
Es war das größte Abenteuer seit langem: mein zweites Zuhause in St-Paul-de-Fenouillet, einem 1.880-Einwohner-Städtchen im weiten Tag des Agly in den Pyrénées-Orientales. 2011 hatte ich mich bei einem Haustausch mit Mickey und Carl Odin, zwei Amerikanern aus Oregon, völlig in ihr 270 Jahre altes Häuschen im alten Ortskern verliebt.
Als ich 2014 im tiefsten Winter abends in Hamburg auf Facebook las, sie wollten sich vergrößern und daher ihr Haus verkaufen, schrieb ich spontan: Ich kauf’s! Was dann passierte, habe ich hier erzählt.
Viele haben mich seitdem gebeten, doch einmal einen kleinen Ratgeber zum Hauskauf in Frankreich zu verfassen. Le voilà, zusammengestellt nach bestem Wissen und Gewissen. Er gibt eine grobe Linie vor, ersetzt aber im konkreten Fall keine rechtliche Beratung.
Suchen & finden
Wie findet ihr in Frankreich euer Wunschhaus? Vor jeder Recherche nach einem passenden Objekt: Fahrt hin! Entdeckt die Region, die Stadt oder das Dorf, die Landschaft ringsum und die Menschen.
Blickt nicht mit den Augen eines begeisterten Urlaubers auf euren Wunschort, sondern ganz praktisch: Wie sieht es mit Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten aus? Ärzten, Geschäften, Kultur- und Sportangeboten? Gibt es eine déchetterie (Recyclinghof) und Handwerker vor Ort. Wie hoch sind die Abgaben in der Kommune? Wie sind Lärm- und Verkehrsbelastung? Wo wird demnächst wie, was, wo gebaut? Und fragt euch, ob ihr euch dort uach in zehn Jahren noch gut aufgehoben fühlen würdet
À vendre
À vendre – zu verkaufen: Solche Schilder schmücken allerorten in Frankreich Häuser, die zum Verkauf stehen. Nicht nur Makler und Vermittler hängen sie an Fenster und Balkone, sondern auch die Eigentümer. Ein Stück Pappe, beschriftet mit dickem Edding, muss da reichen.
Vendu heißt: verkauft – diese Immobilie ist nicht mehr auf dem Markt.
Immobilienmakler ( agent immobilier )
Der Makler hat in Frankreich weitreichende Aufgaben. Er
• vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer
• organisiert Besichtigungen
• und – das ist anders als bei uns – prüft die Seriosität eines Käufers. Fragen nach Gehaltsabrechnungen, Unterhaltszahlungen oder andere finanziellen Einkünften und Verpflichtungen sind daher durchaus üblich!
• darf wie der Notar einen Vorvertrag aufsetzen
Ihr könnt bei der Objektsuche nur einen Makler ( mandat exclusif ) oder mehrere Makler ( mandat simple / non exclusif ) beauftragen. Üblich ist, dass der Verkäufer, nicht der Suchende, einen Makler beauftragt.
Immobilien-Vermittler ( marchand de listes )
Kostengünstiger als ein Makler ist ein Immobilienvermittler. Er nimmt euer Gesuch auf und gibt euch –gegen Zahlung einer Gebühr – eine Liste mit Objekten, deren Ausstattungsmerkmale und Preise euren Suchkriterien entsprechen. Um Besichtigungen und etwaige Verträge müsst ihr euch selber kümmern.
Notar
Auch ein Notar ( notaire ) darf in Frankreich Immobilien vermitteln – und macht dies meist, wenn ein Eigentümer verstorben ist.
Internet
In Frankreich gibt es zig Online-Portale zur Hauskauf. Sie sind vom Grundaufbau sehr ähnlich und unterscheiden sich meist nur bei den Filterfunktionen und etwaigen regionalen Schwerpunkten.
Logi-Immo gehört zu den ganz großen Maklerbüros in Frankreich und bewirbt seine Objekte nicht nur in kostenlosen Broschüren, die allerorten ausliegen, sondern auch online.
Von privat an privat ist das Motto der Hauskauf-Portale De Particulier à Particulier (www.pap.fr) und Entre Particuliers (www.entreparticuliers.com).
Um ein Gefühl für Immobilienpreise in Frankreich zu erhalten, besucht zum Auftakt die Webseite von www.meilleursagents.com.
Auf der carte des prix könnt ihr für jede Kommune die Preise sehen Ebenfalls aufgezeigt wird die Preisentwicklung von Ort und Département in den letzten Jahren.



Beliebte Immobilienportale in Frankreich
• www.fnaim.fr
• www.paruvendu.fr
• https://immobilier.lefigaro.fr
Immobilien bieten auch diese Kleinanzeigen-Portale an:
• www.topannonces.fr
• www.leboncoin.fr
Vorvertrag
Ihr habt euer Wunschhaus gefunden? Dann wird es Zeit für den Vorvertrag. In Frankreich gibt es davon zwei Arten:
• promesse unilatérale de vente
• compromis de vente, auch promesse synallagmatique de vente genannt.
Die promesse unilatérale de vente
Diese Art des Vorvertrages ist selten geworden – denn er bindet nur den Verkäufer. Jener verpflichtet sich einseitig, die Immobilie zum vereinbarten Preis zu verkaufen.
Der compromis de vente
Häufiger ist der compromis de vente, bei dem beide Seiten eine Verpflichtung eingehen. Der Verkäufer erklärt schriftlich, sein Objekt zum vereinbarten Preis zu verkaufen – der Käufer, jene zu den vereinbarten Konditionen zu erwerben.
Der Vorvertrag wird von beiden Parteien unterschrieben. Wichtig: Jede Seite des Vertrages müssen Käufer und Verkäufer mit ihrem Kürzel beziehungsweise mit den Anfangsbuchstaben ihres Vor- und Nachnamens ( paraphe ) abzeichnen. Die Unterschriften müssen nicht vor Ort beim Notar erfolgen, sondern können auf dem Postweg ausgetauscht werden.
Das muss in den Vorvertrag
Jede Art von Vorvertrag muss enthalten
• Kontaktdaten von Käufer und Verkäufers
• sämtliche Angaben zum Objekt: Adresse, Größe, Umfang, Ausstattung, ferner ggf. vorhandene Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise ein Wegerecht
• Frist bis zur Unterzeichnung des Hauptvertrages
• Datum der Eigentums-/Schlüsselübergabe
• bei Makler/Notar: Höhe der Provision und Angabe, wer die Courtage zahlt
• Rückstritt-Bedingungen (conditions suspensives): In Frankreich gesetzlich geregelt ist beim Immobilienkauf das Rücktrittsrecht nur, wenn eine Finanzierung platzt. Mitunter macht es jedoch Sinn, weitere aufschiebende Bedingungen zu vereinbaren. Diese könnten beispielsweise auch Auflagen von Baubehörden sein (wichtig bei alten Gebäuden).
