Gesamtkosten für Notar und Steuern auf rund 7 bis 8 Prozent, bei Neubauten auf  2 bis 3 Prozent des Kaufpreises.  Gezahlt werden sie grundsätzlich vom Käufer, nicht vom Verkäufer.

Achtung! Beim Kauf von neuen Immobilien wird eine 20%ige Mehrwertsteuer (taxe sur la valeur ajoutée TVA)  fällig. Steht hinter dem Kaufpreis h.t. (hors taxe) müsst ihr sie noch dazurechnen. Beim Kürzel TTC ( toutes taxes comprises ) ist sie bereits in den Kaufpreis eingerechnet.

Das kostet eure (Zweit-)Immobilie

Mit welchen laufenden Kosten müsst ihr rechnen, wenn ihr in Frankreich in eurem neuen Zuhause lebt?

Wohnsteuer (Grundsteuer)

Die taxe d’habitation ist eine lokale Steuer, die je nach Département und Kommune unterschiedlich hoch ist und u.a. die Kosten der Müllabfuhr und Straßenreinigung abdeckt.  Für alle, die Frankreich als Hauptwohnsitz haben, entfällt sie seit 1.1. 2023. Für Zweitwohnungsbesitzer wurde die Steuer erhöht – und bei Objekten mit Pool noch saftiger. Die Gemeinden sind berechtigt, einen Zuschlag von bis zu 60 Prozent zu fordern.
www.economie.gouv.fr/particuliers/taxe-habitation#

Rundfunkgebühr

Gemeinsam mit der Wohnsteuer wurrden die Rundfunkgebühren als contribution à l’audiovisuel public (CAP) eingezogen. Seit 2023 ist keine Rundfunkgebühr in Frankreich mehr zu zahlen!

www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F88

Grundsteuer

Die taxe foncière sur les propriétés bâties ist eine jährliche lokale Steuer, die alle Eigentümer, Erbpacht- oder Nießbrauchsberechtigten zum 1. Januar eines Jahres zu zahlen haben. Auch sie fällt je nach Département und Kommune unterschiedlich hoch aus.
www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F59

Sonstige Kosten

Hinzu kommen noch all die Kosten, die mit jedem Haus verbunden sind: Strom und / oder Gas, Wasser, Versicherungen und ähnliche Ausgaben.

Euer Haus im Todesfall

Bitte denkt bereits schon beim Kauf der Immobilie daran, was nach eurem Tod mit dem Haus ggf. geschehen soll. Traditionell bevorzugt das französische Erbrecht die Blutslinie, sprich, die Kinder. Das EU-Recht indes ermöglicht auch, das Ehegatten und Lebenspartner erben. Nähere Infos dazu holt bitte bei einem Anwalt oder Notar ein.

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167 Kommentare

  1. Hallo Hilke,

    auch wir denken gerade über den Kauf eines annähernd 150 Jahre alten Sandsteinhäuschens nach.
    Da das Häuschen zwar grundsätzlich bewohnbar aber renovierungsbedürftig ist interessiert uns insbesondere, ob es in Frankreich irgendwelche Auflagen gibt bezüglich einer energetischen Sanierung?
    Muss diese gemacht werden oder kann ein solches Haus auch einfach bezogen werden?
    Meine Frage zielt auch auf den Nachweis Energieeffizienz ab. Wofür ist dieser gedacht, wirkt er sich auf Steuern, Abgaben etc. aus?
    Liebe Grüße
    Tanja

    1. Hallo Tanja, ihr könnt das Haus so beziehen. Und ja, auch in Frankreich gibt es Auflagen, aber auch Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Es gibt in allen Departements dazu Beratungsstellen, unter anderem bei den maison de la région, der CAU, bei der EDF und vielen anderen. Sehr hilfreich ist auch ein Blick auf diese Webseite: https://www.d-f-plattform.de/unsere-themen/gebaeude/#:~:text=Frankreich%20wiederum%20treibt%20die%20gesetzliche,Quadratmeter%20und%20Jahr%20saniert%20werden sowie hier: https://www.cec-zev.eu/de/themen/umwelt/energetische-sanierung-in-frankreich/immobilien-energetische-sanierung-und-staatliche-unterstuetzung-in-frankreich/. Viele Grüße, Hilke

  2. Liebe Hilke,
    Ich möchte mein altes Bauernhaus ( v. 1779) tief in der Ardeche einsam gelegen , welches ich bereits über 35 Jahre besitze , gerne meiner Nichte auf Rentenbasis verkaufen. Ich bin jetzt 70 Jahre alt und möchte gerne das Haus – wie bisher- als Urlaubshaus weiter nutzen. Der Kaufpreis in Höhe von 80.000,- soll erst in ca. 8 Jahren gezahlt werden. Bis dahin trage ich weiter die Unterhaltskosten. Sie zahlt mir ab Kaufvertrag eine mtl. Rente z.B. von 300,- Euro . Sie kennt das Haus aus ihren Urlauben. Muss ich trotzdem einen Gutachter beauftragen ? Wer kann mir einen deutschsprechenden Notar im Elsass empfehlten ? Gruß August B.

    1. Lieber August, wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um einen Viager-Verkauf… Gutachter müssen nur bestellt werden, wenn Sie oder der Käufer es wünschen. Einen Notar kann ich leider nicht empfehlen, deutschsprechende Notare im Großraum Paris hat das Auswärtige Amt gelistet, vielleicht kann die dort ebenfalls aufgeführte Anwaltskammer weiterhelfen: https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-fr/service-consulaire/avocats-medecins-traducteurs-seite/listen-paris/-/2547684.

      Viele Grüße, Hilke

  3. Hallo zusammen,

    Ich habe ein Frage zu dem Thema zwei Besitzer einer Immobilie. Eine Seite möchte sein Teil der Immobilie verkaufen, muss die andere Seite zustimmen dafür?
    MfG
    B. Sax

    1. Hallo Bernhard, das hängt vom Kaufvertrag ab – da gibt es mehrere Möglichkeiten, beispielsweise einen „achat en indivision“. Bitte wende Dich in diesen Fragen direkt an den Notar, bei dem ihr den Kaufvertrag geschlossen habt. Dort müssten solche Fragen zu klären sein, falls sie nicht im Vertrag festgehalten wurden. Viele Grüße, Hilke

  4. Liebe Hilke,

    da ich seit einigen Jahren mit dem Gedanke spiele, mich wieder in Südfrankreich niederzulassen (ich habe dort las Kind mit meiner Mutter gewohnt), mir aber noch nicht ganz sicher bin, schaue ich ab und zu auf diversen Internetseiten nach passenden Häusern. So beobachte ich zum Beispiel schon seit 2 Jahren ein Haus, welches über verschiedne Immobilien-Portale von verschiedenen Maklern und/oder Immobilienagenturen, angeboten wird.
    Nun dachte ich, wäre es mal an der Zeit ein par mehr Infos über dieses Haus einzuholen. Über Green-Acres habe ich über die Kontaktfunktion die Immobilien Agentur „Fine and Country“ nach mehr Informationen und mehr Fotos gebeten. Es meldete sich direkt eine Dame (Property Consultant) per Mail bei mir, und wollte mit mir einen Telefontermin vereinbaren, um meine Fragen genauer zu besprechen und welche Art von Immobilen ich im allgemeinen suche.
    Da ich mich schon ein wenige belesen hatte, welche Fragen auf jeden Fall gestellt werden sollten und was man sich am Besten schriftlich bestätigen lässt, möchte ich eigentlich noch kein Telefonat führen. Eigentlich will ich nur ein paar Informationen und Fotos per Mail. Falls ich dann noch Interesse habe, kann ein Telefonat gerne stattfinden. Andere Objekt-Angebote möchte ich nicht und ich will die nette Damen auch nicht damit beauftragen für mich Häuser zu finden.
    Nun meine Frage: Sind allgemeine Anfragen, also wenn ich einfach nur mehr Infos und Fotos haben möchte, per Email kostenlos, oder sind das schon kostenpflichtige Dienstleistungen?

    Vielen herzlichen Dank,

    Karoline

    1. Hallo Karoline, die Erstinfos zum Objekt sind kostenlos, da Du Dir ja erst einmal eine Bild machen musst. Erst, wenn ein Beratungsvertrag oder Vermittlungsvertrag unterschrieben ist, fallen Gebühren an. Viel Glück! Hilke

      1. Vielen herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.
        Das hilft mir schon weiter.
        Dein Engagement ist wirklich großartig!!!
        Viele Grüße
        Karoline

  5. Liebe Hilke und liebe Leser,
    erst einmal ein ganz großes Lob an Sie Hilke für die vielen und sehr informativen Beiträge, aber auch an diese tolle Community mit den vielen hilfreichen Tipps!

    Wir stehen kurz vor dem compromis de vente und fragen uns nun, ob man vor der Unterschrift neben der deutschen Übersetzung des compromis de vente auch einen Notar zuvor für eine Beratung und Erläuterung des Vertrags benötigt. Wir hatten überlegt, dass es evtl. ausreichend sein könnte, wenn wir einen Dolmetscher zu dem Unterschriftstermin hinzuziehen, da der französchische Notar alles erklären kann und wir über den Dolmetscher mögliche Fragestellungen klären könnten.
    Welche Erfahrungen haben Sie gemacht und was würden Sie raten?
    Viele Grüße
    Ralf

    1. Lieber Ralf,
      danke für Ihre Frage. Usus ist es, einen Dolmetscher dabei zu haben. So war es auch bei mir, und mir wurden alle Fragen sehr detailliert erörtert. Aus meiner ganz persönlichen Sicht denke ich, ein zusätzlicher deutscher Notar ist nicht erforderlich. Viele Grüße und guten Hauskauf! Hilke

  6. Für alle, die in Frankreich kaufen möchten. Ich möchte dringend raten, schon beim Kauf das komplizierte französische Erbrecht zu beachten. Wir haben drei Kinder und haben dann erfahren, wie es im Todesfall eines Partners verlaufen wird. Wir haben unser Anwesen mit jährlichem Wohnrecht für einen Monat, verkauft. Es war richtig so, mein Mann ist verstorben und mir ist die Auseinandersetzung mit meinen Kindern erspart geblieben. Es ist sehr, sehr teuer, wenn man das Erbrecht passgenau auf die jeweilige Familie „zuschneiden“ möchte. Für uns kann ich sagen, wir haben alles richtig gemacht.

  7. Hallo Hilke,

    vielen Dank für die ausführlichen Berichte und Artikel.

    Ich hätte mal eine Frage. Gibt es in Frankreich eine Bebauungspflicht bei Baugrundstücken, wie es in manchen Gemeinden und Städten in Deutschland gibt?