• Kaufpreis und Zahlungen: wann ist wieviel zu zahlen? Üblich ist eine Anzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises bei Abschluss des compromis de vente.
Nach Abschluss des compromis de vente habt ihr ein Widerspruchsrecht. Achtung: Dieses Recht steht euch nicht zu, wenn ihr ein unbebautes Grundstück außerhalb eines Wohngebietes (hors lotissement) gekauft habt!
Achtung! Der compromis de vente stellt ein „gegenseitiges Verkaufsverspechen“ dar und ist damit bindend. Anders als in Deutschland braucht es weder eine notarielle Beurkundung noch den Eintrag ins Grundbuch. Ist das siebentägige Rücktrittsrecht verstrichen, ist der Kauf rechtsgültig.
Gutachten
Vor dem Abschluss des Vorvertrages stehen zahlreiche Gutachten. Die Kosten dieser diagnostiques techniques trägt üblicherweise der Verkäufer.
- Blei im Baumaterial ( constat de risque d’exposition au plomb – CREP ): für alle Häuser, die vor dem 1. Januar 1949 erbaut wurde
- Asbest im Baumaterial ( état d’amiante ): Pflicht für alle Häuser, die vor Juli 1997 gebaut wurden.
- Bestehende Elektroinstallationen ( état de l‘installation intérieure d‘électricité ): Pflicht für alle Stromleitungen, die älter als 15 Jahre sind.
- Bestehende Gasinstallationen ( état de l’installation intérieure de gaz ): Pflicht für alle Gasleitungen, als 15 älter als 15 Jahre sind.
- Naturgefahren ( état des risques et pollutions ): Drohen Überschwemmungen, Erdbeben oder ähnliches im Gebiet der Immobilie?
- Energiebilanz der Immobilie (diagnostic de performance énergétique – D.P.E.)
- Nur in Regionen, die es betrifft: Schädlingsbefall durch Termiten ( état parasitaire relatif aux termites ) bzw. durch echten Hausschwamm ( diagnostic mérule )
Wenn ihr eine Wohnung in einer Anlage oder als Teil eines Hauses erwerbt, müssen euch für solch eine acquisition de copropriété noch folgende Dokumente vorgelegt werden:
• Teilungserklärung ( règlement de copropriété ). Sie legt fest, was wem gehört ( état descriptif de division )
• Gutachten zur Größe des erworbenen Miteigentums ( diagnostic métrage loi Carrez )
• Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre ( procès-verbaux des assemblées générales )
• Nachweise zur Instandhaltungsmaßnahmen ( carnet d’entretien )
• Hausordnung
Hauptvertrag
Rund zwei, drei Monate später ist alles bereit für die Unterzeichung des Hauptvertrages ( contrat de vente définitif ). Er macht euch zum neuen Hausherrn. Die Grundbuch-Eintragung danach ist reine Formsache.
Der Abschluss des Hauptvertrages erfolgt stets beim Notar. Alle Notare des Landes dürfen frankreichweit tätig werden und sind nicht an Amtsbezirke gebunden. Es ist in Frankreich üblich und erlaubt, dass jede Partei einen eigenen Notar nimmt, um den Kauf abzuwickeln. Welche französischen Notare deutsch sprechen, seht ihr in dieser Liste.
Der Notar überweist die vollständige Kaufsumme erst dem Eigentümer, wenn ihr als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid. Das ist meist rund einen Monat nach Abschluss des Kaufvertrages der Fall.
Tipp
Ein Notarvertrag kann heutzutage auch digital zustande kommen. Das regelt in Frankreich das „elektronische Urkundengesetz“ oder EAA. Das elektronische Dokument besitzt den gleichen Beweiswert hat wie ein Papierdokument (Artikel 1366 des Zivilgesetzbuches).
Wie beglaubigt der Notar die elektronische Urkunde (EAA)?
Der Notar, der die Urkunde erhält, identifiziert sich dank des Real-Schlüssels, der das gleiche Format wie ein USB-Stick hat. Dieser Schlüssel ist für ihn persönlich und ermöglicht es ihm, die Urkunde wie auf Papier durch Unterschrift und Stempel zu beglaubigen.
Was ist mit der elektronischen Urkundenrolle (EAA)?
Als Kunde erhaltet ihr ein Papierzertifikat des Kaufvertrags wie bei einer traditionellen Unterschrift sowie, auf Wunsch, eine digitale Kopie des elektronischen Kaufvertrags.
Wie wird die elektronische öffentliche Urkunde (EAD) gespeichert?
Nach der Unterzeichnung wird das Dokument aufgezeichnet, verschlüsselt und über das Netzwerk des Notars an die Zentrale Elektronische Registratur des Notars (MICEN) gesendet, zu der nur der unterzeichnende Notar Zugang hat. Von diesem Platz aus kann er die Urkunde und ihre Anlagen jederzeit abrufen und Kopien ausstellen.
Kosten und Gebühren
Notargebühren
Auch in Frankreich richten die Kosten für den Notar nach einer Gebührentabelle. Die Beurkundung des Hauptvertrages kostet meist 1 % vom Kaufpreis. Weitere Dienstleistungen werden extra berechnet.
Grunderwerbsteuer
Die droits de mutation sind eine Steuer, die der Staat beim Kauf der Immobilie erhebt.
Katastersteuer
Die taxe de publicité foncière deckt die Kosten für den Grundbucheintrag.
Neu oder gebraucht?
Der Kauf eines Neubaus ist von den Gebühren her günstiger als die Kosten von Häusern, die bereits bewohnt wurden. Bei gebrauchten Immobilien belaufen sich die Gesamtkosten für Notar und Steuern auf rund 7 bis 8 Prozent, bei Neubauten auf 2 bis 3 Prozent des Kaufpreises. Gezahlt werden sie grundsätzlich vom Käufer, nicht vom Verkäufer.
Achtung! Beim Kauf von neuen Immobilien wird eine 20%ige Mehrwertsteuer (taxe sur la valeur ajoutée – TVA) fällig. Steht hinter dem Kaufpreis h.t. (hors taxe) müsst ihr sie noch dazurechnen. Beim Kürzel TTC ( toutes taxes comprises ) ist sie bereits in den Kaufpreis eingerechnet.
Das kostet eure (Zweit-)Immobilie
Mit welchen laufenden Kosten müsst ihr rechnen, wenn ihr in Frankreich in eurem neuen Zuhause lebt?
Wohnsteuer
Die taxe d’habitation ist eine lokale Steuer, die je nach Département und Kommune unterschiedlich hoch ist und u.a. die Kosten der Müllabfuhr und Straßenreinigung abdeckt. Sie ist von demjenigen zu zahlen, der am Stichtag 1. Januar bewohnt. Alle, die mit Hauptwohnsitz in Frankreich leben, sollen künfitg keine Wohnsteuer mehr zahlen müssen.
• www.economie.gouv.fr/particuliers/taxe-habitation#
Rundfunkgebühr
Gemeinsam mit der Wohnsteuer wurrden die Rundfunkgebühren als contribution à l’audiovisuel public (CAP) eingezogen. Seit 2023 ist keine Rundfunkgebühr in Frankreich mehr zu zahlen!
• www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F88
Grundsteuer
Die taxe foncière sur les propriétés bâties ist eine jährliche lokale Steuer, die alle Eigentümer, Erbpacht- oder Nießbrauchsberechtigten zum 1. Januar eines Jahres zu zahlen haben. Auch sie fällt je nach Département und Kommune unterschiedlich hoch aus.
• www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F59
Sonstige Kosten
Hinzu kommen noch all die Kosten, die mit jedem Haus verbunden sind: Strom und / oder Gas, Wasser, Versicherungen und ähnliche Ausgaben.
Euer Haus im Todesfall
Bitte denkt bereits schon beim Kauf der Immobilie daran, was nach eurem Tod mit dem Haus ggf. geschehen soll. Traditionell bevorzugt das französische Erbrecht die Blutslinie, sprich, die Kinder. Das EU-Recht indes ermöglicht auch, das Ehegatten und Lebenspartner erben. Nähere Infos dazu holt bitte bei einem Anwalt oder Notar ein.
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Hallo Hilke, wir sind seit kurzem auf der Suche nach einer Immobilie in der Normandie. Wir haben jetzt schon öfter die Antwort vom Makler gehört „ein Angebot wurde akzeptiert“, wenn wir besichtigen wollten. Bedeutet der Kaufpreis also einen Vorschlag vom Verkäufer, den man mit einem Gegenangebot auch etwas nach unten korrigieren kann? oder ist es eher wie in Holland: Aufruf zum Überbieten? Wir wären für einen Hinweis dankbar. Liebe Grüße
Anja und Thorsten
Hallo Anja, der Kaufpreis ist- wie bei uns – die Preisvorstellung des Verkäufers, der meistens wenig Lust hat, nach unten zu korrigieren. Bei begehrten Objekten oder Lagen ist es üblich, ein höheres Angebot zu machen, wenn man die Immobilie unbedingt haben möchte. Der Makler sammelt Angebote und legt sie dem Verkäufer zur Auswahl vor. Viele Grüße, Hilke
Ich finde es interessant, dass ein Notar auch in Frankreich Immobilien vermitteln darf. Gibt es noch weitere Bereiche, in die ein Notar gehen kann? Mich würde das interessieren, weil ich bald selbst mit einem Notart zu tun haben werde.
Hallo Chris, in Frankreich hat der Notar („notaire“) eine wichtige Rolle im Rechtssystem und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben. Hier sind einige davon:
Immobilientransaktionen: Der Notar ist in Frankreich für die Durchführung von Immobilientransaktionen zuständig. Dies umfasst die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse, die Erstellung und Unterzeichnung von Verträgen, die Einhaltung von Fristen und Vorschriften und die Abwicklung der Zahlungen.
Erbrecht: Der Notar unterstützt die Erben bei der Regelung der Erbschaftsangelegenheiten. Er ist zuständig für die Überprüfung des letzten Willens und Testaments, die Verwaltung des Nachlasses und die Aufteilung des Vermögens.
Gesellschaftsrecht: Der Notar wird häufig bei der Gründung von Unternehmen eingesetzt. Er unterstützt bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, der Registrierung des Unternehmens und der Einhaltung von Vorschriften.
Familienrecht: Der Notar ist auch bei familiären Angelegenheiten wie Eheschließungen, Scheidungen, Adoptionen und Unterhaltsgeschäften tätig. Er hilft bei der Erstellung von Verträgen und bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Testamente und Vollmachten: Der Notar ist für die Erstellung von Testamenten und Vollmachten zuständig. Er berät bei der Auswahl der richtigen Art von Testament oder Vollmacht und sorgt für die rechtliche Einhaltung und Durchsetzbarkeit.
Viele Grüße, Hilke
Hallo zusammen,
auch ich möchte mir gerne mein Traum vom Haus in Frankreich ermöglichen, ein Haus habe ich bereits in Aussicht :).Allerdings ist dieses auch Sanierungsbedürftig. Die Sprache spreche ich für Handwerker lange nicht gut genug. Hat jemand Ratschläge mit internationalen Firmen oder generelle Tips für Sanierungen?
Viele Grüße
Stefanie
Liebe Stefanie,
ich würde mal in den lokalen Facebook-Gruppen schauen, wo sich Dein Haus befindet – gerade die Briten sind dort extrem gut vernetzt. Und oftmals hervorragende Handwerker. Toi, toi, toi, Hilke
eine wirklich sehr informative Site. Herzlichen Dank. Nun frage ich mich, was man an Hauswartkosten rechnen muss. Wir stellen uns vor, dass eine regelmässige Begehung des Hauses, (falls nicht vermietet) übernommen werden sollte sowie Schlüsselabgabe, Empfang der Mieter, bereitstellen von Wasser, Klopapier usw. Gibt es allenfalls einen Verein oder Verband von ausgewanderten Deutschen, die solche Tätigekeiten gerne übernehmen?
Hallo Esther, danke für Deine Nachfrage. Die Kosten sind sehr variabel und abhängig von der Größe, Lage und Ausstattung des Objekts. Und ja, es gibt Deutsche, die vor Ort leben und dies anbieten. Sie sind sehr oft auf Facebook präsent bzw. in Facebook-Gruppen. In den Dörfern wissen es auch die Bar-Cafés, Maison de la Presse, die Mairie oder andere Zugereiste mit Zweitwohnsitzen. Viel Erfolg bei der Suche, Hilke
Hallo Zusammen,
wir möchten unser Haus in St. Martin in Kürze verkaufen. Um die ‚plus value‘ Steuer etwas zu senken, kann man Kosten absetzen. Kann mir jemand sagen, welche Kosten das sind? Wir haben in den vergangenen Jahren investiert in Einrichtung und das Objekt selbst. Außerdem haben wir erhebliche Ausgaben für die Wiederherstellung nach dem Hurrikan Irma in 2017 gehabt.