    Liebe Grüße Sebastian

    1. Hallo Sebastian, dies festzulegen, liegt wie in Deutschland im Ermessen der einzelnen Kommunen. n Frankreich gibt es keine allgemeine nationale Regelung zur Bebauungspflicht auf Baugrundstücken, vergleichbar mit einigen deutschen Gemeinden oder Städten. Frankreich hat jedoch lokale Bauvorschriften und -pläne, die von den Gemeinden festgelegt werden. Diese können unterschiedliche Anforderungen an die Bebauung von Grundstücken beinhalten. Einige Gemeinden können bestimmte Bauvorschriften einführen, um sicherzustellen, dass Baugrundstücke innerhalb eines bestimmten Zeitraums bebaut werden. Viele Grüße, Hilke

  8. Liebe Hilke, wie schön, Deine Website gefunden zu haben. Danke für die nützlichen Tipps zum Hauskauf. Morgen fahren wir zur Besichtigung eines Traumhauses in die Normandie, und damit beginnt erst unser Abenteuer! Da werden wir sicher noch mit der einen oder anderen Frage an dich und deine Community zurückkommen. Aber zunächst konnte ich schonmal einige Fragen an den Makler hier sammeln.
    Drückt uns die Daumen!
    Liebe Grüsse
    Hans

  9. Hallo in Runde und eine klitzekleine Frage: Am 30.01.2024 habe ich den zweiten Notartermin. Anfang Januar möchte mir das Notariat die Rechnung schicken. Welche Zahlungsfrist ist üblich? 14 Tage? Danke im Voraus für eine Auskunft und allen alles Gute! Bonne chance!

    1. Hallo Monika, die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben (Pflicht in F). Fällig ist eine Rechnung sofort, die Frist beträgt maximal 30 Tage, danach sind empfindliche Geldstrafen vollstreckbar.

  10. Liebe Hilke,
    vielen Dank für die tollen Tips und Hinweise. Wir sind kurz vor der Unterschrift und freuen uns bald ein Teil unserer zweiten Lebenshälfte in Südfrankreich zu verbringen. Ich selber hatte eher immer etwas gegen Frankreich, aber meine Einstellung hat sich in den letzten Jahren stark geändert, sowie die Offenheit und Freundlichkeit der Franzosen eben auch. Aktuell lerne ich fleißig und werde für 3 Monate das Haus renovieren.

    Die Marklerin war super hilfreich und unterstützend. Danke auch für die Tipps mit dem Notar. Wir haben selber jemanden in der Nähe gefunden wo wir zur Unterzeichnung einfach hinfahren können. Wir haben alles unter die Lupe genommen, den alten Gastank entfernen lassen bevor der Vertrag geschlossen wird und alle Gutachten auffrischen lassen. Man sollte die Dinge gut lesen und gegenlesen, der Teufel steckt im Detail. Im Gegensatz zu Deutschland wird viel überprüft und man kauft nicht die Katze im Sack war mein Gefühl. Auch genaue Nachfragen beim Gutachten und Details die offen waren, konnten nachträglich geklärt werden. Ohne Kosten und murren. Auch haben wir Kontakt zu anderen Einwanderer gesucht und diese ausgefragt. Da flossen noch mal Insider Informationen.

    Nur durch deine Links auf den französischen Portalen sind wir auch fündig geworden. Die sonst bekannten Portale waren eher schlecht. Von der Kontaktaufnahme bis hin zum Angebot lief alles sehr einfach. Viel einfacher wie in Deutschland! Obwohl ich kaum französisch spreche!

    Jetzt suchen wir noch Handwerker vor Ort und ich werde mit meinem gebrochenen Französisch dann viele neue Erfahrungen sammeln. Danke an Google Übersetzer, sonst würde es wahrscheinlich nicht funktionieren.

    Ich kann nur jedem Empfehlen, vor Ort ein paar Male zu verbringen, die Urlaubsbrille abzusetzen, alles genau zu betrachten und sich darüber im Klaren sein, ob man hier leben möchte. Bei uns war es ein paar Tage schlechtes Wetter, grau, dunkel und kalt, damit konnte man sich den WorstCase schon mal vorstellen. Schaut tagsüber und Nachts, denn es kann sich verändern durch Verkehr, Lokale oder andere Dinge. Aktuell liegen die Immobilien durch die Zinsen wie Blei laut Marklerin, und man kann gut verhandeln.

    Viel Erfolg den Lesern beim Suchen und Finden.

  11. Hallo miteinander,
    auch ich bin gerade dabei ein Kaufangebot für ein Haus in Frankreich (Haute-Garonne) abzuschicken. Jetzt bin ich glücklicherweise hier gelandet und habe alleine durchs passive Lesen schon viel Wissenswertes erfahren können. Direkt mal ein großes Dankeschön an Hilke und alle anderen, die ihr Wissen hier teilen.

    Da das Thema Steuern nun mehrfach in den Kommentaren erwähnt wurde und ich mir bezüglich der Vor- und Nachteile meinen Erstwohnsitz in Frankreich zu melden noch sehr im Unklaren bin, wollte ich noch mal in die Runde fragen:
    Wie ich es verstanden habe spart man sich beim Anmelden des Erstwohnsitzes in Frankreich die Wohnsteuer, die bei einem Zweitwohnsitz in Frankreich in den letzten Jahren angehoben wurde?
    Meine Situation ist allerdings die, dass ich momentan remote (und selbstständig) für eine Galerie in Deutschland arbeite. Wäre das mit Hauptwohnsitz in Frankreich überhaupt weiterhin möglich? Ich bin was das angeht leider absolut naiv und finde es schwer Informationen zu dem Thema zu helfen. Jede Hilfe wäre also willkommen!

    Außerdem habe ich gelesen, dass es in Frankreich Gang und Gebe wäre, zwei Notare (die sich das festgelegte Honorar dann Teilen, sprich: keine zusätzlichen Kost) zu beauftragen.
    Man könnte sich in diesem Fall selbst einen Notar suchen, der sowohl Französisch als auch Deutsch (oder jegliche andere Sprache) beherrscht. Wenn das so wäre, könnte man sich so einen Übersetzer sparen?

    Und als allerletztes. In meinem zukünftigem Garten steht ein riesiger potthässlicher Nadelbaum, der sowohl jede Menge Licht als auch den Blick auf die Berge wegnimmt. Gibt es in Frankreich Regeln, die ein Abholzen eines Baumes auf dem eigenen Grundstück untersagen? Wird das von Gemeinde zu Gemeinde geregelt oder ist den Franzosen das prinzipiell so ziemlich schnuppe?

    Entschuldigt die Fragenflut und danke für alle Antworten und Ratschläge! ;P

    1. Hallo Julia, danke für Deine Fragen. Bitte lasse Dich zu Deinen steuerlichen Fragen individuell beraten – das kann ich nicht leisten. Vorab nur: Natürlich darfst Du auch in Frankreich für ein deutsches Unternehmen arbeiten.Du benötigst lediglich eine A1-Bescheinigung – als Angestellte wie als Selbständige.
      https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html
      Zum Baumfällen auf dem eigenen Grundstück gibt es ein umfangreiches Regelwerk.

      Bei Bäumen mit hohen Stämmen und einem Stammumfang von 70 cm oder mehr und einer Mindesthöhe von 1,50 m ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Tote, gebrochene oder gefährliche Bäume oder vom Wind umgestürzte Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Ist der Baum älter als 30 Jahre, ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.

      400 gesetzlich geschützte Arten
      Es gibt zudem sogenannte „bemerkenswerte“ Bäume, also gesetzlich geschützte Bäume. In Anwendung der Artikel L411-1 und L415-3 darf der geschützte Baum weder gefällt noch beschädigt werden. Auf dem französischen Festland sind 400 Pflanzenarten gemäß einem Dekret vom 20. Januar 1982 geschützt.

      Darunter sind zahlreiche Bäume, darunter die Mugho-Kiefer, auch Latschenkiefer oder Liegekiefer genannt, ein Nadelbaum, der in den Alpen, im Jura, in den Vogesen usw. wächst, die Fontainebleau-Elsbeere, auch Breitblättrige Eberesche genannt, die Falsche Korkeiche, die bis zu 20 Meter hoch werden kann und hauptsächlich im Südosten vorkommt, die Schweizer Weide, ein kleiner Bergstrauch, der Johannisbrotbaum, ein mediterraner Obstbaum. Wenn ein Baum in Deinem Garten zu einer dieser seltenen Arten gehört, ist dies im örtlichen Stadtplanungsplan (PLU) der Gemeinde angegeben. Es ist daher Teil des lokalen Baumerbes und als klassifiziertes Waldgebiet (EBC) registriert. Der von PLU geschützte Baum darf nur mit Genehmigung des Rathauses gefällt werden.

      Viele Grüße, Hilke

      1. Bonjour Hilke & Co,
        mein Nachbar (ein Deutscher) damals auf dem Cap d’Antibes hatte auch einen störenden, aber wunderschönen Baum einfach mit soviel Gift „gefüttert“, dass dieser ganz von alleine seinen Geist aufggegeben hatte. Da hier jeder Baum praktisch eingeschrieben ist, konnte er vorzeigen, dass der schöne Baum einfach so verendet war und er durfte ihn abholzen… 😉

  12. Liebe Hilke,

    ich bin Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz, der für den Rest seines Lebens die Walliser Hochgebirgswelt gegen das wärmere Klima in der Region Var (Provence) als Wohnsitz eintauschen möchte .
    Zu diesem Zwecke habe ich via „Green Acre“ ein halbes Dutzend gebrauchter Immobilen gefunden.
    Auf Deine hochinteressante Webseite mit den vielen guten Fragen bin ich eben per Zufall gestossen (Watt`n Glück! Vielen Dank).

    1.Frage: Ich bin des Französischen nicht mächtig. Wie finde ich professionelle Hilfe für den Hauskauf? (Dürfte ja die Region Var bis hinunter nach St.Tropez betreffen / wobei südlich der A-8 die Preise deutlich höher liegen als nördlich davon, wo ich mich niederlassen möchte).

    2.Wie verhält es sich in Südfrankreich mit den Energiespar- und
    Haussanierungsvorschriften für gebrauchte Immobilien (die teilweise doch auch
    von dser EU vorgegeben werden ; die Schweiz ist EU-Ausland und hat damit wenig am Hut)

    Wenn ich etwas von Dir oder anderen höre freue ich mich.Mit bestem Gruß, Thomas

    1. Hallo Thomas, merci für Deine Fragen. Professionelle Hilfe beim Hauskauf erteilen u. a. Relocation-Agenturen, die sich auch um all die anderen Aspekte kümmern, die mit dem Hauskauf verbunden ist. Beraten und informieren gehören auch zum Angebot der unzähligen Immobilienagenturen in Frankreich. Auch Bauämter bei den Präfekturen und Rathäusern (hôtel de vile / mairie ) geben Auskunft. Sie sind auch die besten Ansprechpartner für erste Informationen zu den jeweiligen Sanierungsauflagen der jeweiligen Kommune und den zahlreichen Förderprogrammen, die Frankreich für energetische und andere Sanierungen bereithält. Einen guten Einstieg bietet auch diese Webseite: https://www.economie.gouv.fr/particuliers/aides-renovation-energetique#:~:text=L'%C3%A9co%2Dpr%C3%AAt%20%C3%A0%20taux,jusqu'au%2031%20d%C3%A9cembre%202023.,
      Viele Grüße, Hilke

    2. Bonhour Herr Thomas Frank
      mein Name ist Christèle DYAL, Französin, die einige Jahre in Deutschland gearbeitet hat ; ich habe bereits Hilke Maunder informiert, dass ich Ihre Nachricht mit grossem Interesse gelesen habe, da ich in Fréjus / St Raphael wohne und auch als Immobilienmaklerin arbeite. Ich habe hier viele Kontakte u a Deutsche, die hier auch ein Zweithaus am Meer haben. Näheres können wir tel. via Whatsapp oder per Email besprechen, falls Sie es möchten. In der Tat helfe ich deutschsprachige Personnen, sich hier wohl zu fühlen; somit bin ich etwas anders als die üblichen Immobilienmakler, da ich diese Personen auch in vielen Hinsichten, und nicht nur beim Hauskauf oder -Verkauf, soweit ich kann, helfe.Ich kam hierher 2013 mit meinem Mann auch nach 28 J Deutschland…erreichbar bin unter Mobile Nr + 33 6 51 38 66 64 (Whatsapp)

    3. Hallo Lieber Thomas Frank,
      ich bin seit über 20 Jahren an der Cote hauptsächlich in Cavaliere sur Mer ca.9 km weg von Saint Tropez. Wenn du Hilfe brauchst rufe einfach durch oder schreibe eine Mail. habe ein gutes Netzwerk und kann Dir bestimmt helfen.
      Lg. Stephan

      1. Bonjour Madame Dyal,
        mein Name ist Myriam, ich bin Belgierin und lebe mit meinem Mann in Deutschland. Vor einigen Jahren lebte ich für eine gewisse Zeit in Grenoble und habe dort das „ Savoir-vivre „ kennen gelernt. Da ich in der französischen Region von Belgien aufgewachsen bin, ist mir die französische Sprache nicht fremd. ( leider hapert es mit der Rechtschreibung )
        Wir beschäftigen uns auch seid geraumer Zeit über eine Auswanderung an die Côte d’Azur.
        Unser Interesse an einer Immobilie wäre die Ecke oberhalb von Cannes (Grasse, Fayence)
        Da wir keinerlei Kenntnisse über diese Gegend haben, möchte ich sie fragen wie sie diese Gegend einschätzen…
        Wir planen für dieses Jahr die besagte Gegend zu besuchen um uns vor Ort ein Bild zu machen!
        Sicherlich haben wir noch ganz viele Fragen, möchten aber nicht direkt „mit der Türe ins Haus fallen „
        😉
        Viele Grüße
        Myriam

  13. Hallo,
    eine sehr informative Seite. Wir sind gerade dabei eine Immobilie in Frankreich zu erwerben.
    Meine erste Frage wäre schon einmal, ist ein Kaufangebot vom Käufer vor dem Vorvertrag ( Compromis de Genre) schon rechtsverbindlich?
    Die zweite Frage wäre, inwieweit Frankreich die 183 Tage Regelung kontrolliert. Dann wäre für uns ein Hauskauf nicht möglich, da uns Frankreich von unserer Rente viel zu hohe Steuern abziehen würde. ( unbeschränkt Steuerpflichtig)
    Hat damit jemand Erfahrungen sammeln können?
    Herzliche Grüße
    Doris Fromm

    1. In Frankreich ist ein Kaufangebot vom Käufer vor dem Vorvertrag (Compromis de Vente oder Compromis de Genre) in der Regel nicht rechtsverbindlich. Der Vorvertrag selbst ist in der Regel das erste rechtsverbindliche Dokument im Immobilienkaufprozess. Bevor der Compromis de Vente unterzeichnet wird, handelt es sich bei Angeboten und Verhandlungen im Allgemeinen um unverbindliche Vereinbarungen.

      Der Compromis de Vente ist ein formeller Vertrag, der von beiden Parteien, dem Käufer und dem Verkäufer, unterzeichnet wird und die Bedingungen des Immobilienkaufs festlegt. In diesem Vertrag werden in der Regel wichtige Informationen wie der Kaufpreis, die Bedingungen für den Verkauf, der Zeitplan für den Abschluss des Kaufs und andere relevante Details festgehalten.

      Bevor der Compromis de Vente unterzeichnet wird, können Käufer und Verkäufer über die Bedingungen verhandeln und Vereinbarungen treffen. Diese Verhandlungen sind jedoch normalerweise nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag festgehalten. Falls Du einen Hauskauf erwägst, rate ich Dir sehr, Dich vor Ort zuvor beraten zu lassen – auch im Bauamt auf der Mairie. Das hätte mir einige Überraschungen erspart, es gibt viele lokale Regeln und Auflagen rund um eine Immobilie. Zur 183-Tage-Regel: Wie es genau kontrolliert wird, weiß ich leider nicht und gebe die Frage in die Runde. Ich könnte mir allerdings vorstsellen, dass Verbrauchsdaten von Wasser und Strom, die bei uns im Dorf inzwischen digital erfasst werden, zurate gezogen werden. Viele Grüße, Hilke

      1. Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.
        Nun ja, ich schätze wir haben uns einfach nicht ausreichend informiert. Für uns war ( ist) die Immobilie perfekt. Wir haben ein schriftliches Angebot ( über den Makler ) abgegeben und das ist dann wohl rechtsverbindlich. Den Vorvertrag müssen wir nun in den nächsten zwei Tagen unterschreiben. Der einzige Fehler den wir gemacht haben, ist dass ich nicht wusste, dass man nun beschränkt Steuerpflichtig ist wenn man seinen Wohnsitz in Frankreich hat. Damit entfällt der Grundfreibetrag den man in Deutschland hat und wir kämen mit unserer Rente nicht mehr hin.
        Hatten wir uns anders vorgestellt, aber momentan sehe ich keine Lösung.
        Schön, dass es so eine Seite hier gibt, fühlt man sich gleich ein wenig verstanden…. Dankeschön
        Grüße Doris

      2. Liebe Doris, das tut mir sehr leid für euch! Ich drücke euch die Daumen, dass es doch noch einen Weg für euch gibt. Manchmal öffnen sich, wenn die eine Tür zufällt, neue, überraschende Perspektiven. Alles Gute! Hilke

      3. ………werden in der Regel wichtige Informationen wie der Kaufpreis, die Bedingungen für den Verkauf, der Zeitplan für den Abschluss des Kaufs und andere relevante Details festgehalten. ……
        Zur Beachtung: falls eine fest eingebaute Küche , in gutem Zustand natürlich , vorhanden ist, jedes Teil einzeln im Vertrag mit aufführen ! Das senkt die Notarkosten . (Sagt Stéphan Plazza immer, der muss es wissen !)

      4. Hier nochmal aus Immobilier LeFigaro:
        Wie lassen sich die Notargebühren dank Möbeln senken?
        Per Definition fallen die Notargebühren für den Immobilienwert der Immobilie, also den Verkaufspreis, an. Notargebühren richten sich daher nicht nach dem Wert der in der Immobilie befindlichen Möbel. Wenn die von Ihnen gesuchte Unterkunft über möblierte Annehmlichkeiten wie eine ausgestattete Küche, ein Waschbecken, ein Badezimmer usw. verfügt, können Sie deren Preis vom Wert der Immobilie abziehen.

        Sie müssen eine Liste der Möbel erstellen und deren Wert bewerten (ggf. mit einem Veralterungskoeffizienten). Dann müssen Sie nur noch den Betrag vom Verkaufspreis abziehen . „Belege müssen nicht vorgelegt werden“, sagt der Notar, „aber wenn das Finanzamt an Ihrer Ehrlichkeit zweifelt, kann es Sie um die Rechnungen bitten.“ „Sie können bis zu 2 bis 3 % des Immobilienwertes abziehen “, verspricht Meister Boris Vienne. Wenn die Immobilie, die Sie zum Kauf ausgewählt haben, über eine Einbauküche verfügt, deren Möbel auf 15.000 Euro geschätzt werden, können Sie diesen Betrag von der Immobilie abziehen. Bei einem Wert von 200.000 Euro schließen Sie also einen Kaufvertrag ab, der besagt, dass Sie eine Immobilie im Wert von 185.000 Euro und Möbel für 15.000 Euro erwerben. Für die 185.000 Euro fallen also Notargebühren an, Sie sparen rund 900 Euro. Achten Sie jedoch darauf, diese Technik nicht zu missbrauchen: Wenn Sie einen Betrug begehen, kann die Verwaltung eine Anpassung vornehmen, die mit Strafen verbunden ist. Müssen Sie die Möbelkosten hingegen nicht gesondert bezahlen, „dürfen die Banken diesen Teil nicht beleihen“, warnt der Notar.

  14. Hallo in die Runde, folgende Frage steht im Raum: Ist ein „interprète“, also eine übersetzende Person, Vorschrift? Das vorgesehene Notariat behauptet dies nämlich, aber ich sehe für mich nicht die Notwendigkeit – zumal der Spaß 465 Euro kosten soll… Wo könnte ich noch recherchieren, um auf der sicheren Seite zu sein?
    Danke und sonnige Grüße aus der Provence!
    Monika

    1. Hallo Monika, ich glaube, für dieses Thema habe ich stundenlang im Netz gesurft. Mir scheint es, dass der Notar haftet, falls Du etwas falsch verstehst und dann etwas unterschreibst, was Du nicht unterschreiben wolltest. Daher drängen Notare darauf, dass Nicht-Französischmuttersprachler einen Übersetzer erhalten. Im Gesetz (hanbe dazu Legifrance durchwühlt) verankert konnte ich diese Pflicht nicht finden.
      Diese Haltung spiegelt auch eine Gerichtsentscheidung zu einem etwas anders gelagerten Fall. Schau mal hier beim letzten Satz: https://www.clarelegal.com/jurisprudence/obligation-du-notaire-dinviter-un-client-etranger-a-se-faire-assister-dun-interprete/.
      Viele Grüße, Hilke

      1. Vielen lieben Dank für deine Antwort! Inzwischen bin ich einen Schritt weiter: Gesetzlich ist es nirgendwo verankert, aber die Notarin Maître Tassy in Lagnes besteht darauf, da sie andernfalls eine Anfechtung des Kaufvertrags befürchtet. Ich vermute, dass sie schlechte Erfahrungen gemacht hat und daher generell bei Ausländer*innen auf einem anerkannten Übersetzer besteht. Ich habe mich nun dazu entschieden, zuzustimmen. Sollte es tatsächlich zu Gewährleistungsansprüchen kommen (wovon ich momentan nicht ausgehe!),so kann zumindest keiner sagen, „SIE wollten schließlich keinen Übersetzer…“ Noch viermal schlafen bis zum ersten Notartermin!!!