Viele Grüße
Anja
Liebe Anja, leider biete ich keine professionelle Immobilienberatung für Unternehmen an, das große komplexe Thema übersteigt meine Möglichkeiten innerhalb des Blogs, sorry! Aber vielleicht hat ja jemand unter den Mitleser:innen und Hauseigentümer:innen einen Tipp? Merci in die große Runde, Hilke
Hallo zusammen
Ich habe eine kurze Frage. Ich brauche Hilfe beim Hauskauf bzw. der Haussuche in Bretagne. Kennen Sie jemanden, der solche Dienstleistung anbietet? Ich habe 2 Kontakte (haus-kaufen-bretagne.com und mamaisonenbretagne.com) unter Kommentaren gefunden, aber leider antworten sie mir nicht. Sehr komisch. Oder vielleicht liegt es daran, weil sie nur deutsche Kunden bzw. Kunden aus der EU nehmen? Ich bin aber aus der Schweiz.
Schöne Festtage wünsche ich Ihnen.
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
Markus
Lieber Markus, ich gebe die Frage mal in die Runde. Ich denke, derzeit sind viele schon im Weihnachtsurlaub – ich würde es ab 7.1. wieder mit Anfragen versuchen. Frohe Festtage, Hilke Maunder
Liebe Hilke, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ihnen wünsche ich auch schöne Festtage und einen guten Rutsch. Freundliche Grüsse. Markus
Lieber Markus, auch Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich schöne Festtage! Beste Grüße, Hilke Maunder
Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht 2021 mit dem Makler : Patrick Le Berre : „L‘Adresse“ in Fouesnant, Süd Finistère. Bei allen Formalitäten wurden wir gut begleitet. Allerdings sollte man französisch können, aber als Schweizer dürfte das kein Problem sein. Auf der Website werden die Objekte angezeigt. Außerdem gibt’s es die Seite Bien-ici , sehr übersichtlich zum auf Karten nach Objekten und Preisen suchen. Viel Glück !
Vielen lieben Dank für die Information.
Tolle Informationen, vielen Dank. Wir wollen uns ein Haus in den Alpen kaufen, hatten aber bisher schon Pech bei der Besichtigung vom Holzwurm über Hausschwamm war leider alles dabei. Auch in dem Objekt in welches wir uns verliebt haben. Ein Bekannter der IRT ist mit zur zweiten Besichtigung gefahren und konnte uns hierbei helfen. Der Eigentümer wird das Objekt bezüglich des Holzwurms sanieren. Vielen Dank für die guten Tipps. Alles Gute für alle in der 2. oder neuen Heimat. Wir kommen im nächsten Jahr.
Hallo Peter, viel Glück bei der Sanierung!
Hallo Peter,
ein altes Haus ohne Holzwurm zu finden, das wird nicht leicht! 🙂
Wir haben vor fast 10 Jahren ein Haus im Burgund gekauft und waren auch verunsichert wegen Insektenfraß an Balken. Ein hinzugezogener Fachmann hat nur mit den Schultern gezuckt: Die gehen nur ins Weichholz, nicht ins Kernholz, hat er gemeint. So lange Eiche verwendet wurde und kein Nadelholz, sollte Holzwurm kein Problem sein. Der wirklich gefährliche Hausbock geht nicht an Eiche.
Wir leben nun schon eine ganze Weile in friedlicher Koexistentz mit vielen Wurmlöchern in Möbeln und Balken (die meisten zum Glück nicht mehr bewohnt)…
Sanierung bedeutet vermutlich das großzügige Verteilen von Xylamon, das finde ich, ehrlich gesagt, viel gruseliger.
Der Beitrag war sehr informativ und hat mir sehr geholfen. Vielen Dank!
das freut mich, danke!
Liebe Hilke und liebe Leser,
ich trage den Wunsch mir ein kleines Häuschen in Südfrankreich (Département Pyrénées-Orientales )zu kaufen.
Wißt Ihr, ob und wie sich die Gesetzeslage in Frankreich bezüglich des Klimawandels geändert hat. Gibt es auch wie in Deutschland Auflagen für den Käufer, alte Heizsysteme zu sanieren bzw. bestimmten Bestimmungen anzupassen.
Wenn ja, habt ihr links dazu? Wenn ich Informationen darüber bekommen könnte, wäre wunderbar.
Liebsten Dank und herzliche Grüße
Evelyn
Hallo Evelyn, je nach Region und Département gibt es – neben staatlichen Förderungen – Anreize zum energieoptimierten Sanieren. Wie in Deutschland gelten dazu die EU-Vorgaben, die Deutschland als Mitglied in nationales Recht umgesetzt hat. Ähnliches gilt für Frankreich. Welche Hilfen es gibt, siehst Du hier: https://www.ecologie.gouv.fr/aides-financieres-renovation-energetique. Eine kommerzielle Seite stellt Pflichten und Hilfen ebenso vor: https://www.gererseul.com/actualites-immobilieres/renovation-energetique-obligations-proprietaires/. Beim Übersetzen hilft deepl.com. Jede Präfektur eines Département, oft auch schon die Mairie, bieten zu diesem sehr klomplexen Thema Beratungen an. Viele Grüße, Hilke
Hallo Evelyn, wir hätten ein kleines Haus, das in der Nähe von Ceret ist. hast Du noch Interesse?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen. LG Christiane
Hallo.das kleine Haus in der Nähe von Ceret würde mich interessieren.
Kannst du mir bitte auf meine E Mail Fotos und nähere Details senden. Liebe Grüsse Sabine Dissieux
Herzlichen Dank für die wertvollen Tipps zum Hauskauf in Frankreich! Auch ich kann allen, die nach Frankreich oder lediglich in eine andere Stadt ziehen wollen, nur dazu raten, erst einmal Recherche vor Ort zu betreiben. Schließlich würde es sich mit der Zeit als sehr unvorteilhaft erweisen, wenn man erst nach dem Immobilienkauf feststellt, dass die Verkehrsanbindung und Einkaufsmöglichkeiten mangelhaft sind. Hat man schließlich ein paar potenzielle Immobilien gefunden, so sollte zunächst ermittelt werden, ob der angebotene Verkaufspreis in Bezug auf Zustand der Wohnung, Lage etc. auch angemessen ist.
Hallo Allerseits,
ich habe heute eine Immobilie in Südfrankreich
gefunden. Und die deutsprechende! Immobilien-
Maklerin beauftragt, den Vorvertrag aufzusetzen.
Sie sicherte mir zu, alle nötigen Gutachten vor
Abschluss des def. Kaufvertrages zu besorgen.
Desweiteren meinte sie, wir könnten die
gesamte Kaufabwicklung (außer dem Notar-
termin für den endgültigen Kaufvertrag)
digital ., d.h. per e-mail abwickeln! – Ist das
korrekt? – oder muss ich da noch etwas
beachten?? – Mein Angebot einer Anzahlung
hat sie abgelehnt/ diese sei überhaupt nicht!
nötig!? – ist das korrekt? – oder besteht
dann die Gefahr, dass der Verkäufer vom
Vorvertrag zurücktritt? / z.B. weil evtl. ein
anderer Kaufinteressent einen höheren
Kaufpreis bietet als ich!???