    2. @Monika Endres
      Guten Morgen, Im grenznahen Elsass sprechen zahlreiche Notare Deutsch und Französisch. Damit erledigt sich Dein Problem mit dem interprète. Wie gelesen, sind französische Notare für ganz Frankreich zugelassen.
      Beste Grüße aus dem Haut-Rhin, Peter

  15. Hallo in die Runde, wir sind auf dem Weg ein Grundstück in Lacanau Ocean zu kaufen, es gibt noch so einpasst spezielle Fragen. z.B verlangt der Notar einen Finanzmittelherkunftsnachweis, meiner Bank sagt das nichts. Wir bestreiten den Erwerb aus unserem Ersparten und wissen jetzt nicht weiter. Gruß Michael

      1. Hallo,das war bei uns auch so.Meine Bank hat einen Brief gemacht.Darin stand:“Das abgehobene Geld gehört….“Dann einen Stempel und eine Unterschrift des Bankangestellten und fertig.In Frankreich waren Sie damit zufrieden.Liebe Grüsse,Monique

    1. Zufällig bin ich heute im September auf diese Seite gestpßen. Vielleicht ist eine Antwort ja trotzdem noch interessant. Ich habe letzte Jahr ein Haus im Ariege gekauft. Auch dabei tauchte die Frage nach der Herkunft des Geldes auf. Da ich nicht mit einem Kredit sondern mit eigenem Guthaben finananziert habe wurde ein aktueller Kontoauszug meines Bankkontos als Nachweis akzeptiert.
      Gruß
      Frank

  16. Hallo Hilke,

    wir sind ebenfalls schon seit längerem auf der Suche nach einem Haus in Frankreich. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass in Frankreich sehr gosse Grundstücke zu den Häusern gehören. Dazu habe ich zwei Fragen, die mir bisher noch niemand beantworten konnte:

    1) bedeutet ein grosses Grundstück auch eine höhere „taxe d’habitation“?

    2) Wenn ein Großteil des Grundstückes Wald ist – sind damit besondere Pflichten verbunden (Waldpflege, Baumschnitt, etc.) oder kann ich den Teil einfach brach liegen lassen?

    Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte. Vielen Dank!
    Ulli

    1. Hallo Ulli, wie der Name schon sagt, wird die Taxe d’Habitation nur fällig für für alle für Wohnzwecke bestimmten möblierten Räumlichkeiten zu , d. h. die mit ausreichendem Mobiliar ausgestattet sind, um eine effektive Bewohnung zu ermöglichen (eigentliche Wohnräume und Nebengebäude).

      Automatisch von der Wohnsteuer befreit sind insbesondere:

      -Räumlichkeiten, die der Unternehmensabgabe auf Grundbesitz (CFE) unterliegen, sofern sie nicht Bestandteil der persönlichen Wohnung des Steuerpflichtigen sind,
      -Gebäude, die für landwirtschaftliche Betriebe genutzt werden,
      -Räumlichkeiten, die zur Unterkunft von Schülern dienen,
      -Räumlichkeiten, die zur Unterkunft von Studierenden dienen.

      Wenn ein Großteil des Grundstückes Wald ist, kontaktiere bitte den örtlichen Jagdverein, denn es kann sein, dass es ein Recht auf Bejagung gibt. Falls Dein Wald öffentlich zugänglich ist, bist Du dafür verantwortlich, dass Besucher sicher sind – sprich, dort, wo Wege sind, muss ggf. Baumschnitt erfolgen. Alle Fragen zu Privatwald kannst Du dieser staatlichen Stelle stellen: https://www.cnpf.fr.

      Viele Grüße, Hilke (die Frau hinter dieser Seite)

  17. Ich hatte auch erst Schwierigkeiten mich bei der Steuer anzumelden, aber dann habe ich bei der Gemeinde um ein rendevous mit der Steuerbehörde gebeten, und dann wurde ich von dort angerufen.
    Ich konnte mich identifizieren mit dem Pass und dann bekam ich einen link, so dass ich mich auf dem Steuerportal einloggen konnte.
    Dort waren alle Unterlagen schon eingespeichert, weil ich ja die letzten Jahre schon die Tax Habitation bezahlt habe und so war ich 10 min. fertig.

    Ich überlege mir aber, mich ganz in Frankreich anzumelden. Als Rentnerin muss ich zum Glück nicht so viel verändern.

    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen andere deutsche Rentner in Frankreich gemacht haben. Vielleicht berichtet jemand hier?!

    1. Hallo Christiane,

      wir hatten auch eigentlich vor uns in Frankreich als Hauptwohnsitz zu melden. Jedoch musst Du dann die Rente in Frankreich versteuern, und damit bist Du automatisch „beschränkt steuerpflichtig “ . Das bedeutet, dass Du keinen Freibetrag wie in Deutschland mehr hast, sondern vom 1. Euro an Steuern zahlen musst.
      So habe ich das auf jeden Fall verstanden. (Finanzamt Neubrandenburg)
      herzliche Grüße
      Doris

  18. Liebe Hilke

    Ich habe eine weitere Frage zum Vorvertrag (compromis de vente):
    Für den Fall, dass der Vorvertrag aufgrund einer der von Dir aufgezählten Rücktritts-Bedingungen (Finanzierung/ Behörden) platzt: erhält man dann die Anzahlung wieder zurückerstattet?

    Liebe Grüsse,
    Karin

    1. Ja, liebe Karin, das ist so – und sollte als Passus aufgenommen werden. In Rechnung gestellt werden können jedoch u.U. Gebühren für die bereits angefallenen Arbeitszeiten des Notars.
      Viele Grüße, Hilke

    2. Nein die deutsche Rente muss nicht in Frankreich versteuert werden. Meine Freundin bekommt aus Italien ihre
      Rente , dort ist sie versteuert und hier wird dies nur dem Finanzamt gemeldet und bezahlt nichts.
      Ich bekomme meine (Rente) aus Deutschland und die andere (da ich auch in F gearbeitet habe) aus Frankreich. Ich bekomme im April meinen Steuerbescheid hier und schreibe nur die deutsche Rente net dazu.

  19. Sehr umfangreicher Beitrag, toll! Ist es denn leichter bzw. der Markt grosser in Frankreich, um ein schlüsselfertiges Haus zu kaufen?

  20. Liebe Hilke und liebe Leser*innen dieses wunderbaren Blogs.
    Ich habe eine recht spezifische Frage, die vielleicht aber auch für einige unter euch interessant sein könnte: Ende Juni läuft die Frist für die GMBI ab, bei der man angeben muss, ob seine Immobilie zB. Haupt/Zweitwohnsitz ist, etc.
    Als Deutsche, die in Frankreich (über die Immobiliensteuern hinaus) nicht steuerpflichtig ist, habe ich keinen Zugang zum „espace particulier“ auf impots.gouv.fr. Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch – oder gibt es wirklich keine (einfache) Möglichkeit diese Angaben ohne diesen Zugang zu machen? Über Tipps würde ich mich sehr freuen!
    Viele Grüße, Ava

    1. Hallo,
      ich stehe genau vor demselben Problem. Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden?
      Freue mich sehr über eine Rückmeldung.
      Dankeschön, Grüße
      ingo

      1. Hallo Ingo,
        falls Du gerade in Frankreich sein solltest, kannst Du auch ein Büro des Service des Finances Publiques aufsuchen oder bei der Post, die in Dörfern und kleinen Städten der lange Arm des Staates ist, einen Service-Termin vereinbaren. Dort wirst Du dann verifiziert – und man hilft Dir beim Einrichten eines espace partiulier auf der Seite des Finanzamtes. Nicht-Franzosen müssen sich ausweisen und eine Kopie des Passes oder Perso per Mail zusenden. Auch in den Bureaux de Tabac wird Hilfe geleistet. Wo es Ansprechpartner vor Ort in Frankreich gibt, verrät diese Übersicht: https://www.impots.gouv.fr/paiement-de-proximite. Sehr hilfreich ist diese Seite: https://www.impots.gouv.fr/international-particulier/questions/je-suis-non-resident-et-je-dispose-dun-identifiant-comment-creer.

        Viele Grüße und toi, toi, toi, Hilke

    2. Hallo Ava,
      ich stehe genau vor demselben Problem. Einloggen auf impots.gouv.fr geht nicht. Und für France Connect brauche ich doch einen französischen Ausweis, oder? Leider ist mein Französisch zu schlecht…
      Hast du mittlerweile eine Lösung gefunden, wie man das als Deutscher angeben kann?

      Dankeschön, Grüße
      ingo

      1. Hallo,
        Also ich stand vor dem gleichen Problem. Ich habe meinen Wohnsitz in der Schweiz. Ich habe da s Formular vom Internet heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt und per Post an die Adresse in Frankreich geschickt. Und Vola, diese haben sich bedankt und mir die neue Zahl für die Taxe fontiere mitgeteilt.

        LG Ernst aus Helvetien

    3. Zumm Thema GMBI:
      ich hatte das gleiche Problem und war schon ganz beunruhigt weil die angegebene Telefonnummer dauerbesetzt war und der Zugang zum espace particulier einfach nicht klappen wollte, obwohl ich alles Erforderliche auf die angegebene e-mail Adresse geschickt hatte.
      Letztendlich habe ich bei meinem zuständigen Finanzamt, also da, wo ich ansässig bin (Frejus) gleich morgens angerufen und bekam tatsächlich nach 10 Minuten Warteschleife einen „SUPERNETTEN“ Monsieur ans Telefon. Dieser tolle Typ hat sich echt eine geschlagenen Stunde mit meiner Angelegenheit auseinandergesetzt und alles für mich erledigt!! Das heißt: er hat meine Declaration ausgefüllt und mir einen Zugang zu meinem Espace Particulier ermöglicht.
      Sowas hätte in Deutschland niemals funktioniert, schon gar nicht auf so nette Weise.
      leibe Grüße Petra

  21. Hallo Hilke,
    Ich hoffe Dir geht es gut nach der anstrengenden Corona Zeit. Ich schaue immer wieder gerne auf Deiner Seite vorbei und lasse mich inspirieren. Eine Frage brennt mir seit Tagen auf den Lippen, unser Haus betreffend. Wir sind in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet, wohnen aber die meiste Zeit in Frankreich, da unsere Tochter hier zur Schule geht. Gearbeitet wird mit deutschen Klienten über Home Office und Steuer zahlen wir somit auch in Deutschland. Muss ich bei der neuen Wohnsteuer jetzt unser Haus als Hauptwohnsitz anmelden, oder als Ferienhaus?
    Da wir auch häufig in Deutschland vor Ort sind zum arbeiten ist das ein wenig kompliziert.
    Es wäre super, wenn Du mir da kurz helfen könntest.

    1. Hallo Peter, merci für Deinen Kommentar. Wichtig für die Steuer ist es, dass Du mehr als sechs Monate im Jahr Dich am Hauptwohnsitz aufhält – wenn in F, dann Steuern in F, wenn in D, dann Steuern in D. Mir scheint jedoch, euer Lebensmittelpunkt ist Frankreich (Schulbesuch Tochter). Dann wäre Frankreich Hauptwohnsitz und von der taxe d’habitation künftig befreit. Allerdings wären dann Steuer etc. in Frankreich zu entrichten. Es gibt viele Mitleser im Blog, die wie Du in D gemeldet sind, aber in F leben, was eigentlich bedeuten würde, auch in F die Steuern zu zahlen. Daher haben sie Frankreich in der Déclaration den Aufenthaltsort zum Zweitwohnsitz deklariert und zahlen lieber die Wohnsteuer, statt sich umzumelden. Deine individuelle Situation kannst Du am besten selbst bewerten, ich kann aus der Ferne Dir dazu nur ein paar Denkanstöße bieten. Professionelle Hilfe bieten Relocation Services. Herzliche Grüße, Hilke

  22. Hallo Hilke

    Vielen Dank für die interessanten Beiträge.
    Am 24. Juni 2022 schreibst Du, dass Anzahlungen beim Vorvertrag nicht üblich sind („… Anzahlungen sind unüblich – anders als in D. …“). Bisher bin ich stets von dieser Aussage ausgegangen: “ … Auch bei dem Abschluss des compromis de vente zahlt der Käufer einen Betrag in Höhe von 5 bis 10% des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer…“

    Ist die 2. Aussage demnach veraltet?
    Und wer zahlt den Notar, wenn dieser den compromis de vente verfasst?

    Besten Dank!
    Karin

    1. Hallo Karin, bei der Unterzeichnung eines Vorvertrags ist es nur in Paris und sehr wenigen anderen Gebieten üblich, dass der Käufer eine Anzahlung leistet. Diese Anzahlung stellt jedoch keine rechtliche Verpflichtung dar, ebenso wie ihre Höhe zwischen den beiden Parteien frei ausgehandelt werden kann. Sprich, rechtlich besteht keine Verpflichtung dazu, fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Anzahlung zu leisten. Falls eine Anzahlung vereinbart wird, ist die auf das Anderkonto des Notars zu zahlen, nicht an den Käufer. Ich werde dies im Beitrag noch einmal genauer darstellen – merci für Deine Rückfrage.
      Viele Grüße, Hilke

  23. Liebe Hilke,

    ich bin heute über Deinen Blog „gestolpert“ – wirklich schön aufbereitet und sehr informativ 😊 Aktuell sind wir auf der Suche nach einem kleinen Häuschen in Südfrankreich und ich sammele zur Zeit Information zum Thema Immobilienerwerb in Frankreich.

    Was mir nicht so ganz klar ist, ob man zum Immobilienerwerb als EU-Bürger eigentlich im Vorfeld eine französische Steuernummer / Korrespondenzadresse in Frankreich (z.B.über einen Dienstleister/Anwalt) bzw. auch ein französisches Bankkonto benötigt.

    Ich weiß, dass in Spanien beispielsweise eine Steuernummer (NIE) für Ausländer Grundvoraussetzungen für einen Immobilienkauf ist, ebenso ein Konto bei einer spanischen Bank. Ist das in Frankreich auch so?

    Vielen Dank und herzliche Grüße aus dem Rheinland

    Michael

  24. Hallo Hilke, wir sind seit kurzem auf der Suche nach einer Immobilie in der Normandie. Wir haben jetzt schon öfter die Antwort vom Makler gehört „ein Angebot wurde akzeptiert“, wenn wir besichtigen wollten. Bedeutet der Kaufpreis also einen Vorschlag vom Verkäufer, den man mit einem Gegenangebot auch etwas nach unten korrigieren kann? oder ist es eher wie in Holland: Aufruf zum Überbieten? Wir wären für einen Hinweis dankbar. Liebe Grüße
    Anja und Thorsten

    1. Hallo Anja, der Kaufpreis ist- wie bei uns – die Preisvorstellung des Verkäufers, der meistens wenig Lust hat, nach unten zu korrigieren. Bei begehrten Objekten oder Lagen ist es üblich, ein höheres Angebot zu machen, wenn man die Immobilie unbedingt haben möchte. Der Makler sammelt Angebote und legt sie dem Verkäufer zur Auswahl vor. Viele Grüße, Hilke

      1. Bonjour Hilke,

        Ich habe ein kleines Haus 2022 in der Bretagne gekauft.. Nun ist es leider so das ich noch keine Rechnung über die Grundsteuer bekommen habe. In Deutschland gibt der Notar alle notwendigen Informationen an die Stadt u. Finanzamt weiter.. Ist das in Frankreoch anders ? Leider ist mein Französisch nicht so gut. Ich war vor ein paar Wochen beim Finanzamt und wollte dort dann alles zahlen, aber die haben mich im System nicht gefunden. Hast du eine Idee, was ich tun kann.. und mir vllt. erklären wie das normalerweise in Frankreich läuft ? Beste Grüße Laura

      2. Liebe Laura, normalerweise läuft es so, dass der Notar den Grundbucheintrag für Dich vornimmt. Sobald dies erfolgt ist, bekommst Du einige Wochen später (ja, es dauert etwas) die Aufforderung des Finanzamtes, die Taxe d’Habitation (da ändert sich gerade was) und die Taxe Foncière zu zahlen. Frag sonst bitte beim Notar nach. Viel Freude am und im neuen Haus! Herzlich, Hilke

  25. Ich finde es interessant, dass ein Notar auch in Frankreich Immobilien vermitteln darf. Gibt es noch weitere Bereiche, in die ein Notar gehen kann? Mich würde das interessieren, weil ich bald selbst mit einem Notart zu tun haben werde.

    1. Hallo Chris, in Frankreich hat der Notar („notaire“) eine wichtige Rolle im Rechtssystem und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben. Hier sind einige davon:

      Immobilientransaktionen: Der Notar ist in Frankreich für die Durchführung von Immobilientransaktionen zuständig. Dies umfasst die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse, die Erstellung und Unterzeichnung von Verträgen, die Einhaltung von Fristen und Vorschriften und die Abwicklung der Zahlungen.

      Erbrecht: Der Notar unterstützt die Erben bei der Regelung der Erbschaftsangelegenheiten. Er ist zuständig für die Überprüfung des letzten Willens und Testaments, die Verwaltung des Nachlasses und die Aufteilung des Vermögens.

      Gesellschaftsrecht: Der Notar wird häufig bei der Gründung von Unternehmen eingesetzt. Er unterstützt bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, der Registrierung des Unternehmens und der Einhaltung von Vorschriften.

      Familienrecht: Der Notar ist auch bei familiären Angelegenheiten wie Eheschließungen, Scheidungen, Adoptionen und Unterhaltsgeschäften tätig. Er hilft bei der Erstellung von Verträgen und bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

      Testamente und Vollmachten: Der Notar ist für die Erstellung von Testamenten und Vollmachten zuständig. Er berät bei der Auswahl der richtigen Art von Testament oder Vollmacht und sorgt für die rechtliche Einhaltung und Durchsetzbarkeit.
      Viele Grüße, Hilke

  26. Hallo zusammen,

    auch ich möchte mir gerne mein Traum vom Haus in Frankreich ermöglichen, ein Haus habe ich bereits in Aussicht :).Allerdings ist dieses auch Sanierungsbedürftig. Die Sprache spreche ich für Handwerker lange nicht gut genug. Hat jemand Ratschläge mit internationalen Firmen oder generelle Tips für Sanierungen?

    Viele Grüße
    Stefanie

    1. Liebe Stefanie,
      ich würde mal in den lokalen Facebook-Gruppen schauen, wo sich Dein Haus befindet – gerade die Briten sind dort extrem gut vernetzt. Und oftmals hervorragende Handwerker. Toi, toi, toi, Hilke

    2. Hallo
      Wir haben ein Haus bauen lassen in der Bretagne. Wir sind sehr gut damit gefahren, indem wir eine ortsansässige, einheimische Baufirma damit beauftragten. Zuvor haben wir auch Leute aus dem Dorf gefragt, mit wem sie den bauen würden, dass kann man heute auch via Facebook. Fast jede Gemeinde hat eine Gruppe : Du bist von…. Auch auf der Gemeinde bekommt man Auskunft. Bei einer Renovation würde ich das auch so machen. Wir sind damit nicht nur sehr gut gefahren, unsere Erwartungen wurden um vielfaches übertroffen. Dazu muss ich sagen, dass das Haus von den Planung bis zum Dach von der selben Firma gebaut wurde. Für Wasser und Strom kam eine weitere dazu. Das wars!

  27. eine wirklich sehr informative Site. Herzlichen Dank. Nun frage ich mich, was man an Hauswartkosten rechnen muss. Wir stellen uns vor, dass eine regelmässige Begehung des Hauses, (falls nicht vermietet) übernommen werden sollte sowie Schlüsselabgabe, Empfang der Mieter, bereitstellen von Wasser, Klopapier usw. Gibt es allenfalls einen Verein oder Verband von ausgewanderten Deutschen, die solche Tätigekeiten gerne übernehmen?

    1. Hallo Esther, danke für Deine Nachfrage. Die Kosten sind sehr variabel und abhängig von der Größe, Lage und Ausstattung des Objekts. Und ja, es gibt Deutsche, die vor Ort leben und dies anbieten. Sie sind sehr oft auf Facebook präsent bzw. in Facebook-Gruppen. In den Dörfern wissen es auch die Bar-Cafés, Maison de la Presse, die Mairie oder andere Zugereiste mit Zweitwohnsitzen. Viel Erfolg bei der Suche, Hilke

  28. Hallo Zusammen,
    wir möchten unser Haus in St. Martin in Kürze verkaufen. Um die ‚plus value‘ Steuer etwas zu senken, kann man Kosten absetzen. Kann mir jemand sagen, welche Kosten das sind? Wir haben in den vergangenen Jahren investiert in Einrichtung und das Objekt selbst. Außerdem haben wir erhebliche Ausgaben für die Wiederherstellung nach dem Hurrikan Irma in 2017 gehabt.
    Viele Grüße
    Anja

    1. Liebe Anja, leider biete ich keine professionelle Immobilienberatung für Unternehmen an, das große komplexe Thema übersteigt meine Möglichkeiten innerhalb des Blogs, sorry! Aber vielleicht hat ja jemand unter den Mitleser:innen und Hauseigentümer:innen einen Tipp? Merci in die große Runde, Hilke

  29. Hallo zusammen
    Ich habe eine kurze Frage. Ich brauche Hilfe beim Hauskauf bzw. der Haussuche in Bretagne. Kennen Sie jemanden, der solche Dienstleistung anbietet? Ich habe 2 Kontakte (haus-kaufen-bretagne.com und mamaisonenbretagne.com) unter Kommentaren gefunden, aber leider antworten sie mir nicht. Sehr komisch. Oder vielleicht liegt es daran, weil sie nur deutsche Kunden bzw. Kunden aus der EU nehmen? Ich bin aber aus der Schweiz.
    Schöne Festtage wünsche ich Ihnen.
    Freundliche Grüsse aus der Schweiz
    Markus

    1. Lieber Markus, ich gebe die Frage mal in die Runde. Ich denke, derzeit sind viele schon im Weihnachtsurlaub – ich würde es ab 7.1. wieder mit Anfragen versuchen. Frohe Festtage, Hilke Maunder

      1. Liebe Hilke, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihnen wünsche ich auch schöne Festtage und einen guten Rutsch. Freundliche Grüsse. Markus

    2. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht 2021 mit dem Makler : Patrick Le Berre : „L‘Adresse“ in Fouesnant, Süd Finistère. Bei allen Formalitäten wurden wir gut begleitet. Allerdings sollte man französisch können, aber als Schweizer dürfte das kein Problem sein. Auf der Website werden die Objekte angezeigt. Außerdem gibt’s es die Seite Bien-ici , sehr übersichtlich zum auf Karten nach Objekten und Preisen suchen. Viel Glück !