Ich möchte die Immibilie in Südfrankreich
nämlich unbedingt kaufen, da dies seit
mehr als 30 Jahren mein „Lebenstraum „
ist – und ich dafür sehr hart gearbeitet
habe…
Die entspr. Finanzierungszusage habe
ich bereits von meinem unabhängigen!!
Bankberater erhalten – da ich eine
entspr. Hypothek auf mein bereits abbezahled
Haus in Deutschland aufnehmen möchte.
Der Verwendungszweck sei bei der
bereits angefragten Hypothekenfinanzierung
„frei“…
Was muss ich also dennoch bei meinem
geplanten Immobilienkauf in Südfrankreich
beachten??
Danke 🙏 für Euer Feedback
Sonnige Grüsse aus St. Tropez/Cote d‘Azur
Katrin
Hallo Katrin, keine Sorge! Wenn Du den Vortrag abschließt (compromis de vente), dann kann Dich keiner verdrängen oder überbieten – dann bist Du die Glückliche. Anzahlungen sind unüblich – anders als in D. Ich freue mich, dass Du Deinen Traum jetzt vollenden kannst… und ähnlich ging es mir auch; auch ich habe mir meine Hütte im Süden sehr hart erspart und erarbeitet. Und bin jetzt froh, hier zu sein. Und ja, alles per Mail ist normal! Toi, toi, toi! Hilke
Es ist ein Traum von mir, in Frankreich ein Haus zu besitzen! Wenn das so weit ist, werde ich die Tipps mir gerne zu Herzen nehmen.
Lg Alisa
Liebe Alisa, ich drücke Dir die Daumen, dass Dein Traum wahr wird! Viel Glück, Hilke
Unabhängig davon, in welche Stadt man ziehen möchte, lohnt es sich in der Tat immer, sich mit den Verkehrs- und Einkaufsmöglichkeiten vor Ort vertraut zu machen. Es empfiehlt sich, die persönlichen Kriterien, welche man an seinem Wunschhaus und dessen Lage hat, einem Immobilienmakler mitzuteilen. Seine Aufgabe ist es, Käufer und Verkäufer zueinander zu führen, was den Suchprozess deutlich beschleunigt.
Liebe Verena, da gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen … Beste Grüße, Hilke
Liebe Hilke und alle Anderen,
ich bin auf der Suche nach meinem Zweitwohnsitz in der Normandie oder Bretagne. Was mich etwas verwirrt ist dass (wenn ich das richtig verstehe) ich die Gutachten erst bekomme, wenn der Vorvertrag unterschrieben ist? Was aus meiner (vielleicht deutschen) Sicht ja nicht wirklich Sinn macht, da ich diese gerne hätte vor ich ein Angebot abgebe.
Ist es tatsächlich so, dass dies erst nach Abgabe und Annahme des Angebots erfolgt?
Und kann mir auch noch jemand sagen ob die Task forciere für einen Zweitwohnsitz identisch ist mit dem Hauptwohnsitz?
Und liebe Heike, gerne würde ich dir virtuell was ausgeben, allerdings nicht über Paypal – geht das auch anders?
viele Grüße
Renate
Liebe Renate,
nein, so ist es nicht. Erst die Gutachten, dann der Vorvertrag. Im Vorvertrag sichert der Verkäufer zu, dass er verkauft – und der Käufer bestätigt den Wissen zum Kauf. Und kann dann nur mit triftigem Grund, z.B. geplatzte Finanzierung, zurücktreten.
Vor Abschluss des Vorvertrages muss der Verkäufer dem Käufer folgende Dokumente vorlegen (Quelle: https://www.cec-zev.eu/de/themen/immobilien/immobilie-in-frankreich-kaufen/)
Gutachten über Blei im Baumaterial („constat de risque d’exposition au plomb“ – CREP), wenn die Immobilie vor dem 1. Januar 1949 errichtet worden ist. Gültigkeit des Gutachtens: 1 Jahr, sofern Blei vorliegt. Liegt kein Blei vor: unbegrenzt gültig.
Gutachten über Asbest im Baumaterial („état d’amiante“) für Gebäude, die vor 1997 erbaut wurden.
Gutachten über bestehende Elektroinstallationen („état de l’installation intérieure d’électricité“), die älter als 15 Jahre sind. Gültigkeit des Gu-tachtens: 3 Jahre.
Gutachten über bestehende Gasinstallationen („état de l’installation inté-rieure de gaz“), die älter als 15 Jahre sind. Gültigkeit des Gutachtens: 3 Jahre.
In Regionen, in denen dies ein Problem darstellen könnte: Gutachtenzum Schädlingsbefall durch Termiten („état parasitaire relatif auxtermites“). Das Gutachten darf nicht älter als 6 Monate sein.
Gutachten über Naturgefahren (z. B. Überschwemmungen), denen die Immobilie ausgesetzt sein könnte („état des risques et pollutions“ – R.N.T.E). Das Gutachten darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bescheinigung über die Energiebilanz der Immobilie („diagnostic de performance énergétique“ – D.P.E.). Gültigkeit des Gutachtens: 10 Jahre.
Gutachten über den Zustand der Sickergrube, falls vorhanden („état de l’installation d’assainissement non collectif“). Das Gutachten darf nicht älter als 3 Jahre sein.
In Regionen, in denen dies ein Problem darstellen könnte: Information oder ein Gutachten über das Risiko zum Befall durch den Echten Hausschwamm („diagnostic mérule“)
Handelt es sich um den Erwerb von Miteigentum („acquisition de copropriété“), wie z. B. eine Wohnung als Teil eines Hauses, so muss vorgelegt werden:
Die Teilungserklärung, die definiert, wem was gehört („règlement de copropriété“ und „état descriptif de division“),
Information oder ein Gutachten über die Größe der Wohnfläche des erworbenen Miteigentums („diagnostic métrage loi Carrez“)
die Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen drei Jahre („procès-verbaux des assemblées générales“),
die Unterlagen der Hausverwaltung bezüglich der Instandhaltung des Gebäudes („carnet d’entretien“),
die Hausordnung.