    3. Hallo
      An Schweizer Kunden kann es nicht liegen. Da gelten für einen Hausverkauf gleiche Bedingungen wie für alle anderen. Vielleicht hast du die Möglichkeit vor Ort eine Agentur zu besuchen? Die gibt es praktisch in jedem Ort. Empfehlen kann ich dir auch Facebook Gruppen von der Bretagne, die können oft sehr gut (und schnell) helfen.

    4. Hallo Markus
      Hast du in der Zwischenzeit ein Haus in der Bretagne gefunden?
      Ich komme auch aus der Schweiz und habe vor vier Jahren ein Haus in der Nähe von Kerlouan gekauft.
      In dieser Gegend gibt es die Agenturen: Habasque Immobilie, Cote Particuliers Lesneven, Cabinet Kerjean…
      Bei der Suche gab ich jeweils den Ort ein wo ich etwas suchte. Auch unter http://www.leboncoin.fr gibt es Angebote.
      Schönen Tag und freundliche Grüsse
      Maya

    5. Hallo Markus
      Bin heute wieder einmal ins Facebook und sah den Artikel, Haus kaufen in Frankreich, von Heike Mauder.
      Super Beitrag!
      Hast du schon ein Haus gefunden?
      Ich habe vor vier Jahren in Kerlouan ein Haus gekauft. In dieser Gegend gibt es die Agenturen, Habasque Immobilier, Particullier, Cabinet Kerjean….. auch auf http://www.leboncoin.fr kann man Anbieter von Häusern finden.
      Einen schönen Tag und freundliche Grüsse
      Maya

  30. Tolle Informationen, vielen Dank. Wir wollen uns ein Haus in den Alpen kaufen, hatten aber bisher schon Pech bei der Besichtigung vom Holzwurm über Hausschwamm war leider alles dabei. Auch in dem Objekt in welches wir uns verliebt haben. Ein Bekannter der IRT ist mit zur zweiten Besichtigung gefahren und konnte uns hierbei helfen. Der Eigentümer wird das Objekt bezüglich des Holzwurms sanieren. Vielen Dank für die guten Tipps. Alles Gute für alle in der 2. oder neuen Heimat. Wir kommen im nächsten Jahr.

    1. Hallo Peter,
      ein altes Haus ohne Holzwurm zu finden, das wird nicht leicht! 🙂
      Wir haben vor fast 10 Jahren ein Haus im Burgund gekauft und waren auch verunsichert wegen Insektenfraß an Balken. Ein hinzugezogener Fachmann hat nur mit den Schultern gezuckt: Die gehen nur ins Weichholz, nicht ins Kernholz, hat er gemeint. So lange Eiche verwendet wurde und kein Nadelholz, sollte Holzwurm kein Problem sein. Der wirklich gefährliche Hausbock geht nicht an Eiche.
      Wir leben nun schon eine ganze Weile in friedlicher Koexistentz mit vielen Wurmlöchern in Möbeln und Balken (die meisten zum Glück nicht mehr bewohnt)…
      Sanierung bedeutet vermutlich das großzügige Verteilen von Xylamon, das finde ich, ehrlich gesagt, viel gruseliger.

  31. Liebe Hilke und liebe Leser,
    ich trage den Wunsch mir ein kleines Häuschen in Südfrankreich (Département Pyrénées-Orientales )zu kaufen.
    Wißt Ihr, ob und wie sich die Gesetzeslage in Frankreich bezüglich des Klimawandels geändert hat. Gibt es auch wie in Deutschland Auflagen für den Käufer, alte Heizsysteme zu sanieren bzw. bestimmten Bestimmungen anzupassen.
    Wenn ja, habt ihr links dazu? Wenn ich Informationen darüber bekommen könnte, wäre wunderbar.
    Liebsten Dank und herzliche Grüße

    Evelyn

    1. Hallo Evelyn, je nach Region und Département gibt es – neben staatlichen Förderungen – Anreize zum energieoptimierten Sanieren. Wie in Deutschland gelten dazu die EU-Vorgaben, die Deutschland als Mitglied in nationales Recht umgesetzt hat. Ähnliches gilt für Frankreich. Welche Hilfen es gibt, siehst Du hier: https://www.ecologie.gouv.fr/aides-financieres-renovation-energetique. Eine kommerzielle Seite stellt Pflichten und Hilfen ebenso vor: https://www.gererseul.com/actualites-immobilieres/renovation-energetique-obligations-proprietaires/. Beim Übersetzen hilft deepl.com. Jede Präfektur eines Département, oft auch schon die Mairie, bieten zu diesem sehr klomplexen Thema Beratungen an. Viele Grüße, Hilke

    2. Hallo Evelyn, wir hätten ein kleines Haus, das in der Nähe von Ceret ist. hast Du noch Interesse?
      Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen. LG Christiane

      1. Hallo.das kleine Haus in der Nähe von Ceret würde mich interessieren.
        Kannst du mir bitte auf meine E Mail Fotos und nähere Details senden. Liebe Grüsse Sabine Dissieux

  32. Herzlichen Dank für die wertvollen Tipps zum Hauskauf in Frankreich! Auch ich kann allen, die nach Frankreich oder lediglich in eine andere Stadt ziehen wollen, nur dazu raten, erst einmal Recherche vor Ort zu betreiben. Schließlich würde es sich mit der Zeit als sehr unvorteilhaft erweisen, wenn man erst nach dem Immobilienkauf feststellt, dass die Verkehrsanbindung und Einkaufsmöglichkeiten mangelhaft sind. Hat man schließlich ein paar potenzielle Immobilien gefunden, so sollte zunächst ermittelt werden, ob der angebotene Verkaufspreis in Bezug auf Zustand der Wohnung, Lage etc. auch angemessen ist.

  33. Hallo Allerseits,
    ich habe heute eine Immobilie in Südfrankreich
    gefunden. Und die deutsprechende! Immobilien-
    Maklerin beauftragt, den Vorvertrag aufzusetzen.
    Sie sicherte mir zu, alle nötigen Gutachten vor
    Abschluss des def. Kaufvertrages zu besorgen.
    Desweiteren meinte sie, wir könnten die
    gesamte Kaufabwicklung (außer dem Notar-
    termin für den endgültigen Kaufvertrag)
    digital ., d.h. per e-mail abwickeln! – Ist das
    korrekt? – oder muss ich da noch etwas
    beachten?? – Mein Angebot einer Anzahlung
    hat sie abgelehnt/ diese sei überhaupt nicht!
    nötig!? – ist das korrekt? – oder besteht
    dann die Gefahr, dass der Verkäufer vom
    Vorvertrag zurücktritt? / z.B. weil evtl. ein
    anderer Kaufinteressent einen höheren
    Kaufpreis bietet als ich!???
    Ich möchte die Immibilie in Südfrankreich
    nämlich unbedingt kaufen, da dies seit
    mehr als 30 Jahren mein „Lebenstraum „
    ist – und ich dafür sehr hart gearbeitet
    habe…
    Die entspr. Finanzierungszusage habe
    ich bereits von meinem unabhängigen!!
    Bankberater erhalten – da ich eine
    entspr. Hypothek auf mein bereits abbezahled
    Haus in Deutschland aufnehmen möchte.
    Der Verwendungszweck sei bei der
    bereits angefragten Hypothekenfinanzierung
    „frei“…
    Was muss ich also dennoch bei meinem
    geplanten Immobilienkauf in Südfrankreich
    beachten??
    Danke 🙏 für Euer Feedback
    Sonnige Grüsse aus St. Tropez/Cote d‘Azur
    Katrin

    1. Hallo Katrin, keine Sorge! Wenn Du den Vortrag abschließt (compromis de vente), dann kann Dich keiner verdrängen oder überbieten – dann bist Du die Glückliche. Anzahlungen sind unüblich – anders als in D. Ich freue mich, dass Du Deinen Traum jetzt vollenden kannst… und ähnlich ging es mir auch; auch ich habe mir meine Hütte im Süden sehr hart erspart und erarbeitet. Und bin jetzt froh, hier zu sein. Und ja, alles per Mail ist normal! Toi, toi, toi! Hilke

  34. Unabhängig davon, in welche Stadt man ziehen möchte, lohnt es sich in der Tat immer, sich mit den Verkehrs- und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort vertraut zu machen. Es empfiehlt sich, die persönlichen Kriterien, welche man an seinem Wunschhaus und dessen Lage hat, einem Immobilienmakler mitzuteilen. Seine Aufgabe ist es, Käufer und Verkäufer zueinander zu führen, was den Suchprozess deutlich beschleunigt.

  35. Liebe Hilke und alle Anderen,
    ich bin auf der Suche nach meinem Zweitwohnsitz in der Normandie oder Bretagne. Was mich etwas verwirrt ist dass (wenn ich das richtig verstehe) ich die Gutachten erst bekomme, wenn der Vorvertrag unterschrieben ist? Was aus meiner (vielleicht deutschen) Sicht ja nicht wirklich Sinn macht, da ich diese gerne hätte vor ich ein Angebot abgebe.
    Ist es tatsächlich so, dass dies erst nach Abgabe und Annahme des Angebots erfolgt?
    Und kann mir auch noch jemand sagen ob die Task forciere für einen Zweitwohnsitz identisch ist mit dem Hauptwohnsitz?

    Und liebe Heike, gerne würde ich dir virtuell was ausgeben, allerdings nicht über Paypal – geht das auch anders?

    viele Grüße
    Renate

    1. Liebe Renate,
      nein, so ist es nicht. Erst die Gutachten, dann der Vorvertrag. Im Vorvertrag sichert der Verkäufer zu, dass er verkauft – und der Käufer bestätigt den Wissen zum Kauf. Und kann dann nur mit triftigem Grund, z.B. geplatzte Finanzierung, zurücktreten.

      Vor Abschluss des Vorvertrages muss der Verkäufer dem Käufer folgende Dokumente vorlegen (Quelle: https://www.cec-zev.eu/de/themen/immobilien/immobilie-in-frankreich-kaufen/)

      Gutachten über Blei im Baumaterial („constat de risque d’exposition au plomb“ – CREP), wenn die Immobilie vor dem 1. Januar 1949 errichtet worden ist. Gültigkeit des Gutachtens: 1 Jahr, sofern Blei vorliegt. Liegt kein Blei vor: unbegrenzt gültig.
      Gutachten über Asbest im Baumaterial („état d’amiante“) für Gebäude, die vor 1997 erbaut wurden.
      Gutachten über bestehende Elektroinstallationen („état de l’installation intérieure d’électricité“), die älter als 15 Jahre sind. Gültigkeit des Gu-tachtens: 3 Jahre.
      Gutachten über bestehende Gasinstallationen („état de l’installation inté-rieure de gaz“), die älter als 15 Jahre sind. Gültigkeit des Gutachtens: 3 Jahre.
      In Regionen, in denen dies ein Problem darstellen könnte: Gutachtenzum Schädlingsbefall durch Termiten („état parasitaire relatif auxtermites“). Das Gutachten darf nicht älter als 6 Monate sein.
      Gutachten über Naturgefahren (z. B. Überschwemmungen), denen die Immobilie ausgesetzt sein könnte („état des risques et pollutions“ – R.N.T.E). Das Gutachten darf nicht älter als 6 Monate sein.
      Bescheinigung über die Energiebilanz der Immobilie („diagnostic de performance énergétique“ – D.P.E.). Gültigkeit des Gutachtens: 10 Jahre.
      Gutachten über den Zustand der Sickergrube, falls vorhanden („état de l’installation d’assainissement non collectif“). Das Gutachten darf nicht älter als 3 Jahre sein.
      In Regionen, in denen dies ein Problem darstellen könnte: Information oder ein Gutachten über das Risiko zum Befall durch den Echten Hausschwamm („diagnostic mérule“)
      Handelt es sich um den Erwerb von Miteigentum („acquisition de copropriété“), wie z. B. eine Wohnung als Teil eines Hauses, so muss vorgelegt werden:

      Die Teilungserklärung, die definiert, wem was gehört („règlement de copropriété“ und „état descriptif de division“),
      Information oder ein Gutachten über die Größe der Wohnfläche des erworbenen Miteigentums („diagnostic métrage loi Carrez“)
      die Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre („procès-verbaux des assemblées générales“),
      die Unterlagen der Hausverwaltung bezüglich der Instandhaltung des Gebäudes („carnet d’entretien“),
      die Hausordnung.
      Die zitierte Quelle bietet auch eine Immobiliensprechstunde in Kehl an, vielleicht ja hilfreich! Infos, wie Du meine Seite ohne PayPal unterstützen kannst, findest Du hier: https://meinfrankreich.com/mein-frankreich-unterstuetzen/ — da ist auch meine Kontonummer. Ganz herzlichen Dank und viel Erfolg bei der Suche nach einem zweiten Zuhause! Hilke

  36. Hallo zusammen,

    kann uns jemand einen Steuerberater und eventuell einen Rechtsanwalt bzw. Berater empfehlen, der sich auf die Hausberatung im Elsass spezialisiert hat?

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße

    Tatjana

  37. Hallo ihr Lieben, ich möchte gerne ein Haus in der Bretagne mieten ( keine Ferien) sondern komplett Ausstieg aus Deutschland, kennt jemand Portale wo man sich hinwenden kann? Sonnige Grüße Nadja

  38. Gut zu wissen, dass in Frankreich auch ein Notar Immobilien vermitteln kann. Mein Onkel möchte sich ein Grundstück in der Region von Saint Tropez kaufen und bebauen lassen. Er wird nach Notaren in dieser Region suchen, die unter anderem Immobilien vermitteln.

  39. Liebe Hilke, hallo Community,

    Diese Rubrick scheint mir am geeignetsten für folgende Frage:

    Wir werden im Finistere/Bretagne für einige Jahre ein Haus mieten. Kein Kauf! Es gibt eine Satelliten Schüssel für TV aber noch keinen Internetanschluss. Den brauchen wir aber. Glasfaserkabel für die Gegend ist erst in ca 2 Jahren verfügbar.
    Wie und wo kann man einen Zugang Internet beantragen? Über Satellit müsste es m.E.funktionieren. Leider komme ich beim Suchen im Netz nicht wirklich weiter.
    Bin für Tipps wirklich dankbar.

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Marina

    1. Liebe Marina, es gibt ja nicht nur Internet via Glasfaser, sondern ganz klassisch auch noch über Telefonkabel, sprich, Kupfer. In vielen abgelegenen Dörfern hier bei uns wird es so genutzt.Und dann gibt es auch noch WLAN-Boxen, die über Satellit das Netz ins Haus holen. Frag mal bei den frz. Anbietern wie Orange, SFR, Free oder Bouygues nach! Viele Grlück, Hilke

  40. Hallo Hilke,
    Beim Kauf unseres Hauses (2011) hat uns der Ratgeber „Immobilienerwerb in Frankreich“ von Klaus Gebel sehr geholfen und vor Enttäuschungen bewahrt. Dieses Buch kann ich sehr empfehlen. Preis der aktuellen Ausgabe: 35 €.
    Herzlichen Dank an dieser Stelle für diesen und alle anderen Artikel.

  41. Liebe Hilke
    vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel und deinen tollen Blog, den ich sehr gerne und regelmäßig besuche.
    Heute habe ich auch eine Frage.
    Wir schauen auch schon seit längerem nach einem Haus in
    Südfrankreich. In Immobilien Anzeigen liest man häufiger von Leichenschauhäusern, in der automatischen Übersetzung.
    Wie ist das zu verstehen? Sind das schon sehr alte Häuser?
    Vielleicht kannst du mir da weiterhelfen.
    Liebe Grüße Beate

  42. Toller Artikel mit allen wichtigen Infos, Danke Frau Maunder…das hätte mir auch früher viel geholfen. In der Zwischenzeit haben wir zum 3.Mal gekauft und 2x verkauft…zuletzt in einer Copropriete mit 10 lots. Da gibt es noch vieles weiteres zu beachten, eventuell jährliche Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt oder Ausbau der parties communes. Und vieles muss von der Copro genehmigt werden …. Sehr viel Bürokratie!!!!
    Ein Beitrag zum Thema Erbrecht wäre ganz toll…es gibt auch die Möglichkeit eine SCI mit 1000,- EUR zu gründen und dann vererbt man nur die Anteile nicht den ganzen Wert der Immobilie glaube ich…..ausserdem hat doch die EU eine Richtlinie erlassen, dass man als Deutscher auch nach deutschem Recht eine französische Immobilie vererben kann, meine ich….

    1. Hallo Herr Gauglitz, das Erbrecht ist ein großes Thema mit sehr vielen Fallstricken… wenn einer der Mitleser Lust hat, juristiischen Beistand beizusteuern, würde ich mich freuen… viele Grüße! Hilke Maunder

      1. Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) sieht vor dass das Recht des Ansitzstaats zur Anwendung kommt. Wenn Frankreich das (noch immer) anders handhabt, verstößt das gegen EU-Recht. Aus dem Deutsch-Französischen Vertrag zur Regelung von grenzüberschreitenden Erbaschaften (der Vorragn vor der EU-ErbVO hätte) ergibt sich auch ncihts anderes:

        https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2007-09-18-Frankreich-Abkommen-DBA-Erbschaftsteuern-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    2. wir haben als deutsches, kinderloses Ehepaar auch eine Immobilie in Frankreich. Anfänglich haben wir im Elsass einen Ehevertrag gemacht, der war aber später nicht mehr nötig, als die europäischen Richtlinien sagten, wir könnten als Europäer entscheiden, nach welchem Recht wir vererben möchten bzw. wo unser Hauptaufenthaltsort sei. Da wir also mit Hauptwohnsitz in Deutschland leben und da auch steuerpflichtig sind, gilt das deutsche Erbrecht.

      1. Hallo Cornelia,

        vielen Dank für die hilfreiche Info!

        Wir möchten ein Haus im Elsass kaufen, unseren Hauptwohnsitz aber in Deutschland behalten.

        Ist das tatsächlich möglich?

        Vielen Dank im Voraus!

        Viele Grüße

        Tatjana

      2. Hallo,
        mein Tipp wäre eine eindeutige Rechtswahl zum deutschen Recht. Die kann man entweder getrennt beurkunden lassen oder man nimmt sie als Klausel in sein Testament auf.

        Ohne Rechtswahl gilt nach der EU-ErbVO immer das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts, was im Einzelfall Auslegungssache bzw. ein Kristallisationspunkt für einen Rechtsstreit unter den Erben sein kann. Der gewöhnliche Aufenthalt kann sich schnell ändern, wenn man z.B. längere Zeit krank wird. Man darf den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz oder steuerlichen Wohnsitz verwechseln. Je nach Einzelfall können unterschiedliche Auslegungen zur Anwendung kommen.

  43. Hallo,
    wir gehören ja auch seit vergangenem Jahr zu stolzen Besitzern einer Immobilie in Frankreich. Im Vorfeld haben wir uns mit anderen, die diesen Schritt schon gegangen sind, ausgetauscht und uns wertvolle Tipps geholt (gerade auch in Sachen Erbrecht zum Beispiel). Außerdem hatten wir tolle Unterstützung durch Muriel Justaume und Mario Landes, die in der Bretagne Kaufwillige umfangreich bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützen und deren Hilfe ich nur wärmstens empfehlen kann. Mario ist Deutscher und Muriel spricht fließend deutsch. Muriel ist seit vielen Jahren in diesem Metier tätig und stand uns mit Rat und Tat zur Seite, hat uns zu den Notarterminen begleitet und auch bei der Anmeldung der Versorger etc. geholfen. Obwohl mein Französisch nicht das Schlechteste ist, war ich sehr froh, auf sie zählen zu können. Immobilienkauf ist generell ein Abenteuer, ein noch größeres im Ausland. Jeder Cent, den ich für Muriels und Marios Hilfe gezahlt habe, war bestens investiert! https://www.haus-kaufen-bretagne.com/
    Viel Erfolg bei der Verwirklichung eurer Träume!
    Saskia

    1. Hallo Saskia kennt ihr oder jemand anderes eine Person, die einen für ein Hauskauf in Südfrankreich unterstützen kann?
      Liebe Grüße Tobias

      1. Hallo Tobias, ich war lange nicht mehr in dieser Rubrik, daher die sehr späte Antwort. Leider kann ich dir in Südfrankreich niemanden nennen. Dennoch Bonne Chance! Liebe Grüße, Saskia

  44. Hallo Hilke,
    ich hab mal angefangen, die Erfahrungen bei Suche und Kauf unseres Hauses im Aveyron aufzuschreiben.
    Ist noch nicht viel und Bilder fehlen auch noch, aber es wird…

    Link: [url]http://motosite.over-blog.com/2021/03/unser-traumhaus.html[/url]

    Schöne Grüße,
    Bernhard
    P.S.: noch ein Tipp:
    Was ganz wichtig ist, wenn man ein passendes Objekt gefunden hat:
    Mal nach dem Ortsnamen und „inondation“ googeln.
    Da findet man ggf. alte Berichte von Überschwemmungen und anderen Naturkatastophen in der Gegend.