Die zitierte Quelle bietet auch eine Immobiliensprechstunde in Kehl an, vielleicht ja hilfreich! Infos, wie Du meine Seite ohne PayPal unterstützen kannst, findest Du hier: https://meinfrankreich.com/mein-frankreich-unterstuetzen/ — da ist auch meine Kontonummer. Ganz herzlichen Dank und viel Erfolg bei der Suche nach einem zweiten Zuhause! Hilke
Hallo zusammen,
kann uns jemand einen Steuerberater und eventuell einen Rechtsanwalt bzw. Berater empfehlen, der sich auf die Hausberatung im Elsass spezialisiert hat?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
Tatjana
Hallo ihr Lieben, ich möchte gerne ein Haus in der Bretagne mieten ( keine Ferien) sondern komplett Ausstieg aus Deutschland, kennt jemand Portale wo man sich hinwenden kann? Sonnige Grüße Nadja
Hallo Nadja, Portale kenne ich leider nicht, aber sehr aktive und engagierte Facebook-Gruppen wie Deutsche in Frankreich (https://www.facebook.com/groups/deutscheinfrankreich) oder Auswandern nach Frankreich (https://www.facebook.com/groups/380878345635534). Dort bist Du mit Deinen Fragen bestens aufgehoben und informiert. Alles Gute, Hilke
Hallo Nadja,
eine gute Quelle sind seloger.com und leboncoin.fr, finde ich.
Viel Erfolg!
Christiane
Gut zu wissen, dass in Frankreich auch ein Notar Immobilien vermitteln kann. Mein Onkel möchte sich ein Grundstück in der Region von Saint Tropez kaufen und bebauen lassen. Er wird nach Notaren in dieser Region suchen, die unter anderem Immobilien vermitteln.
Viel Erfolg, Thomas! Schöne Ecke 🙂
Liebe Hilke, hallo Community,
Diese Rubrick scheint mir am geeignetsten für folgende Frage:
Wir werden im Finistere/Bretagne für einige Jahre ein Haus mieten. Kein Kauf! Es gibt eine Satelliten Schüssel für TV aber noch keinen Internetanschluss. Den brauchen wir aber. Glasfaserkabel für die Gegend ist erst in ca 2 Jahren verfügbar.
Wie und wo kann man einen Zugang Internet beantragen? Über Satellit müsste es m.E.funktionieren. Leider komme ich beim Suchen im Netz nicht wirklich weiter.
Bin für Tipps wirklich dankbar.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Marina
Liebe Marina, es gibt ja nicht nur Internet via Glasfaser, sondern ganz klassisch auch noch über Telefonkabel, sprich, Kupfer. In vielen abgelegenen Dörfern hier bei uns wird es so genutzt.Und dann gibt es auch noch WLAN-Boxen, die über Satellit das Netz ins Haus holen. Frag mal bei den frz. Anbietern wie Orange, SFR, Free oder Bouygues nach! Viele Grlück, Hilke
Hallo Hilke,
Beim Kauf unseres Hauses (2011) hat uns der Ratgeber „Immobilienerwerb in Frankreich“ von Klaus Gebel sehr geholfen und vor Enttäuschungen bewahrt. Dieses Buch kann ich sehr empfehlen. Preis der aktuellen Ausgabe: 35 €.
Herzlichen Dank an dieser Stelle für diesen und alle anderen Artikel.
Danke für den Tipp, liebe Herta!
Liebe Hilke
vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel und deinen tollen Blog, den ich sehr gerne und regelmäßig besuche.
Heute habe ich auch eine Frage.
Wir schauen auch schon seit längerem nach einem Haus in
Südfrankreich. In Immobilien Anzeigen liest man häufiger von Leichenschauhäusern, in der automatischen Übersetzung.
Wie ist das zu verstehen? Sind das schon sehr alte Häuser?
Vielleicht kannst du mir da weiterhelfen.
Liebe Grüße Beate
Lach! Das muss an der Übersetzung liegen, liebe Beate! Teste mal Deepl.com, vielleicht klappt es da besser! Viel Erfolg! Hilke
Dankeschön 🙂
Toller Artikel mit allen wichtigen Infos, Danke Frau Maunder…das hätte mir auch früher viel geholfen. In der Zwischenzeit haben wir zum 3.Mal gekauft und 2x verkauft…zuletzt in einer Copropriete mit 10 lots. Da gibt es noch vieles weiteres zu beachten, eventuell jährliche Kosten für die Verwaltung und den Unterhalt oder Ausbau der parties communes. Und vieles muss von der Copro genehmigt werden …. Sehr viel Bürokratie!!!!
Ein Beitrag zum Thema Erbrecht wäre ganz toll…es gibt auch die Möglichkeit eine SCI mit 1000,- EUR zu gründen und dann vererbt man nur die Anteile nicht den ganzen Wert der Immobilie glaube ich…..ausserdem hat doch die EU eine Richtlinie erlassen, dass man als Deutscher auch nach deutschem Recht eine französische Immobilie vererben kann, meine ich….
Hallo Herr Gauglitz, das Erbrecht ist ein großes Thema mit sehr vielen Fallstricken… wenn einer der Mitleser Lust hat, juristiischen Beistand beizusteuern, würde ich mich freuen… viele Grüße! Hilke Maunder
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) sieht vor dass das Recht des Ansitzstaats zur Anwendung kommt. Wenn Frankreich das (noch immer) anders handhabt, verstößt das gegen EU-Recht. Aus dem Deutsch-Französischen Vertrag zur Regelung von grenzüberschreitenden Erbaschaften (der Vorragn vor der EU-ErbVO hätte) ergibt sich auch ncihts anderes:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2007-09-18-Frankreich-Abkommen-DBA-Erbschaftsteuern-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Danke für diese wichtige Info. Viele Grüße, Hilkr
wir haben als deutsches, kinderloses Ehepaar auch eine Immobilie in Frankreich. Anfänglich haben wir im Elsass einen Ehevertrag gemacht, der war aber später nicht mehr nötig, als die europäischen Richtlinien sagten, wir könnten als Europäer entscheiden, nach welchem Recht wir vererben möchten bzw. wo unser Hauptaufenthaltsort sei. Da wir also mit Hauptwohnsitz in Deutschland leben und da auch steuerpflichtig sind, gilt das deutsche Erbrecht.
Hallo Cornelia,
vielen Dank für die hilfreiche Info!
Wir möchten ein Haus im Elsass kaufen, unseren Hauptwohnsitz aber in Deutschland behalten.
Ist das tatsächlich möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Tatjana
Hallo,
mein Tipp wäre eine eindeutige Rechtswahl zum deutschen Recht. Die kann man entweder getrennt beurkunden lassen oder man nimmt sie als Klausel in sein Testament auf.
Ohne Rechtswahl gilt nach der EU-ErbVO immer das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts, was im Einzelfall Auslegungssache bzw. ein Kristallisationspunkt für einen Rechtsstreit unter den Erben sein kann. Der gewöhnliche Aufenthalt kann sich schnell ändern, wenn man z.B. längere Zeit krank wird. Man darf den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz oder steuerlichen Wohnsitz verwechseln. Je nach Einzelfall können unterschiedliche Auslegungen zur Anwendung kommen.
Danke, Oliver, für diese Einschätzung! Viele Grüße, Hilke
Hallo,
wir gehören ja auch seit vergangenem Jahr zu stolzen Besitzern einer Immobilie in Frankreich. Im Vorfeld haben wir uns mit anderen, die diesen Schritt schon gegangen sind, ausgetauscht und uns wertvolle Tipps geholt (gerade auch in Sachen Erbrecht zum Beispiel). Außerdem hatten wir tolle Unterstützung durch Muriel Justaume und Mario Landes, die in der Bretagne Kaufwillige umfangreich bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützen und deren Hilfe ich nur wärmstens empfehlen kann. Mario ist Deutscher und Muriel spricht fließend deutsch. Muriel ist seit vielen Jahren in diesem Metier tätig und stand uns mit Rat und Tat zur Seite, hat uns zu den Notarterminen begleitet und auch bei der Anmeldung der Versorger etc. geholfen. Obwohl mein Französisch nicht das Schlechteste ist, war ich sehr froh, auf sie zählen zu können. Immobilienkauf ist generell ein Abenteuer, ein noch größeres im Ausland. Jeder Cent, den ich für Muriels und Marios Hilfe gezahlt habe, war bestens investiert! https://www.haus-kaufen-bretagne.com/
Viel Erfolg bei der Verwirklichung eurer Träume!
Saskia
Danke für den Tipp, liebe Saskia!
Hallo Saskia kennt ihr oder jemand anderes eine Person, die einen für ein Hauskauf in Südfrankreich unterstützen kann?
Liebe Grüße Tobias
Hallo Tobias, ich war lange nicht mehr in dieser Rubrik, daher die sehr späte Antwort. Leider kann ich dir in Südfrankreich niemanden nennen. Dennoch Bonne Chance! Liebe Grüße, Saskia
Hallo Hilke,
ich hab mal angefangen, die Erfahrungen bei Suche und Kauf unseres Hauses im Aveyron aufzuschreiben.
Ist noch nicht viel und Bilder fehlen auch noch, aber es wird…
Link: [url]http://motosite.over-blog.com/2021/03/unser-traumhaus.html[/url]
Schöne Grüße,
Bernhard
P.S.: noch ein Tipp:
Was ganz wichtig ist, wenn man ein passendes Objekt gefunden hat:
Mal nach dem Ortsnamen und „inondation“ googeln.
Da findet man ggf. alte Berichte von Überschwemmungen und anderen Naturkatastophen in der Gegend.
Ganz herzlichen Dank!!
Oh, klasse, gucke ich gleich mal! Merci und viele Grüße! Hilke
gleiche Erfahrung in der Provence gemacht, Credit Agricole wollte ebenfalls nicht, aber unsere Sparkasse in D
Zu den lfd. Kosten beim Hauskauf :
Da sollte man Stromkosten und Trinkwasserkosten nicht vergessen (da gibt’s laufende Fixkosten, auch ohne Verbrauch )….ach ja, die Klärgrube muss auch alle paar Jahre geleert werden….Gartenpflege und Kontrolle des Anwesens solle man auch nicht vergessen, wenn man einen netten Nachbarn hat, kann der da etwas aushelfen…und eine Hausversicherung für Elementarschäden ( Sturm, Feuer, Hagel …) ist oft anzuraten, aber nicht Pflicht….Da kommt dann schon was zusammen…aber man gönnt sich ja sonst nix…
Danke, Stefan, merci! Ich hatte diese Kosten icht extra erwähnt, weil solche Kosten ja auch in anderen Ländern anfallen… werde ich nun doch auch noch ergänzen, merci!
Sehr schoen und ausfuehrlich geschrieben. DANKE….Wir haben schon 4 Haeuser in F gekauft
und alles ist perfekt abgelaufen. Nur sollte man sich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ueber das Erbrecht und die anfallenden Steuern beim evtl. Wiederverkauf informieren. Wenn das Kaufs-Dossier/ Vertrag beim Notar nicht korrekt aufgegleist wurde, kann es leider grosse, unerwartete Uebrraschungen geben da es diesbezeuglich Abweichungen zum deutschen Immobilienrecht gibt. Es gibt gute Moeglichkeiten, aber man muss sie VORHER in die Wege leiten. lieber einmal mehr zum Notar/ Steuerberater als dann „mauvaises surprises“ wo man doch eigentlich das Leben geniessen wollte. Voraus- Schauen fuer einen selbst oder/und die Erben ….viel Spass et bon séjour en France….
Hallo Ina, ja, das Erbrecht… das wäre mal einen zweiten Artikel dazu wert, uff… da ist so vieles anders!
Ja, das Erbrecht … da wir im Zuge des Hauskaufs auch mal unsere gesamten Angelegenheiten geregelt haben, war das auch ein Thema. Der hiesige Anwalt, bei dem wir das alles gemacht haben, hat sich extra mit einem französischen Kollegen ausgetauscht. Der Hauptunterschied ist wohl der, dass in Frankreich die Blutlinie bevorzugt wird, also ohne Testament die Kinder und nicht der Ehepartner erben, während das in Deutschland ja anders ist, auch was die Pflichtteile etc. angeht. Aber man kann immerhin wählen, welches Erbrecht im Todesfall angewendet werden soll. Wir haben das dann in unserem Testament festgelegt.
Die Steuern beim Wiederverkauf sind auch so ein Thema. Hat man nur einen Zweitwohnsitz in Frankreich, werden auf den Gewinnanteil (also die Differenz zwischen gezahltem Kaufpreis und dem Wiederverkaufspreis) 30 % Steuern fällig. Zumindest erfährt man auf diesem Weg, was die Vorbesitzer ihrerseits beim Kauf bezahlt hatten, ist auch mal spannend ;-).
Bises, Sylvie
JA , eben deshalb muss sich ein Ausländer dessen bewusst sein. Aber auch der „plus value“ birgt seine Überraschungen beim Wiederverkauf , was viele nicht wissen….. ich versuche immer mit meinen TIP “ Il faut mieux prévenir que guérir “ anzuwenden…..prenez bien tous soin de vous. Restons moralement positifs et Covid négatifs….
Liebe Hilke, vielen Dank für das Dossier! Vielleicht hast du einen Tipp für mich: ich habe ein Haus in der Auvergne geerbt, welches ich verkaufen möchte. Der Notar hat bereits einen Vorvertrag für einen Interessenten aufgesetzt, jedoch gab es keine Schätzung des Werts und die diagnostiques techniques sind auch noch nicht durchgeführt worden. Kannst du mir sagen, ob das Üblich ist?
Hallo Hanna, die technischen Prüfungen sind bindender Teil des Kaufvertrages. Zu ihr gehören neben der Prüfung von Wasser- und Stromleitungen auch alle anderen möglichen Risiken, die mit dem Haus verknüpft sein könnten, beispielsweise die Lage in einem Erdbebengebiet. Zudem werden alle Häuser heute nach ihrer Energiefreundlichkeit bewertet. Du als Käufer bestimmst den Wert und Verkaufspreis des Hauses.