  45. Zu den lfd. Kosten beim Hauskauf :
    Da sollte man Stromkosten und Trinkwasserkosten nicht vergessen (da gibt’s laufende Fixkosten, auch ohne Verbrauch )….ach ja, die Klärgrube muss auch alle paar Jahre geleert werden….Gartenpflege und Kontrolle des Anwesens solle man auch nicht vergessen, wenn man einen netten Nachbarn hat, kann der da etwas aushelfen…und eine Hausversicherung für Elementarschäden ( Sturm, Feuer, Hagel …) ist oft anzuraten, aber nicht Pflicht….Da kommt dann schon was zusammen…aber man gönnt sich ja sonst nix…

    1. Danke, Stefan, merci! Ich hatte diese Kosten icht extra erwähnt, weil solche Kosten ja auch in anderen Ländern anfallen… werde ich nun doch auch noch ergänzen, merci!

  46. Sehr schoen und ausfuehrlich geschrieben. DANKE….Wir haben schon 4 Haeuser in F gekauft
    und alles ist perfekt abgelaufen. Nur sollte man sich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ueber das Erbrecht und die anfallenden Steuern beim evtl. Wiederverkauf informieren. Wenn das Kaufs-Dossier/ Vertrag beim Notar nicht korrekt aufgegleist wurde, kann es leider grosse, unerwartete Uebrraschungen geben da es diesbezeuglich Abweichungen zum deutschen Immobilienrecht gibt. Es gibt gute Moeglichkeiten, aber man muss sie VORHER in die Wege leiten. lieber einmal mehr zum Notar/ Steuerberater als dann „mauvaises surprises“ wo man doch eigentlich das Leben geniessen wollte. Voraus- Schauen fuer einen selbst oder/und die Erben ….viel Spass et bon séjour en France….

      1. Ja, das Erbrecht … da wir im Zuge des Hauskaufs auch mal unsere gesamten Angelegenheiten geregelt haben, war das auch ein Thema. Der hiesige Anwalt, bei dem wir das alles gemacht haben, hat sich extra mit einem französischen Kollegen ausgetauscht. Der Hauptunterschied ist wohl der, dass in Frankreich die Blutlinie bevorzugt wird, also ohne Testament die Kinder und nicht der Ehepartner erben, während das in Deutschland ja anders ist, auch was die Pflichtteile etc. angeht. Aber man kann immerhin wählen, welches Erbrecht im Todesfall angewendet werden soll. Wir haben das dann in unserem Testament festgelegt.

        Die Steuern beim Wiederverkauf sind auch so ein Thema. Hat man nur einen Zweitwohnsitz in Frankreich, werden auf den Gewinnanteil (also die Differenz zwischen gezahltem Kaufpreis und dem Wiederverkaufspreis) 30 % Steuern fällig. Zumindest erfährt man auf diesem Weg, was die Vorbesitzer ihrerseits beim Kauf bezahlt hatten, ist auch mal spannend ;-).

        Bises, Sylvie

      2. JA , eben deshalb muss sich ein Ausländer dessen bewusst sein. Aber auch der „plus value“ birgt seine Überraschungen beim Wiederverkauf , was viele nicht wissen….. ich versuche immer mit meinen TIP “ Il faut mieux prévenir que guérir “ anzuwenden…..prenez bien tous soin de vous. Restons moralement positifs et Covid négatifs….

      3. Liebe Hilke, vielen Dank für das Dossier! Vielleicht hast du einen Tipp für mich: ich habe ein Haus in der Auvergne geerbt, welches ich verkaufen möchte. Der Notar hat bereits einen Vorvertrag für einen Interessenten aufgesetzt, jedoch gab es keine Schätzung des Werts und die diagnostiques techniques sind auch noch nicht durchgeführt worden. Kannst du mir sagen, ob das Üblich ist?

      4. Hallo Hanna, die technischen Prüfungen sind bindender Teil des Kaufvertrages. Zu ihr gehören neben der Prüfung von Wasser- und Stromleitungen auch alle anderen möglichen Risiken, die mit dem Haus verknüpft sein könnten, beispielsweise die Lage in einem Erdbebengebiet. Zudem werden alle Häuser heute nach ihrer Energiefreundlichkeit bewertet. Du als Käufer bestimmst den Wert und Verkaufspreis des Hauses.
        Viel Erfolg beim Verkauf des Hauses ! Hilke

  47. Zur Wohnsteuer TH folgendes:
    Die Müllabfuhr ist oft NICHT dabei ! Da gibt es 2 Systeme, die Müllgebühr und die Müllsteuer….Die Müllgebühr wird extra ( nicht in der TH enthalten ) erhoben, man muß sie aber nur bezahlen, wenn man den Service auch nutzt…Mit der Müllgebühr gibt es dann oft Probleme bei Ferienhäusern, denn die werden radikal abkassiert mit hohen Fixkosten….obwohl man den Service kaum nutzt….Die TH müßte eigentlich NichtnutzungsSteuer heissen, denn zahlen müssen nur die Zweitwohnungs/Ferienhausbesitzer, bei Hauptwohnsitzen entfällt sie ja…..

  48. Hallo zusammen,weitere Infos zum Immobilien Erwerb in Frankreich gibt es bei der“Deutsch-schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz“. Dies ist eine Anwaltskanzlei in Waldshut-Tiengen. In deren Dossier für Frankreich haben wir damals wertvolle Infos gefunden. Kosten für ein Dossier 20,00€. Herzliche Grüße Joachim Stotz, momentan Xonrupt-Longemer.Bei weiteren Fragen einfach schreiben

  49. Liebe Hilke,

    wie all deine Artikel ist auch dieser ausführlich, informativ und sehr hilfreich für alle Kaufwilligen.

    Ich kann aus eigener Erfahrung nur an jeden, der eine Immobilie in Frankreich erwerben will, appellieren, sich dazu auf jeden Fall professionelle Hilfe zu holen. Das Immobilienrecht und die Abläufe sind doch sehr unterschiedlich im Vergleich zu Deutschland, und Fehler oder etwas zu übersehen oder nicht ganz sicher zu verstehen, kann teuer werden.

    Bei unserem Hauskauf in der Bretagne haben wir beste Erfahrungen gemacht mit Edwina Bihannic, die unter https://www.mamaisonenbretagne.com/de/home ihre Dienste speziell für Deutsche anbietet. Sie hilft auch schon bei der Haussuche, wenn man nicht genug Zeit vor Ort hat. Sie hat alles super in unserem Sinne geregelt und jederzeit ansprechbar. Sie hat den Preis für uns gut runtergehandelt, hat sich um alle Gutachten und Vertragsunterlagen gekümmert und war auch nach dem Kauf für uns da als es um Handwerker etc. ging.

    Auf jeden Fall ist ein Hauskauf im Ausland ein Abenteuer, das einen an manchen Stellen durchaus auch Nerven kostet, sich aber letztlich lohnt. Was ich z.B. nicht gedacht hätte: die Banken wollen/können eine französische Immoblie nicht als Sicherheit aktzeptieren, wenn man noch einen Teil des Kaufpreises als Darlehen benötigt. Wir mussten das gewünschte Darlehen über uns Haus in Deutschland absichern. Und das, obwohl wir beide sichere und durchaus gut bezahlte Jobs haben.

    Also wie gesagt: gut informieren und sich alle Unterstützung holen, die es gibt, dann steht dem Traum vom Eigenheim im Frankreich nichts im Wege :-).

    LG Sylvie, die gerade den Kaminbauer im und auf dem bretonischen Haus hat

  50. Vielen Dank. Ich hätte noch eine Frage: Ist es üblich beim Vortrag eine Anzahlung zu leisten und wenn ja, in welcher Höhe? Und ab wann muss ich als Käufer üblicherweise dem Notar den Kaufpreis überwiesen haben?
    Casy

    1. Hallo Casy, Pflicht ist eine Anzahlung nicht, üblich sind zehn Prozent des Kaufpreises – aber auch das ist Verhandlungssache. Viele Grüße, Hilke

    2. Hallo Casy,

      die Höhe der Anzahlung wir dim Vorvertrag festgelegt (bei uns waren es weniger als 10%). Der gesamte Kaufpreis muss vor dem Kauftermin beim Notar eingetroffen sein, sonst findet kein Kauf statt. Also genau nachschauen, was vereinbart wurde und lieber ein paar Tage früher überweisen. Was möglichst früh vorliegen muss, ist der Nachweis der Finanzierung durch die Bank. Das hat uns viele Nerven gekostet, da die Kompatibilität der beiden Systeme einfach stark zu wünschen übrig lässt. Auch die Kaufpreiszahlung an den Notar wird in Deutschland üblicherweise erst NACH dem endgültigen Vertragstermin überwiesen. Die Bank wollte also den unterzeichneten Kaufvertrag als Beleg, um den Kaufpreis auszuzahlen, und der Notar wollte die Auszahlung des Kaufpreises, um den Vertrag zu beurkunden. Schildbürgen in Europa, sage ich da nur. Erst nach vielen aufreibenden Telefonaten und Diskussionen in der Filiale vor Ort gelang es uns, einen Weg zu finden. Wir schrieben eine eidesstattliche Erklärung, in der wir die in Frankreich anders gelagerten Abläufe erklärten und auf Ehre und Gewissen schworen, dass das alles so ist und wir den beurkundeten Kaufvertrag nachreichen. Dazu die Terminbestätigung des Notars in Frankreich, und die Bank überwies das Geld gerade noch rechtzeitig. Besonders geärgert hat mich daran, dass das (wirklich überschaubare) Darlehen ja ohnehin mit der deutschen und nicht mit der französischen Immobilie abgesichert war. Also hätte es der Bank ja eigentlich völlig egal sein können, was wir mit dem Geld anfangen.

      Aber nützt ja nix, und letztlich hat es ja auch geklappt. Von dem Versuch, die Sache über eine französische Bank zu regeln, hatte uns Edwina, unsere Immobilienfachfrau vor Ort, abgeraten. Sie habe überhaupt nur einzelne Fälle gehabt, wo das klappte, und auch die hätten bis zu einem Jahr gebraucht, bis alles geklärt war – soviel Zeit hatten wir nicht und wollten wir auch nicht aufbringen.

      Liebe Grüße
      Sylvie

      1. Ich bin so froh, dass es für euch so gut geklappt hat!! Merci für Deine Infos! Bises vers la Bretagne! Hilke

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