Viel Erfolg beim Verkauf des Hauses ! Hilke
Zur Wohnsteuer TH folgendes:
Die Müllabfuhr ist oft NICHT dabei ! Da gibt es 2 Systeme, die Müllgebühr und die Müllsteuer….Die Müllgebühr wird extra ( nicht in der TH enthalten ) erhoben, man muß sie aber nur bezahlen, wenn man den Service auch nutzt…Mit der Müllgebühr gibt es dann oft Probleme bei Ferienhäusern, denn die werden radikal abkassiert mit hohen Fixkosten….obwohl man den Service kaum nutzt….Die TH müßte eigentlich NichtnutzungsSteuer heissen, denn zahlen müssen nur die Zweitwohnungs/Ferienhausbesitzer, bei Hauptwohnsitzen entfällt sie ja…..
Hallo Stefan, danke! Das ist gut zu wissen! Bei uns ist sie mit drin… :-).
bei uns auch
Hallo zusammen,weitere Infos zum Immobilien Erwerb in Frankreich gibt es bei der“Deutsch-schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz“. Dies ist eine Anwaltskanzlei in Waldshut-Tiengen. In deren Dossier für Frankreich haben wir damals wertvolle Infos gefunden. Kosten für ein Dossier 20,00€. Herzliche Grüße Joachim Stotz, momentan Xonrupt-Longemer.Bei weiteren Fragen einfach schreiben
Danke, Joachim, für diesen Tipp!
Liebe Hilke,
wie all deine Artikel ist auch dieser ausführlich, informativ und sehr hilfreich für alle Kaufwilligen.
Ich kann aus eigener Erfahrung nur an jeden, der eine Immobilie in Frankreich erwerben will, appellieren, sich dazu auf jeden Fall professionelle Hilfe zu holen. Das Immobilienrecht und die Abläufe sind doch sehr unterschiedlich im Vergleich zu Deutschland, und Fehler oder etwas zu übersehen oder nicht ganz sicher zu verstehen, kann teuer werden.
Bei unserem Hauskauf in der Bretagne haben wir beste Erfahrungen gemacht mit Edwina Bihannic, die unter https://www.mamaisonenbretagne.com/de/home ihre Dienste speziell für Deutsche anbietet. Sie hilft auch schon bei der Haussuche, wenn man nicht genug Zeit vor Ort hat. Sie hat alles super in unserem Sinne geregelt und jederzeit ansprechbar. Sie hat den Preis für uns gut runtergehandelt, hat sich um alle Gutachten und Vertragsunterlagen gekümmert und war auch nach dem Kauf für uns da als es um Handwerker etc. ging.
Auf jeden Fall ist ein Hauskauf im Ausland ein Abenteuer, das einen an manchen Stellen durchaus auch Nerven kostet, sich aber letztlich lohnt. Was ich z.B. nicht gedacht hätte: die Banken wollen/können eine französische Immoblie nicht als Sicherheit aktzeptieren, wenn man noch einen Teil des Kaufpreises als Darlehen benötigt. Wir mussten das gewünschte Darlehen über uns Haus in Deutschland absichern. Und das, obwohl wir beide sichere und durchaus gut bezahlte Jobs haben.
Also wie gesagt: gut informieren und sich alle Unterstützung holen, die es gibt, dann steht dem Traum vom Eigenheim im Frankreich nichts im Wege :-).
LG Sylvie, die gerade den Kaminbauer im und auf dem bretonischen Haus hat
Vielen Dank. Ich hätte noch eine Frage: Ist es üblich beim Vortrag eine Anzahlung zu leisten und wenn ja, in welcher Höhe? Und ab wann muss ich als Käufer üblicherweise dem Notar den Kaufpreis überwiesen haben?
Casy
Hallo Casy, Pflicht ist eine Anzahlung nicht, üblich sind zehn Prozent des Kaufpreises – aber auch das ist Verhandlungssache. Viele Grüße, Hilke
Hallo Casy,
die Höhe der Anzahlung wir dim Vorvertrag festgelegt (bei uns waren es weniger als 10%). Der gesamte Kaufpreis muss vor dem Kauftermin beim Notar eingetroffen sein, sonst findet kein Kauf statt. Also genau nachschauen, was vereinbart wurde und lieber ein paar Tage früher überweisen. Was möglichst früh vorliegen muss, ist der Nachweis der Finanzierung durch die Bank. Das hat uns viele Nerven gekostet, da die Kompatibilität der beiden Systeme einfach stark zu wünschen übrig lässt. Auch die Kaufpreiszahlung an den Notar wird in Deutschland üblicherweise erst NACH dem endgültigen Vertragstermin überwiesen. Die Bank wollte also den unterzeichneten Kaufvertrag als Beleg, um den Kaufpreis auszuzahlen, und der Notar wollte die Auszahlung des Kaufpreises, um den Vertrag zu beurkunden. Schildbürgen in Europa, sage ich da nur. Erst nach vielen aufreibenden Telefonaten und Diskussionen in der Filiale vor Ort gelang es uns, einen Weg zu finden. Wir schrieben eine eidesstattliche Erklärung, in der wir die in Frankreich anders gelagerten Abläufe erklärten und auf Ehre und Gewissen schworen, dass das alles so ist und wir den beurkundeten Kaufvertrag nachreichen. Dazu die Terminbestätigung des Notars in Frankreich, und die Bank überwies das Geld gerade noch rechtzeitig. Besonders geärgert hat mich daran, dass das (wirklich überschaubare) Darlehen ja ohnehin mit der deutschen und nicht mit der französischen Immobilie abgesichert war. Also hätte es der Bank ja eigentlich völlig egal sein können, was wir mit dem Geld anfangen.
Aber nützt ja nix, und letztlich hat es ja auch geklappt. Von dem Versuch, die Sache über eine französische Bank zu regeln, hatte uns Edwina, unsere Immobilienfachfrau vor Ort, abgeraten. Sie habe überhaupt nur einzelne Fälle gehabt, wo das klappte, und auch die hätten bis zu einem Jahr gebraucht, bis alles geklärt war – soviel Zeit hatten wir nicht und wollten wir auch nicht aufbringen.
Liebe Grüße
Sylvie
Ich bin so froh, dass es für euch so gut geklappt hat!! Merci für Deine Infos! Bises vers la Bretagne! Hilke
Ich auch, liebe Hilke, ich auch :-).
Bises zurück aus der sonnigen Bretagne, Sylvie
Super!! Herzlichen Dank für diese Informationen.
Gern geschehen, liebe Frau Joschko!